Hallo zusammen,
ich bin Grundschullehrerin (Fach- und Klassenlehrerin) in NRW in Teilzeit (24 Stunden) und habe außerdem eine Gleichstellung (Schwerbehinderung). Meine Frage wäre: Erhalte ich im Stundenplan eine Ermäßigungsstunde(n) von meinen 24 Stunden oder ist dies allgemein nicht vorgesehen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort 🍀