Berücksichtigung von Folgefehlern??

  • Hallo ins Forum,


    angenommen der Schüler rechnet einen Betrag falsch aus, weil er von einem falschen Grundwert ausgeht. Die Rechnung als solche ist aber richtig. Wie würdet ihr das, bei angenommen 6 zu erreichenden Punkten bewerten?


    Nach diesem Wert wird dann in einer folgenden Aufgabe noch mal explizit gefragt - 3 Punkte. Wenn der SuS unter a) falsch gerechnet hat, kann er doch b) gar nicht mehr richtig beantworten. Oder ist dann seine Zahl als richtig anzusehen, also volle Punktzahl?


    Aufgaben und Punkteverteilung stammen nicht von mir, deswegen frage ich mal in die Runde...


    Liebe Grüße
    ramapas ?(

  • Hallo!
    Ich mache es eigentlich immer so, dass ich von vorn herein Punte für den Rechenweg und Punkte für das richtige Ergebnis einplane. Wenn die Ermittlung des Grundwertes falsch ist, weil der Schüler sich verrechnet hat, dann kann ich die Punkte für ein richtiges Ergebnis nicht mehr geben, aber die für den Rechenweg schon. So klappt das bei mir eigentlich ganz gut.


    Viele Grüße, Barbara

  • Hallo Ramapas,
    sehe das genau so wie Musikmaus. Da ich die Aufgabe und den Erwartungshorizont nicht kenne, kann ich die Punkte nicht für dich verteilen. Wenn z. B. der Grundwert aus einem Text herauszulesen íst, wird Lesekompetenz abgefragt, und du musst dir überlegen, wie hoch du das bewertest. Ich überlege vorher, welche Schritte der Schüler zu bewältigen hat und wie hoch die zu bepunkten sind. Bei falschem Wert mit dem richtig weitergerechnet wird, ist das nur ein falscher Schritt. Hab das mit b) nicht richtig verstanden, ist das derselbe Schritt (GW herauslesen)?
    Grüße, Löwe

    Lasst uns das Leben genießen, solange wir es nicht begreifen. (Tucholsky)

  • Hallo,


    ich dachte mir schon, dass das so nicht nachzuvollziehen ist ;) Deshalb noch mal konkret:


    Die Schüler sollten aus einer vorgegebenen REchnung mit Nettowert, Mehrwertsteuer und Bruttowert berechnen, was man zahlen muss, wenn 2% Skonto berücksichtigt werden. Hier war also nach dem Betrag gefragt, der zu zahlen ist!


    Da sind einige vom Nettowert statt Bruttowert ausgegangen und haben deshalb eine falsche Zahl errechnet. Die Rechnung selbst (Prozentrechnung) war aber richtig.
    An einer anderen Stelle der Aufgabe mussten sie dann noch mal die Höhe des Skontos angeben. Das konnte ja, wenn sie unter a) falsch gerechnet haben, nur eine falsche Antwort sein. Deshalb meine Frage...


    Wie gesagt, die Aufgaben stammen nicht von mir und die Punkte sind mir nur absolut vorgegeben.


    Danke sagt
    ramapas

  • Hmmmm...
    blöde Aufgabenstellung, aber da sind wir uns ja wohl einig?
    Also: Würde den Fehler unter a) abnstreichen, aber nicht werten, sondern "s. u." schreiben und ´die 6 Punkte unter Rechnungsart, Antwortsatz und Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses aufteilen; in b) wird dann die Kompetenz, den Grundwert herauszulesen´bewertet.
    Vielleich hilft dir das?
    löwe

    Lasst uns das Leben genießen, solange wir es nicht begreifen. (Tucholsky)

  • Wenn man sich vor Augen führt, dass ein Schüler, der die Aufgabe überhaupt nicht begonnen hat, Null Punkte dafür bekommt, muss ein Schüler, der sich die Mühe macht und einen richtigen Gedankengang dabei entwickelt hat, dafür Teilpunkte erhalten - sonst sagt er sich das nächste Mal: "Is ja eh Wurscht..."


    Wenn du für die Aufgabe 6 Punkte vergibst, ist das ja ideal:
    Jeder Punkt enspricht dann einer Notenstufe, wobei es ja nicht nur die Differenzierung zwischen "sehr gut"=alles richtig und mangelhaft=teilweise falsch gibt, sondern das Notensystem feiner differenziert.


    Letztendlich spiegelt ja auch die Summe deiner Punkte nach dem Zusammenrechnen den Durchschnitt der Noten der einzelnen Aufgaben wieder.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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