NRW Drittelerlass

  • Hi Ho,
    den Drittelerlass aufzuheben war ja seit langem eine Forderung der CDU und FDP in NRW. Nun sind sie dran und haben auch angekündigt den Erlass zu streichen:
    http://www.bildungsportal.nrw.…ungserklaerung/index.html


    Haben sie das inzwischen auch realisiert oder braucht es mal wieder etwas länger... hat jemand etwas definitives?
    Grüße,
    JJ

  • Hallo Justus,


    da es bei mir nun auch wieder mit den Klassenarbeiten losgeht, habe ich mir am letzten Wochenende auch diese Frage gestellt und ein wenig recherchiert.
    Wenn ich die Lage richtig überblicke, steht die Absicht, den Drittelerlass aufzuheben, zwar in der Koalitionsvereinbarung unserer neuen Landesregierung, umgesetzt ist dies aber wohl noch nicht. In der aktuellen APO-S I http://www.bildungsportal.nrw.…chriften/APOen/APO_SI.pdf , die durch eine Verordnung am 13. Juli 2005 (also nach dem Regierungswechsel) geändert wurde, steht der Drittelerlass noch in §6, Absatz 8. Auch in den Protokollen der Landtagssitzungen habe ich außer einer verbalen Ankündigung nichts entdeckt.
    Das heißt im Falle der Fälle weiterhin: Notenlifting oder Antanzen beim Chef.


    Catull.

  • Aktuell hat der Drittelerlass in NRW keine Gültigkeit (aktuelles thema im Seminar) Aufgrund des neuen Schulgesetzes ist dieser Anhang solange nicht mehr gültig, bis das neue Gesetz entsprechend erweitert ist.


    Leider hab' ich im Moment wenig Zeit (Lehrprobe), aber wenn's dringend ist, suche ich die genauen Zusammenhänge noch raus.


    Gruß, Forsch


    UUuups, Catull .... Hab ich mich getäuscht??!! ?(

  • Hi,
    nee so dringend ist es nicht, aber generell würde es mich schon interessieren. Gilt das dann eigentlich auch für die Sek II?
    Grüße & Danke,
    JJ

  • Hallo,


    meines Wissens ja. In der APO-GOSt steht im Abschnitt "Klausuren", dass § 22 der ASchO gilt, in dem wiederum der Drittelerlass wieder auftaucht.


    Catull

  • CDU und FDP geht es um eine konsequente Ausrichtung der Leistungen an möglichst objektiven, sprich curricularen Maßstäben. Wenn beispielsweise die Hälfte der Klasse keine angemessene Einstellung zeigt und sich nicht auf eine Arbeit vorbereitet, könnte diese dann unter Umständen (Schulleiter) noch dadurch belohnt werden, dass die Arbeit wiederholt wird oder künstlich ein Teil der Klasse mindestens eine 4 bekommt, um die Quote zu erfüllen.
    Dies hat den beiden Parteien nach zur Folge, dass sich bewusst oder unbewusst eine Senkung der Leistungsanforderungen ergibt, da viele Lehrer eher den Weg des geringsten Widerstands suchen und den Gang zum Schulleiter bei konsequenter Benotung scheuen.


    Wie ist das bei euch in der Praxis? Offen gestanden habe ich auch schon mal den Bewertungsmaßstab nachträglich angepasst, um die Genehmigungspflicht zu vermeiden.


    Catull.

  • Dito. Allerdings ist die eingebaute "Hürde" via Schulleitung ja auch sinnvoll, solange es bei der Sache bleibt - was bei Schulleitungen natürlich nicht immer der Fall ist...
    JJ

  • Zitat

    Referendarin schrieb am 28.09.2005 19:41:
    Mit welcher Begründung wurde/wird der Paragraph eigentlich abgeschafft?


    Als Nicht-NRWler mal anders gefragt: Welchen Sinn hat denn der Drittelerlass?! Da wird doch massiv in die pädagogische Verantwortung des Lehrers reinregiert und den Schülern Konsequenzlosigkeit aufgezeigt...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Zitat

    Timm schrieb am 28.09.2005 21:54:


    Als Nicht-NRWler mal anders gefragt: Welchen Sinn hat denn der Drittelerlass?! Da wird doch massiv in die pädagogische Verantwortung des Lehrers reinregiert und den Schülern Konsequenzlosigkeit aufgezeigt...


