Liebe ForenteilnehmerInnen.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die es SuS der Jahrgänge 5-10 grundsätzlich erlaubt, dass Schulgelände in der Mittagspause zu verlassen? Eventuell durch Zustimmung der GK?
Paragraph 62 NSchG regelt die Aufsichtspflicht. So ganz ersichtlich ist es mir aber nicht…
Eine Oberschule handhabt es nämlich so…
Danke für die Aufklärung.