Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Zuschuss

  • Engeltfortzahlung und Krankengeld Teil 1


    Die Kuh geht aufs Eis bis das sie bricht, so oder zumindest so ähnlich verhält es sich, wenn tarifbeschäftigte Kolleg:innen länger erkrankt sind. Im schlimmsten Fall landet man als tarifbeschäftigter Lehrer (m,w,d) beim Bürgergeld. Daher möchte ich mit diesem Beitrag ein etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Entgeltfortzahlung

    Erkrankt ein Tarifbeschäftigter, so setzt die Lohnfortzahlung ein. Entsprechend gesetztlicher und Tarifvertraglicher Regelungen besteht diese für exakt sechs Wochen, also genau 42 Tagen. Die Wochenenden werden dabei mitgerechnet. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung. Damit der Geldfluss nicht abrupt abbricht, sollte man sich bereits eine Woche vorher (spätestens) mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese benötigt nämlich vom Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung. Erst nach Erhalt derselbigen kann die Krankenkasse das Krankengeld berechnen und den Krankengeldbescheid rausschicken.


    Soweit so gut. Was aber ist, ein solcher Verlauf findet sich häufig in der ersten Phase psychischer Erkrankungen, wenn man sechs Wochen krank geschrieben war und nach sagen wir mal zwei Monaten erkranke ich erneut an dieser Erkrankung bzw. an einer Erkrankung, die mit meiner ursprünglichen Erkrankung zusammenhängt? Jetzt kommt für viele die große Überraschung. Man ist dann bereits vom ersten Krankheitstag an im Krankengeld und bereits vom ersten Tag an endet die Lohfortzahlung. Da diese aber noch im Lauf ist, kommt es u.U. zu einer Überzahlung die der Arbeitgeber dann zurückfordert. Alle Krankheitstage des gleichen Typs werden zusammengerechnet, es sei denn eine der nachfolgend genannten Fristen sind abgelaufen. Das erste ist die sechs Monatsfrist. Findet über sechs Monate keine erneute Krankschreibung mit der ursprünglichen Erkrankung statt ist die Zusammenrechnung beendet. (Nur die für die Lohnfortzahlung nicht die fürs Krankengeld!!) Wer jetzt erneut an dieser Erkrankung erkrankt, ist wieder in der Lohnfortzahlung. Das zweite ist die Jahresfrist. Auch wenn man immer wieder wegen "Rücken" krank geschrieben wurde und man nie auf die sechs Monate kommt, weil der Rücken daziwschen funkt, gibt es eine zweite Frist. Es handelt sich um die Jahresfrist. Sind seit der ersten Krankschreibung insgesamt 52 Wochen verstrichen, so setzt bei einer erneuten Krankschreibung wieder eine neue Jahresfrist ein (Gilt aber nur, wenn man zwischendurch arbeiten war. Bei Folgebescheinigungen bleibe ich erstmal im Krankengeld bis zur Gesundung.


    Bei 5379 Brutto und 3200 Netto (Eg 11 Stufe 6, ledig) beläuft sich der Auszahlungsbetrag des Krankengeldes auf 88,60 Euro täglich. Das wären in einem Monat 2658 Euro, also in unserem Beispiel rund 550 Euro pro Monat weniger.


    Zum Glück haben wir im Tarifvertrag eine Zuschuschuss-Regelung, die zwar nicht ganz so günstig ist, wie seiner Zeit der Zuschuss beim BAT. Jedoch wird ungefähr der hälftige Beetrag nochmal als Zuschusss vom Arbeitgeber gewährt. (Allerdings ist die Laufzeit begrenzt, je nach Zugehörigkeitsdauer). Allerdings muss der Zuschuss beantragt werden, hierzu ist der Krankengeldbescheid der lohnabrechnenden Stelle zuzusenden.


    Ein Hinweis noch: Das Krankengeld ist prinzipiell zwar steuerfrei, jedoch wird es herangezogen zur Berechnung des Grenzsteuersatzes. Das bedeutet, dass man u.U. bei der Steuererklärung auch noch mal kräftig nachzahlen darf.


    In einer weiteren Fortsetzung zu diesem Artikel, schreibe ich dann auch noch etwas zur Begrenzung des Krankengeldes und welche Fristen hier massgeblich sind.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wer bekommt Krankengeldzuschuss und wie lange?


    Voraussetzung für einen Krankengeldzuschuss ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr. In diesem 'Fall gibt es Krankengeldzuschzuss bis zur dreizehnten Woche.

    Wer länger als drei Jahre beschäftigt ist, erhält einen Krankengeldzuschuss bis zur 39. Woche.


    Finanztipp:

    Viele schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, manche auch für first class stationäre Behandlung. Ob man das will oder nicht will ist Geschmackssache. Was ich allerdings empfehlen würde ist eine Krankentagegeldversicherung Die Kann die teilweise erheblichen finanziellen Verluste ausgleichen. Was der Berater häufig verschweigt ist, dass es auch Tarife gibt, die nicht nach sechs Wochen zahlen, sondern erst nach längerer Zeit z.B. ab dem 183. Tag. Diese gibt es für kleines Geld. Für den Zeitraum bis zum Eintritt des Versicherungsfalls bleibt das Risiko auf Grund des Zuschusses überschaubar.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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