Eignungsfeststellungsverfahren Hessen

  • Liebes Forum,


    ich habe mich an einer Schule vorgestellt und möchte mich dort als Direktorin bewerben. Es gibt interne Hausbewerber. Der aktuelle Schulleiter meinte, dass er mit einem Eignungsfeststellungsverfahren rechnet. Wie bereite ich mich in Hessen darauf vor? In NRW gibt es wohl extra Vorbereitungskurse…


    Hat jemand Erfahrungen gesammelt und könnte hier berichten?


    Herzlichen Dank!

  • Es gibt 3 QSH Fortbildungen, die unteranderem auch darauf vorbereiten. Zumindest soweit ich weiß. Hast du die gemacht?

  • Also ein Eignungsfeststellungsverfahren gibt es in dem Sinne nicht.

    Nach einer Bewerbung wird eine dienstliche Beurteilung angefertigt. Wenn diese von allen Bewerbern vorliegt wird verglichen, sind die Abstände groß genug, kann allein aufgrund der Aktenlage entschieden werden. Sofern mehrere ähnlich gute Bewerber im Verfahren sind, kommt es zu einem Auswahlverfahren.

    Dies wird bei Schulleitern vom HKM geleitet. Der genaue Ablauf ist vermutlich immer etwas unterschiedlich. Ein Gespräch ist aber vermutlich immer Teil des Verfahrens.

    Die QSH-Fortbildung ist nicht Vorraussetzung und zumindest die QSH-Vor Amt soll auch dazu dienen um überhaupt für sich zu klären ob man überhaupt Schulleiter werden möchte

  • Es gibt 3 QSH Fortbildungen, die unteranderem auch darauf vorbereiten. Zumindest soweit ich weiß. Hast du die gemacht?

    Sind es nicht nur zwei? 1. für die mittlere Führungsebene und 2. für die Schulleitung


    Beide Reihen lassen sich vor dem Amt und auch begleitend absolvieren.

  • Ist denn deine dienstliche Beurteilung schon erstellt worden? Ich denke, ich würde erstmal abwarten, ob es überhaupt zu einem weiteren Verfahren kommt. Je nach Stellenausschreibung können die Feinheiten in den entsprechend gewichteten Kriterien bzw. auch Qualifikationen, spezifisch geforderte Erfahrungen etc. entscheidend sein. Wenn man etwa die zwingenden Voraussetzungen nicht erfüllt, dann ist es ohnehin klar. Oder wenn der Konkurrent beispielsweise bereits ein höheres Amt hat oder grundsätzlich eine höhere Punktzahl in der dienstlichen Beurteilung. Ganz so pauschal lässt sich dann eben doch nicht antworten, da es immer abhängig von der ausgeschriebenen Stelle, den jeweiligen Bewerbern und ihren dienstlichen Beurteilungen und nicht zuletzt von dem Dezernenten und auch seinem Juristen im Schulamt ist. Wenn es etwa um die Stellvertretung geht und der Schulleiter überzeugt ist von seinem internen Hausbewerber, der womöglich auch der Platzhirsch im Kollegium ist, dann ist eine sehr gute Beurteilung auch nicht unwahrscheinlich, übrigens auch legitim, wenn man sich entsprechend bewährt hat.

  • Sind es nicht nur zwei? 1. für die mittlere Führungsebene und 2. für die Schulleitung


    Beide Reihen lassen sich vor dem Amt und auch begleitend absolvieren.

    Es sind sogar 4 Teile. Aber 2 sind Leute, die bereits Schulleitung sind.


    https://kultusministerium.hess…erung-fuer-Schulleitungen

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich habe meine dienstliche Beurteilung noch nicht, jedoch weiß ich, dass ein Mitbewerber bereits A15 hat, ich dagegen nur A14. Meine Staatsexamina sowie alle meine bisherigen Bewertungen sind im sehr guten Bereich, sodass ich es nun trotzdem wage.


    Die QSH Fortbildung vor dem Amt als Schulleitung habe ich bereits absolviert. Es gab dort diverse Rollenspiele, jedoch nicht zu einem Auswahlverfahren.


    Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen. Es bleibt spannend…

  • Geht es um A16 oder? Ansonsten wäre das Verfahren jetzt abgeschlossen und die A15 hätte die Stelle.

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