Rat gesucht: Versetzung bereut – Optionen als verbeamtete Lehrkraft?

  • Bei einem Gespräch verlierst du gar nichts. Das meinte ich damit.
    Dass es ein großer Schritt ist, den Status Beamter aufzugeben ist mir klar. Aber das Gespräch geht dir womöglich, ob dieser Schritt überhaupt weiter verfolgt werden sollte.

  • Bei einem Gespräch verlierst du gar nichts. Das meinte ich damit.
    Dass es ein großer Schritt ist, den Status Beamter aufzugeben ist mir klar. Aber das Gespräch geht dir womöglich, ob dieser Schritt überhaupt weiter verfolgt werden sollte.

    Danke dir für die Mut zusprechenden Worte!

    Genau darum geht es mir. Es wäre ein sehr großer Schritt, und um überhaupt ein Gespräch bzw. eine mögliche Hospitation zu ermöglichen, müsste zunächst eine Bewerbung vorliegen.

    Allerdings gehe ich damit ja noch kein tatsächliches Risiko ein – es handelt sich weder um eine vertragliche Bindung noch um einen „Abschied vom Beamtentum“.

    Ganz einfach ist das alles trotzdem nicht.

    Ich bin es :)

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Altersgeld bei einem Bundeslandwechsel.

    Angenommen, man ist verbeamtete Lehrkraft in NRW und gibt den Beamtenstatus auf, um anschließend in einem norddeutschen Bundesland (z. B. Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern) im öffentlichen Dienst zu arbeiten (angestellt).

    In NRW gibt es ja kein Altersgeld, sondern es erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit entsprechenden Nachteilen.

    In einigen norddeutschen Bundesländern existiert hingegen das Altersgeld.

    Weiß jemand, ob diese Regelung greift, wenn man aus NRW kommt?

    Hat jemand dazu Erfahrungen oder Kenntnisse - das wäre super!

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

    Ich bin es :)

  • Ich vermute, dass du das Altersgeld in den betreffenden Bundesländern nur in Anspruch nehmen kannst, wenn du dort auch verbeamtet warst.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Eventuell kommt es für dich zu spät, aber das Altersgeld soll in NRW auch kommen. Pressemitteilung

    Danke - ein wertvoller Hinweis; der noch nicht zu spät kommt.
    Das klingt ja passend im Hinblick auf "Altersgeld NRW" - jedoch, ein Reformvorhaben wurde zusammengestellt, die Frage ist, wann wird das dann Realität. Mmmh;)

    Ich bin es :)

  • Laut Webseite:

    Sie haben Anspruch auf Altersgeld, wenn Sie eine altersgeldfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren zurückgelegt haben. Er entsteht in der Regel mit Ablauf des Tages der Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Altersgeld wird in der Regel mit Erreichen Ihres Renteneintrittsalters gezahlt.


    https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…altersgeld_node


    Und überall steht, dass du dich aus dem Schleswig Holsteinischen Landesdienst entlassen musst.

    Wenn du als Angestellter dort arbeitest, dann warst du ja nie im Landesdienst.

    Etwas anderes wäre ein Ländertausch und später dann die Entlassung aus dem Dienst.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Du kannst nur das Altersgeld bekommen, wenn du verbeamtet warst, das ist keine Frage, weder klein noch groß.

    Wenn du dich aus dem Dienst entlassen lässt UND woanders wieder verbeamtet wirst (schaffst du es überhaupt von der Altersgrenze?!), dann hast du nur im neuen BL Ansprüche.
    Wenn du über den Ländertausch gehst oder das neue BL kauft dich bei NRW frei (inklusive deine Pensionsansprüche), dann könnte es sein, dass du von dort Altersgeld bekommst, da bin ich nicht 100% sicher.
    Ich hatte aufgehört nachzugucken, als feststand, dass das für mich in Frage BL nicht mal neu verbeamtet, wenn man ohne LT-Verfahren kommt.

    Edit: Zeitgleich mit Milk&Sugar

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