Hallo zusammen,
hat jemand von euch Erfahrungen mit einer „Beurlaubung“ aus dem Beamtentum gemacht, um zeitweise an einer Ersatzschule bzw. bei einem kirchlichen Träger tätig zu sein?
Mich würde insbesondere interessieren, wie das Prozedere abläuft: Muss die aktuelle Schulleitung einer solchen Beurlaubung ähnlich zustimmen wie bei einer Versetzung?
Oder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, dennoch beurlaubt zu werden – beispielsweise um bei einer Ersatzschule beruflich „Fuß zu fassen“?
Ich frage mich aktuell auch, wie dies im Kontext möglicher Beförderungsstellen oder spezieller Tätigkeiten an einer Ersatzschule aussieht. Läuft das dann formal ähnlich wie im staatlichen System weiter, z. B. hinsichtlich Revisionen/Bewährungsaspekten?
Und wäre dafür weiterhin die aktuelle Schulleitung zuständig?
Vielleicht kann mir jemand hierzu ein paar Erfahrungen oder Informationen mitgeben. Darüber würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank vorab 😊