Hallo zusammen,
ich wollte meine bisherigen Fragen nochmals um einen weiteren Aspekt ergänzen und hoffe sehr, dass sich hier vielleicht jemand mit der Thematik etwas genauer auskennt 😊
Angenommen, man wechselt als verbeamtete Lehrkraft aus NRW im Rahmen einer Beurlaubung an einen Ersatzschulträger. Dort ist nun allerdings eine Planstelle in kirchlicher Trägerschaft ausgeschrieben, mit dem Hinweis:
„Die Stelle ist vergleichbar mit der Tätigkeit einer Beamtin / eines Beamten im öffentlichen Schuldienst / Planstelleninhaber (Studienrat / Studienrätin im Kirchendienst).“
Nun stellt sich mir die Frage:
Würde es sich in einem solchen Fall – sofern man diese Planstelle im kirchlichen Ersatzschuldienst angeboten bekommt – formal trotzdem um eine „Versetzung“ handeln?
Oder ist dies rechtlich/organisatorisch etwas anderes, da der Wechsel eben nicht an eine staatliche Schule innerhalb des regulären öffentlichen Schulsystems erfolgt?
Anders formuliert:
Kann man durch eine solche kirchliche Planstelle gegebenenfalls die reguläre Versetzung im staatlichen Schuldienst umgehen oder läuft dies beamtenrechtlich letztlich dennoch ähnlich?
Ich hoffe, meine Frage war einigermaßen verständlich formuliert.
Über Erfahrungen, Einschätzungen oder Hinweise würde ich mich wirklich sehr freuen.
Vielen Dank vorab!