Verdienstgrenzen für Nebentätigkeit als LiV in Hessen

  • Ich habe ein Einstellungsangebot als LiV in der Grundschule ab Mai in Hessen bekommen.


    Wenn ich eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit aus-/weiterführen möchte, worauf genau bezieht sich dann die Verdienstgrenze?

    Laut § 73 II S. 5 HBG gibt es einen Grund die Genehmigung zu versagen, wenn die Entgelte aus der Nebentätigkeit im Kalenderjahr 30 % der Jahresdienstbezüge überschreiten. Das liest sich so, als würde für die Entgelte der Nebentätigkeit auf das komplette Kalenderjahr 2024 geguckt, aber bei den Dienstbezügen nur auf die Monate Mai bis Dezember 2024. Kann das sein, dass diese Zeiträume voneinander abweichen?


    Werden Zuschläge bei den Dienstbezügen berücksichtigt? Wegen vieler Kinder machen die Zuschläge bei mir mehr als die Hälfte des Monats-Bruttos aus.


    Wie/wo/wann stelle ich den Antrag auf Genehmigung, wenn ich noch nicht verbeamtet bin, aber die Tätigkeit schon ausführe und ununterbrochen weiterführen will?

  • chilipaprika

    Hat das Thema freigeschaltet.

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