Das BVerwG hat im Fall des Rektors entschieden, der unzählige Überstunden geleistet hat und vom Oberverwaltungsgericht noch die Auszahlung zugesprochen bekam. Das BVerwG hat die Auszahlung nun kassiert, aber es hat festgestellt, dass Aufgaben bei nicht ausreichender Arbeitszeit warten müssen und die Überlastung angezeigt werden muss. Ich werde mir das Urteil am Wochenende mal zu Gemüte führen, den LTO-Beitrag dazu findet ihr aber hier.