Rat gesucht: Versetzung bereut – Optionen als verbeamtete Lehrkraft?

  • chilipaprika:
    Vielen Dank – wie immer – für diese wertvollen, wenn auch diesmal frustrierende Information!

    Ich habe dazu ebenfalls etwas recherchiert. Die Regelungen zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen scheinen recht ähnlich zu sein, allerdings findet sich nahezu überall der Hinweis „…bis 55 Jahre“.
    Alles Weitere scheint häufig eine individuelle Prüfung bzw. Einzelfallentscheidung im Hinblick auf Jahreseinkommen etc. zu sein.

    Sollte es tatsächlich so sein, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst den vollen PKV-Beitrag entrichten müsste, wäre das natürlich äußerst ernüchternd.

    Das käme für mich ehrlich gesagt einem Ausschlusskriterium gleich, zumal ich den derzeitigen monatlichen Beitrag – aufgrund verschiedener Faktoren – ohnehin bereits als relativ hoch empfinde.

  • Sollte es tatsächlich so sein, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst den vollen PKV-Beitrag entrichten müsste, wäre das natürlich äußerst ernüchternd.

    Das habe ich doch nirgendwo gesagt.
    Ich hatte Grundkenntnisse des Systems vorausgesetzt und nur auf die Falle hingewiesen.
    Wenn du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze als Angestellte verdienst, darfst du dich privat versichern oder freiwillig gesetzlich. Wenn du dich für die PKV entscheidest, gibt der Arbeitgeber immer die Hälfte des Beitrags dazu, maximal allerdings die Höhe des GKV-Beitrags (Arbeitgeberanteils).
    ABER: Wenn du einmal privat versichert bist (wie du aktuell als Beamtin), kannst du / darfst du nicht in die GKV, ES SEI DENN, du hast einen Statuswechsel: Du wärst also PFLICHTversichert, mit einem Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro/Monat)). Wenn du aber drüber bist, darfst du eben NICHT wechseln, weil du weiterhin freiwillig privat versichert bist. Und da hängt es von der Höhe deines Beitrags ab (jetzt und in 10 Jahren), ob es egal ist oder nicht.

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