    Na, ist doch ganz klar :) Wenn du eine statistisch relevante Anzahl Lehrer damit behelligst, bei mehr als 33% unter "noch ausreichend" Rechtertigungen der Schulleitung gegenüber abzugeben, wird über kurz oder lang die Anzahl der attestierten Minderleistungen sinken, vulgo (nota bene, vulgo!) die Gesamtleistung der Schüler steigen :> Es lebe die Bildungspolitik...


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Naja, ganz so schwarz will ich das auch nicht sehen - bei uns gibt es zwei Kollegen, die völlig unfähig sind, aber dann Hammernoten geben, etwa die Hälfte der SuS steht auf 5 oder 6. Immer wieder kommen Sprünge von 2 auf 5 und sowas vor. Unser Schulleiter hat die aber schon durch nochmal schreiben dazu gewungen, dass sie mal drüber nachdenken. Insofern hat das schon Sinn. - Ihre Einstellung haben die Kollegen aber nicht geändert...
    JJ

  • Zitat

    Timm schrieb am 28.09.2005 21:54:


    Als Nicht-NRWler mal anders gefragt: Welchen Sinn hat denn der Drittelerlass?! Da wird doch massiv in die pädagogische Verantwortung des Lehrers reinregiert und den Schülern Konsequenzlosigkeit aufgezeigt...


    allerdings, hier in Niedersachsen sind es sogar 30%, der Unterschied hört sich zwar banal an, aber da dürfte ich mir bei 27 Schülern nur 8 Defizite erlauben, das ist manchmal kaum zu vermeiden, also: Noten rauf oder ab zum Chef zur Genehmigung, beides ist mir mehr als unangenehm...
    und ich persönlich betrachte mich auch nicht als völlig unfähig...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Zitat

    Timm schrieb am 28.09.2005 21:54:
    Timm schrieb am 28.09.2005 21:54:


    Als Nicht-NRWler mal anders gefragt: Welchen Sinn hat denn der Drittelerlass?! Da wird doch massiv in die pädagogische Verantwortung des Lehrers reinregiert und den Schülern Konsequenzlosigkeit aufgezeigt...


    allerdings, hier in Niedersachsen sind es sogar 30%, der Unterschied hört sich zwar banal an, aber da dürfte ich mir bei 27 Schülern nur 8 Defizite erlauben, das ist manchmal kaum zu vermeiden, also: Noten rauf oder ab zum Chef zur Genehmigung, beides ist mir mehr als unangenehm...
    und ich persönlich betrachte mich auch nicht als völlig unfähig...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Hallo!
    Auch wenn der Drittelerlass abgeschafft wird, so möchte unser Schulleiter trotzdem für alle Klausuren die Quote mitgeteilt bekommen. Ich habe bislang in der Oberstufe auch die 4- mitgerechnet, da dies ja ein Defizit bedeutet. Andere Kollegen rechnen erst ab der 5+. Das ist eigentlich kein großes Problem, da auch der Klassenspiegel dabei ist und bei der Notengebung musste ich mich deshalb noch nicht verbiegen. Trotzdem wüsste ich gern, wie die Formulierung "Erreicht bei einer Klassenarbeit ein Drittel der Schülerinnen und Schülerinnen kein ausreichendes Ergebnis..." zu verstehen ist. Danke!

  • Zitat

    Jinny44 schrieb am 13.12.2005 19:10:
    Trotzdem wüsste ich gern, wie die Formulierung "Erreicht bei einer Klassenarbeit ein Drittel der Schülerinnen und Schülerinnen kein ausreichendes Ergebnis..." zu verstehen ist. Danke!


    Hallo Jinny,


    an unserer Schule wird diese Formulierung so ausgelegt/gehandhabt: sobald ein Drittel der Schüler KEINE glatte 4 mehr bekommt, muss die Arbeit vom Schulleiter genehmigt werden, d.h. auch die 4- ist ein Defizit und zählt somit dazu.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

  • In der Oberstufe ist die 4minus ein Defizit (4 Punkte). In der Mittelstufe dürfen gebrochene Noten nicht gegeben werden, insofern stellt sich die Frage hier nicht: auch bei einer knappen 4 ist der Bereich "ausreichend" erreicht worden.
    JJ

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