Wohnortnahe Versetzung nach Abordnung

  • Hallo liebes Forum!

    Kann mir jemand erklären, wie der Ablauf ist, wenn ich in NRW nach dem Ablauf einer Abordnung an eine Universität nicht mehr an meine vorherige Schule zurückkehren möchte, sondern mir einen Neustart an einer wohnortnahen Schule wünsche?

    Muss ich schon während der Abordnung Versetzungsanträge stellen oder reicht ein Rückkehrantrag über Oliver zum Termin bevor meine Abordnung ausläuft?

    Ich bin für meine Abordnung 150 km weit umgezogen und möchte gerne anschließend in der Region meiner Universität bleiben. Die Region, in der ich jetzt lebe, ist ziemlich unterversorgt (aber nicht Gelsenkirchen), die Schule, von der ich abgeordnet bin, hat aber auch in einem meiner Fächer, das jedoch kein Mangelfach ist, wahrscheinlich wieder ein Versorgungsproblem.

    Ich bin was Schulformen anbelangt, erstmal komplett flexibel, würde halt nur gerne innerhalb der 50 km um den Wohnort eingesetzt werden. Daran von der zuständigen Bezirksregierung eine Auskunft zu bekommen scheitere ich allerdings und vorliegende Erfahrungsberichte beziehen sich leider darauf, dass man von der Abordnung direkt mit einer Beförderung über Stella an eine andere Schule geht. Ich würde mich lieber erstmal so ohne Beförderung wieder in den Schuldienst und ggf. eine neue Schulform einarbeiten wollen. Alles andere würde ich unangemessen finden und mich folglich erst später auf Beförderungsstellen bewerben wollen.

    Mein Hauptfrage ich also, ob man mich trotzdem verpflichten kann, an meine alte Dienststelle zurückzukehren, ggf. auch mit 2 schulpflichtigen Kindern, die umziehen müssten? Und falls ja: wie kann ich das ggf. am erfolgreichsten abwehren?

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Also: Mir wurde zu Beginn meiner Abordnung die Info gegeben, ich würde meine Stelle verlieren und könnte nur zurückkehren, wenn beide Seiten zustimmen.
    Als ich in Oliver den Rückkehrantrag ausgefüllt habe (mit Wunsch, an meine Schule zurückzukehren), teilte mir die BZ, dass ich diesen ANtrag nicht gebraucht hätte, ich würde so oder so wieder zurückkehren.
    ABER: ich bin nicht umgezogen und alles ist innerhalb von einem 50km-Radius um meinen Wohnort.

    Ich vermute, du musst einen Versetzungsantrag auf wohnortnahe Versetzung stellen (du hast ja eine neue Adresse) und ich würde mich an deiner Stelle parallel um potentielle Schulen kümmern /umsehen, die Interesse haben könnten (damit die 50km nicht unbedingt ausgereizt werden).

  • Danke für deine Antwort. Das macht Sinn. Schließlich führt die alte Schule ja auch noch die Dienstakte. Ich weiß jetzt nur leider trotzdem nicht, ob ich ähnlich wie nach einer Elternzeit einen Anspruch auf Versetzung habe oder mich die alte Schule auch 5 Jahre nicht freigeben könnte. Außerdem weiß ich nicht, ob ich schon zum vorletzten Abordnungsjahr versuchen sollte, mich versetzen zu lassen.

    Vermutlich müsste ich dann ja aber von der neuen Schule neu abgeordnet werden und welche Schule sollte das mitmachen, wenn sie dann noch ein Jahr auf mich warten muss?

    Die wenigen ehemaligen abgeordneten Lehrkräfte, die ich persönlich kenne, haben danach die Schule gewechselt, aber alle in Form einer Beförderung, wo dann nur die Beurteilung noch in der alten Schule stattfand.

  • Danke. Zur Info an alle Nachfolgenden: Eine Abordnung ist keine Beurlaubung und auch keine Freistellung. Ergo erfolgt tatsächlich eine automatische Rückkehr an die abgebende Schule. Möchte man das nicht, bleibt einem nur der Weg über das Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen.

    Für mich ist das eine Katastrophe, da ich mir keine großen Chancen ausrechne und ja dummerweise auch nicht sofort mit Beginn der Abordnung angefangen habe, Versetzungsanträge zu stellen. Ich muss jetzt mal schauen, welche Optionen ich habe außer mich auf Beförderungen zu bewerben, was ich noch immer unangemessen fände, aber so kenne, was jedoch aufgrund des Bezirksregierungswechsels wahrscheinlich aber auch eh nicht möglich sein wird.

    Wenn jemand eine Idee hat, wer oder was mir helfen könnte, nehme ich diese gerne entgegen.

  • Danke. Zur Info an alle Nachfolgenden: Eine Abordnung ist keine Beurlaubung und auch keine Freistellung. Ergo erfolgt tatsächlich eine automatische Rückkehr an die abgebende Schule.

    Entschuldige, dass ich dir nicht helfen kann. Stattdessen habe ich selbst eine Frage: wie sicher ist denn das, gibt es dort eine feste Richtlinie, auf die man sich berufen kann? Wie du anfangs auch bin ich vom Gegenteil ausgegangen: erstmal hat man kein Anrecht auf eine Rückkehr, stattdessen hofft man auf Goodwill der Stammschule oder hält sich über die vier Jahre dort immer in gutem Gedächtnis.


    Ich fasse gerade auch eine Abordnung ins Auge (bzw. die Bewerbung), aber wenn ich meinen Platz an meiner Stammschule mit großer Sicherheit verlieren würde, wäre das eigentlich ein Dealbreaker.


    Wie ist es dir denn seit diesem Thread ergangen?

  • Wenn du mit deiner Schule abklärst, dass sie dich weiterhin auf der Lehrkräfteliste (als "Null-Stelle") führen und sie damit einverstanden sind, dass du zurückkehrst, dann ist es kein Problem.
    (Das Restrisiko ist dasselbe wie für jede Lehrkraft: Überbesetzung und schulformgleiche oder schulformfremde Abordnung)

  • Alles Gute für die Bewerbung zur Abordnung. Ich habe mittlerweile eine Schule gefunden, an der es für beide Zeiten sehr gut passen würde. Nun hoffe ich, dass die Versetzung dann auch klappt. Ich versuche mich mittlerweile darauf zu verlassen, dass schon alles gut gehen wird. Letztlich stehen Stellenzwänge über allem, aber ich hoffe zugleich, dass die Mitarbeiter*innen Bezirksregierungen auch die Einzelfälle sehen und wenn es für die Schule und die Lehrkraft passt, warum sollten sie es dann nicht so einrichten? Frühzeitig Bescheid zu wissen ist auf jeden Fall hilfreich für die Schulleitungen. Ich überlege zusätzlich, ob ich im November dem Personalrat meiner ehemaligen Schule noch Bescheid gebe, weil bei meinen Kindern auch gesundheitliche Gründe eine Rolle spielen, dass ein Umzug zurück eigentlich nicht möglich ist.

    Selbst wenn man mich ans andere Ende des Bundeslandes schickte, würde ich allerdings die Zeit der Abordnung auf keinen Fall missen wollen. Ich müsste dann eben nur überlegen, was machbar wäre. Aber erstmal konzentriere ich mich darauf, dass das mit meiner neuen Schule klappt.

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