Höhe Risikozuschlag und Wegfall

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mich kürzlich gemeinsam mit einem Versicherungsmakler für eine PKV entschieden, welche für meine Vorerkrankung einen Risikozuschlag von 8% verlangt. Mit meinem Makler habe ich mehrere Angebote auf Grundlage einer anonymen Voranfrage eingeholt, die Risikozuschläge beliefen sich auf bis zu maximal 20%.


    Da ich meine PKV über einen Makler abgeschlossen habe (wollte ich nicht anders, falls es bei einer PKV ggf. doch auf eine Ablehnung hinausgelaufen wäre, hätte ich Schwierigkeiten bei anderen gehabt), war die Debeka natürlich nicht im Vergleich enthalten. Nun überlege ich, doch nochmal bei der Debeka in ein paar Monaten anzufragen und ggf. nach Abschluss der Mindestvertragsdauer meiner jetzigen PKV zu wechseln. Allerdings geht das Gerücht um, dass die Debeka pauschal 30% RZ verlangt und keine variablen Zuschläge (also nicht wie bei den zuvor angefragten), auch ohne Öffnungsaktion. Das wäre dann ziemlich unattraktiv für mich.


    Die Debeka gilt ja allgemein als weniger streng in der Risikoprüfung. Gibt es hier im Forum jedoch Mitglieder, die bei der Debeka versichert sind und deren RZ, sofern vorhanden (und wenn nicht Öffnungsaktion), nicht direkt die vollen 30% sind? Und gibt es hier auch Mitglieder, die eventuell Erfahrungen mit dem Wegfall eines Zuschlags gemacht haben? Wie seid ihr dabei vorgegangen?


    Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

  • Ich habe meine Versicherung im Rahmen der Öffnungsaktion bei der Debeka mit einem Risikozuschlag von 30% abgeschlossen. (Von einem geringeren Risikozuschlag habe ich noch nie gehört.) Ein paar Jahre später habe ich mal (schriftlich) nachgefragt, ob das denn jetzt so den Rest meines Lebens bleibt, da der Grund, wegen dem ich den Zuschlag bekommen hatte, nicht mehr vorhanden war. Da haben sie mir zwar erklärt, dass das eher unüblich sei, sie sich absichern müssen etc. - aber haben mir dann Recht gegeben und ihn dann weggenommen. Allerdings ist das viele Jahre her, wie sie das heute handhaben, weiß ich natürlich nicht.

  • Der Risikozuschlag gilt nicht "lebenslang", sondern wie Lehrerin2007 schon erwähnt hat, nur, solange dieses Risiko auch weiterhin besteht. Das gilt für alle Versicherungen (auch Berufsunfähigkeitsversicherung bsw.) und ist geltendes Recht. Leider sind sich nicht alle, die einen Zuschlag zahlen, darüber im Klaren, dass sie durch Einreichen von Nachweisen (ärztl. Schreiben) einen Risikozuschlag auch wieder "loswerden" können.

  • Gibt es denn einen guten Grund für einen Wechsel? Sind die Leistungen bei deiner jetzigen PKV schlechter als bei der Debeka? Nur, weil die Debeka in Lehrerzimmern sehr häufig anzutreffen ist, heißt es nicht, dass es die "Beste" ist.

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