Mittagspausenregelung Oberschule NDS

  • Liebe ForenteilnehmerInnen.


    Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die es SuS der Jahrgänge 5-10 grundsätzlich erlaubt, dass Schulgelände in der Mittagspause zu verlassen? Eventuell durch Zustimmung der GK?

    Paragraph 62 NSchG regelt die Aufsichtspflicht. So ganz ersichtlich ist es mir aber nicht…

    Eine Oberschule handhabt es nämlich so…

    Danke für die Aufklärung.

  • Nein, wenn die SuS an der Mittagsbetreuung der Schule teilnehmen, geht das nicht. Die Aufsichtspflicht bleibt für diesen Zeitraum bei der Schule und diese kann man bei einem Fünftklässler sicher nicht wahrnehmen, wenn er das Schulgelände verlässt.

    Allerdings können SuS am Vormittagsunterricht und am Nachmittagsangebot teilnehmen, ohne an der Mittagsbetreuung teilnehmen zu müssen, dann sollte man das so regeln, dass die Eltern dafür individuell unterschreiben.

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