Erweiterungsfach - 2. Staatsexamen notwendig?

  • Hallo,


    ich bin etwas irritiert... Baden-Württemberg hat mir heute mitgeteilt, dass ein Erweiterungsfach für die Einstellung nicht berücksichtigt werden kann, wenn in ihm kein 2. Staatsexamen abgelegt wurde. Das verstehe ich überhaupt nicht, normalerweise kann man das doch nur in zwei Fächern absolvieren, die 3. Fakultas erlangt man automatisch. Weiß jemand näheres - besonders auch aus anderen Bundesländern?


    PS: Mein Erweiterungsfach ist Latein, deshalb verstehe ich die Welt noch weniger. Ich habe gelesen, dass BaWü dafür sogar Aushänge an den Fakultäten macht, um Magister etc. zu gewinnen. Und meine Noten sind auch sehr gut. Ist es vielleicht Inkompetenz seitens der Sachbearbeiterin?!


    Besten Dank und Gruß Ornella

  • In Bayern wird unterschieden zwischen Lehrerlaubnis und Lehrbefähigung. Vielleicht hat es damit was zu tun??? Ich verwechsle die beiden immer. Jedenfalls kann man auch ohne 2. Staatsexamen im 3. Fach unterrichten.

  • Für einige Fächer ist in Bayern kein 2. Staatsexamen vorgesehen.
    Welches ist denn dein Drittfach?


  • Ich habe eine Erweiterungsprüfung in Deutsch. Um die Lehrbefähigung für Baden-Württemberg zu erhalten, brauchst du das 1. und 2. Staatsexamen. D.h. du musst im Ref im höheren Dienst eine zusätzliche mündliche Didaktik-Prüfung machen und dazu die jeweilige Fachdidaktik während des Refs belegen. Ob du eine weitere Lehrprobe benötigst, hängt damit zusammmen, ob es eine vorgeschriebene oder freiwillige Dreifächerkombination ist.
    Du siehst: Aus Gründen der Gleichstellung muss B-W anderen Kandidaten die Anerkennung ohne 2. Staatsexamen vorenthalten.
    Wenn du aber mit deinen anderen zwei Fächern angestellt wirst, kannst du evtl. "fachfremd" unterrichten. Das entscheidet letztenendes der Schulleiter nach den Notwendigkeiten vor Ort. Für die Einstellung kann es aber halt nicht berücksichtigt werden.


    Mir erschließt es sich aber umgekehrt nicht, warum man mit dem Bestehen der 2. Dienstprüfung in zwei Fächern automatisch die Didaktik des dritten Fachs beherrschen soll, die man im Ref nie absolviert hat?! Nicht persönlich gemeint, aber ich telle mir vor, ich würde ohne Deutschdidaktik Unterricht erteilen müssen... uiuiu...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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  • Timm,
    ich habe jetzt extra mal nachgeguckt. In Bayern ist bei folgenden Fächer kein 2. Staatsexamen vorgesehen:


    - Darstellendes Spiel
    - Medienpädagogik
    - Neugriechisch


    Für alle anderen ist ein 2. Staatsexamen vorgesehen.
    Bei den genannten Fächern ist es glaube ich nicht so schlimm, wenn man dazu nicht extra noch Didaktik benötigt. Es sind ja dann wahrscheinlich "nur" Wahlkurse.

  • Hallo,


    danke bisher für eure Antworten. Die Behandlung des Erweiterungsfachs speziell in BaWü ist m.E. unnötig kompliziert, denn hier wird zwischen "grundständiger" (nach dem 1. Examen oder bis zum Referendariatsende) und "nachträglicher" Erweiterung unterschieden. In meinem Fall ist es so, dass ich zur 2. Kategorie zähle, da ich mein Referendariat bereits vor reichlich 2 Jahren abgeschlossen und anschließend Latein studiert habe. Die praktische Ausbildung liegt also bereits hinter mir. Für mich stellt sich nun fast zynisch die Frage, ob man durch zusätzliche Didaktikprüfungen o.ä. - von deren "praktischen" Wert wir doch alle wissen - tatsächlich zum entsprechenden (besseren) Fachlehrer ausgebildet wird. Ich habe die Lehrbefähigung u.a. für eine moderne Fremdsprache und traue mir ehrlich gesagt zu, Methoden auf eine andere - wenngleich "tote" - Sprache zu übertragen oder mir durch Selbststudium anzueignen. Und wenn ich dann in der Zeitung einen Artikel über "Schnellbeize für Lateinlehrer - Fragwürdige Auswege aus dem Lehrermangel in Baden-Württemberg" (FAZ, 17.03.06) lese, in dem es um die Schnellstausbildung von Lehrern zu Lateinlehrern geht - sofern sie nur das Latinum haben! -, ich hingegen mit harter Knochenarbeit in 2 Jahren ein Studium zu den gleichen Konditionen wie ein "ordentlicher" Student belegt habe, muss ich an dem ganzen System zweifeln - das soll fachliche Qualität garantieren?! Da fühle ich mich aber fitter! Bei solchen Verhältnissen und unnötigen Hürden muss sich BaWü nicht wundern, wenn es keine Lateinlehrer bekommt!


    Das musste einfach von der Seele.


