Erfahrungen Adlk

  • Hallo,

    Ich bin gerade dabei zu überlegen mich für den Auslandsschuldienst zu bewerben und wollte hier fragen, ob ihr dazu schon mehr Erfahrungen habt?

    Zb. Wie das mit dem Beurlauben in dem Zeitraum funktioniert. Ist sie sehr schwierig zu bekommen? Oder die Organisation, wenn ihr wirklich eine Stelle findet. Wie sieht es mit eigenen größeren Kindern aus?

    Ich würde gerne ab SJ 28/29 und Ausland, da meine Tochter dann die 10 Klasse Realschule fertig hat und (zumindest in meiner Vorstellung) so einen guten Start in eine andere Schule hätte. Da sie eh plant Abitur zu machen.

    Vielleicht findet sich hier der ein oder andere, der mir ein paar Informationen geben kann.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo,

    wenn du die Suchfunktion bemühst, lassen sich ein paar Infos finden rund um das Thema ADLK. So hatte ich z. B. vergangenes Jahr auch ein paar nützliche Antworten zum Thema bekommen (hier).

    In der Zwischenzeit hat sich bei mir ein wenig was getan (obgleich ich noch nicht im Ausland bin/war) und ggf. helfen dir meine anfänglichen Bewerbungs-Erfahrungen weiter:

    Jedenfalls unterscheidet sich die ADLK-Thematik von Bundesland zu Bundesland. In der Infoveranstaltung vom ZfA hat ein Kollege aus Niedersachsen beispielsweise berichtet, dass er sich mit seiner Probezeitbeurteilung bewerben konnte. Für mich (NRW) war das nicht möglich! Ich musste eine neue Beurteilung extra für den Auslandsschuldienst von der Schulleitung erstellen lassen. Natürlich habe ich zuvor meine SL über meine Pläne in Kenntnis gesetzt und mir das "Go" geholt :top:

    Darüber hinaus gab es ein "Auslandsschulfachliches Gespräch" mit dem zuständigen Dezernenten in der Bezirksregierung, der auch nochmal ein Gutachten angefertigt hat mit seiner Empfehlung.

    Das ist soweit der Status quo bei mir. Was ich jedenfalls gemerkt habe, ist, dass sich das ganze Procedere wie ein Kaugummi zieht. Sobald man in die Kartei vom ZfA aufgenommen wurde, kann die Vermittlung schnell vonstatten gehen - laut Hörensagen.

    Der Zeitpunkt der Freistellung obliegt wohl der SL (und ist für vier Jahre gültig) und die Beurlaubung erfolgt dann, wenn du eine passende Stelle im Ausland gefunden hast und diese antrittst - so zumindest mein Verständnis.

    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von DeepBlue (10. Juni 2026 19:26)

  • Hi Deepblue,

    darf ich fragen, ob du letztlich im Ausland warst? Und wie verhält sich das mit der 4.-jährigen Beurlaubung, gilt sie dann quasi auch über den 3-jähirgen Auslandsaufenthalt hinaus, sodass du dich im Zuge der Rückkehr frei bewegen kannst und woanders (andere Schule, anderes Bundesland, whatever) anfangen durftest? Und wie ist es im Falle einer nochmaligen Verlängerung, sodass du 6 Jahre weg bist. Benötigst du dann nochmal die Erlaubnis vom SL und bist du auch nach den 6 Jahren frei? Und ist es garantiert oder möglich an derselben Schule wieder zu landen oder ist die Stelle im Prinzip weg?


    Was ist eigentlich, wenn man eine Beförderung innehat, also z.B. A15, diese Besoldungsstufe wird sicherlich beibehalten während des Auslandsaufenthaltes. Was ist allerdings mit dem Aufgabenbereich an der zurückgebliebenen Schule? Wird hierfür zumindest für die 3-6 Jahre oder gar dauerhaft(?) eine zweite A15 Stelle aus dem Boden gestampft? (Ich meine du wirst ja während der Auslandsszeit vom Bund bezahlt und nicht vom Bundesland). Aber anagenommen du landest später wieder an der selben Schule, dann hat die Schule ja auf einmal zwei Kandidaten mit einer A15 Stelle, oder müsste dich jemand während der Abwesenheit (kommissarisch?) vertreten, was ja auch irgendwie doof wäre?

    Fragen über Fragen....

  • Hey,

    ich bin noch im innerdeutschen Schuldienst tätig, bin jedoch zwischenzeitlich in die ZfA-Kartei aufgenommen worden und habe auch schon eine mir angebotene ADLK-Stelle angenommen, die ich im nächsten Jahr antreten werde.

    Du musst zwischen Freistellung und Beurlaubung differenzieren. In der Regel wirst du nach erfolgreicher Bewerbung ab Zeitpunkt x für vier Jahre freigestellt. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Zeit ins Ausland vermittelt werden solltest. Laufen die vier Jahre ohne Vermittlung ab, musst du das Bewerbungsverfahren zur ADLK erneut durchlaufen. Die eigentliche Beurlaubung tritt erst mit Antritt im Ausland in Kraft. Beispiel: Vermittlung als ADLK ab 01.08.2027 nach Nordkorea > dein Bundesland beurlaubt dich ab dem 01.08.2027 für zunächst drei Jahre (also bis 31.07.2030) und stellt die Zahlung deiner Bezüge zum 31.07.2027 ein, weil du ab August 2027 dann - wie du richtigerweise geschrieben hast - dem Bund unterstellt bist und dieser die Besoldung übernimmt.

    Wie es mit einer Verlängerung des Vertrags um weitere Jahre aussieht, weiß ich nicht. Allerdings gehe ich davon aus, dass du das zunächst mit der SL der Auslandsschule abklärst, die das wiederum mit der ZfA klärt.

    Bei Rückkehr in den innerdeutschen Schuldienst hast du kein Anrecht darauf, an deine „Stammschule“ zurückzukehren. Jedoch darfst du bei Rückkehr das Bundesland oder den Regierungsbezirk „deines“ Bundeslands wechseln (ggf. sogar die Schulform Gym/Ge > BK ?).

    Sofern du bereits jetzt eine Beförderungsstelle innehast, musst du vermutlich auch eine (ähnliche) Funktionsstelle im Ausland übernehmen - gerade bei A15 (Oberstufenkoordination, o. Ä.). Aber da das auf mich nicht zutrifft, will ich dir auch nichts Falsches erzählen. Ich weiß lediglich, dass von einem bei einem zweiten Auslandsaufenthalt die Übernahe einer Funktionsstelle erwartet wird - beim ersten Mal noch nicht (aber siehe oben: keine Ahnung, wie es bei A15 aussieht).

    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

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