Unterschied TZ / TZ in Elternzeit Beamtin Hessen

  • Hallo,

    auch hier hoffe ich wieder auf eure kompetente Hilfe :).

    Ich bin Beamtin auf Lebenszeit in Hessen und werde nach der Geburt meines Kindes 16 Monate zu Hause bleiben.


    Macht es einen Unterschied ob ich nach den 16 Monaten Teilzeit arbeite oder 36 Monate Elternzeit nehme und dann ab dem 17. Monat Teilzeit in Elternzeit arbeite ?
    Ich möchte gerne mit 12 Stunden wieder einsteigen, ein volles Deputat wären 26,5h falls das eine Rolle spielt.


    Viele Grüße und Danke!

  • Solange du in Elternzeit bist, bist du flexibler mit den Stunden und kannst recht kurzfristig doch weniger arbeiten (oder ggf. auch mehr, Aufstockung geht je nach Bedarf der Schule). Zudem ist es z.B. in NRW so, dass du nur in der Elternzeit weniger als 50% arbeiten darfst. Also müsstest du hier bei uns in Elternzeit sein, um überhaupt nur mit 12 Deputatsstunden arbeiten zu dürfen. Ob es so eine Regelung auch für Hessen gibt weiß ich nicht, aber da kann bestimmt noch jemand anders was dazu schreiben.

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