Inflationsprämie im Mutterschutz?

  • Liebes Forum,

    weiß jemand, ob ein Teil der Inflationsprämie (1800€) gezahlt wird, wenn bis zum 10.08.2023 noch Anspruch auf Mutterschutz-Entgelt (Vollzeit) bestand? Ich bin aufgrund des Mutterschutzes etwas verunsichert, weil ich da ja nicht mehr aktiv im Dienst stand.

    Ganz lieben Dank!!

  • Für Beamte ist die entsprechende Regelung ja noch nicht draußen, für Angestellte gilt folgende Regelung (innerhalb von 30 Sekunden Googeln gefunden):


    Zitat

    Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein. Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.

    https://zusammen-geht-mehr.ver…1a-11ee-92b6-35a1e4539ccd



    In NRW gibt es übrigens bei Beamten auch kein "Mutterschutz-Entgelt", sondern es werden ganz reguläre Bezüge gezahlt.

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