Die Einstufung Gewerbe/Freiberufler ist meines Wissens keine Wahlmöglichkeit.
Doch. Wenn du als "Schriftsteller/ Künstler" deine Schriften/Kunstwerke (egal welchen Umfanges) gegen Honorar an einen Verlag verkaufst, bist du freiberuflich tätig und von der Umsatzsteuer befreit. Sobald du selbst damit handelst, wirst du zum "(Klein-)Unternehmer" und bist gewerblich tätig. Bisher war dies bis zu einem Umsatz von 22.000 € nach §19 UStG gewerbesteuerfrei - also von der Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer befreit. Ab 2025 liegt der Freibetrag bei 25.000 €. Die Netto-Einnahmen müssen jedoch durch eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) als Anlage zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Neu ist ab 2025, dass man bei Verkäufen ins EU-Ausland - was bei EDUKI durchaus mit Kunden aus Österreich sein kann - über das Bundeszentralamt für Steuern eine EU-Umsatzsteuernummer für Kleinunternehmer beantragen muss. Wie bereits oben bemerkt (zitiere mich selbst):
ZitatNeu ab 2025 ist, dass man sich - falls man Umsätze im EU-Ausland erzielt - beim 'Bundeszentralamt für Steuern' registrieren muss und von dort eine "Kleinunternehmer-Umsatzsteuernummer" erhält. https://online.portal.bzst.de/
Mit Teilnahme an der EU-KU-Regel muss man vierteljährlich den Gesamtumsatz, der innerhalb der EU erwirtschaftet wurde, melden.
Ich bin gespannt, ob wie diese Neuregelung auf EDUKI durchschlägt und Eduki derartige Verkäufe dem Finanzamt melden muss.