chilipaprika:
Vielen Dank – wie immer – für diese wertvollen, wenn auch diesmal frustrierende Information!
Ich habe dazu ebenfalls etwas recherchiert. Die Regelungen zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen scheinen recht ähnlich zu sein, allerdings findet sich nahezu überall der Hinweis „…bis 55 Jahre“.
Alles Weitere scheint häufig eine individuelle Prüfung bzw. Einzelfallentscheidung im Hinblick auf Jahreseinkommen etc. zu sein.
Sollte es tatsächlich so sein, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst den vollen PKV-Beitrag entrichten müsste, wäre das natürlich äußerst ernüchternd.
Das käme für mich ehrlich gesagt einem Ausschlusskriterium gleich, zumal ich den derzeitigen monatlichen Beitrag – aufgrund verschiedener Faktoren – ohnehin bereits als relativ hoch empfinde.