Hallo,
wir bekommen ja in Hessen regelmäßig die Abrechnung der inzwischen angesammelten Vorgriffsstunden. Wenn man daraus die inzwischen erdienten Wochenstunden auf ein Jahr errechnen will, teile ich die Summe dann durch 52 Jahreswochen oder nur durch die Schulwochen? D.h. bei fiktiven 364 Vorgriffsstunden hätte ich 7 Wochenstunden als Guthaben vorgearbeitet, wenn ich 52 Jahreswochen zugrundelege?
Herzliche Grüße Eugenia