Rat gesucht: Versetzung bereut – Optionen als verbeamtete Lehrkraft?

  • chilipaprika:
    Vielen Dank – wie immer – für diese wertvollen, wenn auch diesmal frustrierende Information!

    Ich habe dazu ebenfalls etwas recherchiert. Die Regelungen zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen scheinen recht ähnlich zu sein, allerdings findet sich nahezu überall der Hinweis „…bis 55 Jahre“.
    Alles Weitere scheint häufig eine individuelle Prüfung bzw. Einzelfallentscheidung im Hinblick auf Jahreseinkommen etc. zu sein.

    Sollte es tatsächlich so sein, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst den vollen PKV-Beitrag entrichten müsste, wäre das natürlich äußerst ernüchternd.

    Das käme für mich ehrlich gesagt einem Ausschlusskriterium gleich, zumal ich den derzeitigen monatlichen Beitrag – aufgrund verschiedener Faktoren – ohnehin bereits als relativ hoch empfinde.

  • Sollte es tatsächlich so sein, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst den vollen PKV-Beitrag entrichten müsste, wäre das natürlich äußerst ernüchternd.

    Das habe ich doch nirgendwo gesagt.
    Ich hatte Grundkenntnisse des Systems vorausgesetzt und nur auf die Falle hingewiesen.
    Wenn du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze als Angestellte verdienst, darfst du dich privat versichern oder freiwillig gesetzlich. Wenn du dich für die PKV entscheidest, gibt der Arbeitgeber immer die Hälfte des Beitrags dazu, maximal allerdings die Höhe des GKV-Beitrags (Arbeitgeberanteils).
    ABER: Wenn du einmal privat versichert bist (wie du aktuell als Beamtin), kannst du / darfst du nicht in die GKV, ES SEI DENN, du hast einen Statuswechsel: Du wärst also PFLICHTversichert, mit einem Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro/Monat)). Wenn du aber drüber bist, darfst du eben NICHT wechseln, weil du weiterhin freiwillig privat versichert bist. Und da hängt es von der Höhe deines Beitrags ab (jetzt und in 10 Jahren), ob es egal ist oder nicht.

  • Guten Abend nochmals in die Runde,

    ich hätte eine fortführende Frage an diejenigen, die sich mit einem Schulwechsel innerhalb NRWs oder mit einem möglichen Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis auskennen.

    Ich bin derzeit ja "noch" im Beamtenverhältnis an einem Berufskolleg tätig.
    Aufgrund verschiedener Umstände ziehe ich jedoch einen Wechsel zum kommenden Schuljahr in Betracht.
    Parallel steht auch die grundsätzliche Frage eines möglichen Austritts aus dem Beamtenverhältnis im Raum.

    Unabhängig davon stellt sich mir aktuell vor allem Folgendes:
    Kann ich mich, obwohl ich noch im Beamtenverhältnis an meiner derzeitigen Schule stehe, regulär auf ausgeschriebene Stellen bewerben – sowohl an staatlichen Schulen als auch an Ersatzschulen?

    Mir ist bewusst, dass es formale Vorgaben und Fristen gibt und ich werde dazu auch noch offizielle Stellen kontaktieren.
    Dennoch würden mich vorab eure Erfahrungswerte interessieren, insbesondere im Hinblick auf diese Bewerbungsmodalitäten.

    Da ich in jedem Fall zum neuen Schuljahr eine Anschlussbeschäftigung benötige, ist eine gewisse Planungssicherheit für mich logischerweise wichtig.

    Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen und einen angenehmen Abend.

  • Kann ich mich, obwohl ich noch im Beamtenverhältnis an meiner derzeitigen Schule stehe, regulär auf ausgeschriebene Stellen bewerben – sowohl an staatlichen Schulen als auch an Ersatzschulen?

    Natürlich kannst du das, wieso solltest du keine Bewerbungen schreiben dürfen?

  • Vielen Dank euch für die hilfreichen Informationen!

    Für mich stellt sich allerdings ein Problem dar: Sollte es tatsächlich zu einem Austritt aus dem Beamtentum kommen, frage ich mich, wie ich im Vorfeld eine Stelle im öffentlichen Dienst – beispielsweise an einer staatlichen Schule – annehmen soll, wenn ich mich aufgrund meines derzeitigen Status gar nicht regulär bewerben kann.

    Gibt es hierfür eine rechtliche oder organisatorische Möglichkeit? Und an wen kann ich mich wenden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten?

    Ich stehe bereits in Kontakt mit einem potenziellen Berufskolleg in Ersatzschulträgerschaft sowie mit einem staatlichen Berufskolleg. Beide werden in Kürze eine passende Stelle ausschreiben, auf die ich mich sehr gerne bewerben würde.

    Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen, einen Hinweis oder einen konkreten Ratschlag – ich wäre sehr dankbar.

    Vielen Dank vorab!

  • Du darfst nicht im ungekündigten Verhältnis sein. Wenn du aber schon gekündigt hast und klar ist, dass du zu Ende Juli aus dem Dienst ausscheidest, dürfte es kein Problem sein.
    Der PR sollte sowas wissen (oder für dich nachrecherchieren).
    Die BR wird es wissen (und ganz ernsthaft: es ist denen total egal, ob du kündigst oder nicht, sie werden also keinen Eintrag in deine Akte machen)

  • Du darfst nicht im ungekündigten Verhältnis sein. Wenn du aber schon gekündigt hast und klar ist, dass du zu Ende Juli aus dem Dienst ausscheidest, dürfte es kein Problem sein.
    Der PR sollte sowas wissen (oder für dich nachrecherchieren).
    Die BR wird es wissen (und ganz ernsthaft: es ist denen total egal, ob du kündigst oder nicht, sie werden also keinen Eintrag in deine Akte machen)

    Vielen Dank dir für die Einschätzung und die Hinweise!

    Das hilft mir auf jeden Fall weiter.

    Den Personalrat werde ich dazu noch einmal konkret kontaktieren– insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt der Bewerbung bzw. einer möglichen Kündigung. Einen Dienstaustritt habe ich noch nicht vorgenommen - aber gerade deshalb möchte ich ja im Vorfeld Klarheit.

    Gut zu wissen auch deine Einschätzung zur Bezirksregierung; auch dort mal nachzufragen – das nimmt etwas Druck aus der Situation.

    Gute Nachtruhe allerseits:)

  • Ich würde erstmal schauen, ob du ggf. an eine Ersatzschule wechseln kannst und im besten Fall dort in einen Planstelleninhabervertrag (also weiter mit A-Besoldung)

    Das stimmt!
    Jedoch die Möglichkeit welche für mich gerade in Frage kommt, kann eine A-Besoldung nicht ermöglichen.

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