Als Tarifbeschäftigter in Rente - Jahressonderzahlung

  • Während bei Beamten die Jahressonderzahlung in die monatlichen Bezüge integriert wurde, ist dies bei tarifbeschäftigen Kollegs nicht der Fall. Hier muss man sich seinen Austrittstermin gründlich überlegen. Nur wer am 01.12. eines jeden Jahres sich noch in einem Arbeitsverhältnis befindet erhält die Sonderzahlung. Auch wer das ganze Jahr als Vertretungskraft beschäftigt war und nur eine kleine Lücke im Dezember hat, die ausgerechnet den 01.12 beinhaltet hat Pech gehabt. In dem Fall ist die komplette Jahressonderzahlung futsch!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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