welche Note bei nichtgeschriebener Klausur wg Wiederholen d. Jg.-Stufe?

  • Ich habe in meinem 11er-Kurs eine Schülerin, die schriftlich sehr gut-gut ist, aber kaum etwas sagt. Sie hat aber in anderen Fächern wohl solche Probleme, dass sie die Stufe wiederholen wird. Sie hat die zweite und damit letzte Klausur in diesem Halbjahr nicht mitgeschrieben und sagte mir, ich brauche auch keine Nachschreibklausur zu stellen. Als ich mich dann erkundigte, sagte mir die Stufenleitung, ich müsse mir schriftliche geben lassen, dass sie auf die Klausur verzichtet und weiß, dass die Klausur mit 6 bewertet werden kann. Nach einigem Hin und Her mit dem Oberstufenkoordinator, der sagte, dass Schüler nicht einfach sagen können, dass sie nicht schreiben und meinem Einwand, dass ich befürchte, dass die Schülerin sowieso nicht zum Nachschreibtermin erscheint, hat die Schülerin dann ein solches Blatt (von mir getippt) ausgefüllt.


    Nun sagte man mir, dass man nicht unbedingt eine Sechs geben muss - zumal die Schülerin, wenn sie geschrieben hätte, sicherlich mindestens eine Zwei geschafft hätte.


    Was mache ich nun? Mit welcher Note setze ich rechnerisch die Klausur an? Ich brenne nicht drauf, eine Fünf oder Sechs zu vergeben, es soll "in jeder Hinsicht" "gerecht" sein?


    Habt ihr Erfahrungen oder einen Tipp? (SoMi dieser Schülerin ist nicht besser als Drei Minus, weil sie sich freiwillig nicht im geringsten einbringt).

  • Hmmm, schwierig!
    Ich hatte einen leicht anders gelagerten Fall: Sehr guter Schüler in der Teilzeit - Abendschule. Aufgrund seiner beruflichen Situation konnte er die (einzige) Klausur des Halbjahres nicht mitschreiben und auch nicht zum Nachschreibtermin erscheinen. Ich habe ihn gebeten, mit ein Stück Papier von seinem Chef einzureichen, der ihn bitte zu entschuldigen hat. Was dann auch geschehen ist.
    Die Zeugnisnote war dann im wesentlichen die mündliche Note. Ich habe also dienicht geschriebene Klausur nicht beachtet.


    Keine Ahnung, ob Dir das weiterhilft ....


    Gruß, Forsch

  • Ich würde auf gar keinen Fall für eine nicht erbrachte Leistung etwas geben. Wenn die Schülerin wiederholt, ist es egal, dass sie null Punkte hat. Wenn sie nicht wiederholt, dann bekommt sie etwas, das andere trotz möglicherweise erheblicher Mühe nicht erreicht haben. Das wäre unfair und wird auch so von anderen Schülern wahrgenommen.


    Fair wäre es, die Schülerin nachschreiben zu lassen. Es ist ihr ja überlassen, gleich leer abzugeben...


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Ich würde es auch so machen wie Remus Lupin. Dann entscheidet sie selber, ob sie was für ihre Note tut, oder eben nicht. Dann kommst du in keine Komplikationen.

  • Der Nachschreibtermin ist vorbei, ich kann mich leider nicht mehr so entscheiden. Es war ein einziges Hin und Her mit den Jahrgangsstufen- und Oberstufenleitern. Ich werde also am Montag nachfragen, was ich aus der Sache mache. Es scheint mehrere Fälle gegeben zu haben in der Stufe, bei denen das gleiche Problem war.

  • Wenn ich das richtig verstehe, hat die Schülerin vor dem Nachschreibtermin gesagt, sie schreibt nicht mit und hat dir das auch schriftlich gegeben, oder? Ist das nicht Leistungsverweigerung und damit zwingend eine sechs? Ich kann es ja verstehen, dass du nicht gerne eine sechs gibst, aber wie willst du es möglichst gerecht für alle machen?


    Silja

  • Meine Tochter wird es aus Krankheitsgründen nicht mehr schaffen, die letzten Klausuren nachzuschreiben. Bekommt sie dann dafür eine Sechs? Das ist mir echt neu. Da muss ich mich wohl mal genauer erkundigen.


    Grüße Enja

  • Hallo!


    Meinem Gefühl nach kann es nicht sein, dass ein Schüler eine Erklärung abgibt, dass er einen Nachholtermin nicht wahrnimmt, und dann lediglich seine mündlichen Noten gezählt werden. Das könnten dann ja alle Schüler machen, denen das schriftliche nicht so liegt. Aus dieser Sichtweise heraus wäre es tatsächlich Leistungsverweigerung -> 6. Das Schwierige an der Sache ist, dass es ja vom Lehrer (also aktenklammer) vorher abgesichert wurde...


    Wenn wie bei Enja der Nachholtermin aus Krankheitsgründen nicht eingehalten werden kann, ist das m.E. sowieso eine andere Situation. Das ist ja entschuldigte Krankheit und nicht absichtsvolles Nicht-Schreiben.


    Liebe Grüße,
    biene maja :)

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