Wegbeschreibung - Routenplaner

  • Zitat

    Aktenklammer schrieb am 11.10.2006 12:44:
    Wir durften keine Wegbeschreibung abgeben, weil das dann das Porto erhöht hätte durch das zusätzliche Blatt.


    Dieses Problem ist unterdessen kongenial dadurch gelöst worden, dass wie Wegbeschreibung auf die Rückseite der Themenmitteilung gesetzt werden soll. :rolleyes:

  • Super-Lion:
    "Oder sind Lehrer und somit auch die Prüfer wirklich so lebensfremd, wie oftmals behauptet? "


    Natürlich sind sie das. Ich hoffe doch sehr, dass dir das schon früher aufgefallen ist:-) Die meisten wissen doch nicht einmal, wie unsere Marktwirtschaft funktioniert,..

  • @ Nicola:


    Ich dachte, Du überzeugst mich vom Gegenteil. :)
    Dass ein Großteil der Lehrer etwas lebensfremd ist, kann ich jeden Tag beim Kopieren oder auf dem Parkplatz beobachten. Geschweige denn, dass sie sich beim Ausflug merken können, für welches Essen sie sich morgens eingetragen haben. ?(


    Gruß
    Super-Lion

  • Zitat

    Provencaline schrieb am 11.10.2006 10:41:
    Uns wurde ausdrücklich von map24 oder so abgeraten 8o Was würde das denn für einen Eindruck machen, wenn man "nur" was aus dem Internet ausdrucken würde. :rolleyes:


    Äh, den Eindruck, dass ihr in der Lage seit, leicht verfügbare Mittel kostenarm und mit günstiger Zeiteffizienz zielführend einzusetzen? Ich dachte immer, das sei eine wichtige Lehrerkompetenz... Was soll denn da abgeliefert werden, eine handgetuschte, schön gestaltete Karte mit kalligraphischer Beschriftung? (*kopfschüttel*)


    Zitat

    Und (und das Argument kann ich nachvollziehen): manche Schulen erreicht man eben nicht so, wie einem das der Routenplane oder Navi das sagt, weil die Adresse zwar so und so lautet, aber die Zufahrt über eine andere Straße erfolgen muß. Das wissen dann nur die, die dort arbeiten und nicht der Routenplaner.


    Meine Schule hatte eine gute Anfahrtsbeschreibung da, ich habe sie ein bißchen erweitert und fertig :)


    Mhm, seltsam, ich sehe mich als Beamter erst einmal selber in der Verantwortung, wenn es darum geht, einer Dienstpflicht zu einem gegebenen Zeitpunkt an einem Ort nachzukommen, an dem ich noch nicht war. Mein Dienstherr würde mir schön einen erzählen, wenn ich ein Versäumnis damit entschuldige, dass mir kein hübscher Anfahrtsplan zugeschickt wurde.


    Ich sehe nun wirklich nicht so richtig, warum das bei Prüfern anders sein sollte. Die werden schließlich nicht zu einer Gefälligkeit eingeladen, sondern haben da ihre Arbeit zu leisten, für die sie gut bezahlt werden!


    Nele

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