    Schöne Grüße und ein entspanntes Wochenende - Ornella

  • Zitat

    ornella schrieb am 31.03.2006 15:22:
    Hallo,


    danke bisher für eure Antworten. Die Behandlung des Erweiterungsfachs speziell in BaWü ist m.E. unnötig kompliziert, denn hier wird zwischen "grundständiger" (nach dem 1. Examen oder bis zum Referendariatsende) und "nachträglicher" Erweiterung unterschieden. In meinem Fall ist es so, dass ich zur 2. Kategorie zähle, da ich mein Referendariat bereits vor reichlich 2 Jahren abgeschlossen und anschließend Latein studiert habe. Die praktische Ausbildung liegt also bereits hinter mir. Für mich stellt sich nun fast zynisch die Frage, ob man durch zusätzliche Didaktikprüfungen o.ä. - von deren "praktischen" Wert wir doch alle wissen - tatsächlich zum entsprechenden (besseren) Fachlehrer ausgebildet wird.


    Im Generellen ja, in deinem speziellen Fall mag das anders sein. Nach deiner Argumentation könnte man ja die ganze fachdidaktische Ausbildung im Ref generell abschaffen. Eine Einschätzung, der ich deutlich widerspreche. In Fächern in der Geschichte von Gemeinschaftskundelehrern oft fachfremd erteilt wird und vice versa fällt mir sehr wohl auf, dass ein Manko besteht. D.h. nicht, dass sich Kollegen in Einzelfällen hervorragend eingestellt haben und besser als die ausgebildeten Kollegen sind.

    Zitat


    Ich habe die Lehrbefähigung u.a. für eine moderne Fremdsprache und traue mir ehrlich gesagt zu, Methoden auf eine andere - wenngleich "tote" - Sprache zu übertragen oder mir durch Selbststudium anzueignen. Und wenn ich dann in der Zeitung einen Artikel über "Schnellbeize für Lateinlehrer - Fragwürdige Auswege aus dem Lehrermangel in Baden-Württemberg" (FAZ, 17.03.06) lese, in dem es um die Schnellstausbildung von Lehrern zu Lateinlehrern geht - sofern sie nur das Latinum haben! -, ich hingegen mit harter Knochenarbeit in 2 Jahren ein Studium zu den gleichen Konditionen wie ein "ordentlicher" Student belegt habe, muss ich an dem ganzen System zweifeln - das soll fachliche Qualität garantieren?! Da fühle ich mich aber fitter! Bei solchen Verhältnissen und unnötigen Hürden muss sich BaWü nicht wundern, wenn es keine Lateinlehrer bekommt!

    Du gehst allein von der Seite der Unterrichtsversorgung aus. Beamtenrechtlich sieht es anders aus: Die Kollegen bilden sich fort, sind also angestellt.
    Du möchtest in B-W eingestellt werden. Dazu musst du beamtenrechtlich befähigt und geeignet sein. Befähigt bist du zur Einstellung eben nicht, weil du die vorgeschriebenen Qualifikationen nicht nachweisen kannst. Würde man darauf verzichten, wären die baden-württembergischen Kandidaten ja benachteiligt, die eine weitere Ausbildung machen müssen.


    Wie gesagt, du magst eine hervorragende Lehrerin sein. Dieser Einzelfall spielt beamtenrechtlich aber keine Rolle.

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  • Meinungstelegramm:


    Es ist ja wohl völlig selbstverständlich, dass man sich fachdidaktische Grundlagen, so man in der Uni solche nicht gelernt haben sollte, selbständig aneignet. Das sieht ornella sicherlich ganz ähnlich.


    Mir kommt bei der Schnellausbildung von diesen Mangelfachlehrern die fachliche Komponente viel zu kurz.


    Dudel


    (später mehr dazu)


    Hier meine extended version:


    Tim:

    Zitat

    Du möchtest in B-W eingestellt werden. Dazu musst du beamtenrechtlich befähigt und geeignet sein. Befähigt bist du zur Einstellung eben nicht, weil du die vorgeschriebenen Qualifikationen nicht nachweisen kannst. Würde man darauf verzichten, wären die baden-württembergischen Kandidaten ja benachteiligt, die eine weitere Ausbildung machen müssen.


    Grundsätzlich ist Ornella zur Einstellung befähigt und geeignet, weil sie vor "reichlich zwei Jahren" bereits 2. Stex in zwei Fächern gemacht hat. Zu ihrem Pech allerdings vor und nicht nach ihrem Lateinstudium. Die Ungerechtigkeit in Ornellas Fall und das kann ich mit jeder Faser meines Herzens nachvollziehen, weil ich auf einer anderen Ebene ähnliches mitgemacht habe, liegt darin, dass andere (nämlich die Schnellgebeizten...) die Fakultas im Schnellverfahren anerkannt bekommen. Denen mangelt es im Zweifelsfall sicherlich nicht an intellektueller, aber bestimmt an fachlicher UND didaktischer Kompetenz.


    Außerdem sagtest Du:


    Zitat

    Nach deiner Argumentation könnte man ja die ganze fachdidaktische Ausbildung im Ref generell abschaffen.


    Ornella sagte:


    Zitat


    Ich habe die Lehrbefähigung u.a. für eine moderne Fremdsprache und traue mir ehrlich gesagt zu, Methoden auf eine andere - wenngleich "tote" - Sprache zu übertragen oder mir durch Selbststudium anzueignen.


    Ich kann in ihrem Text keine Anzeichen dafür erkennen, dass sie die Fachdidaktik abschaffen will. Du?


    Herzliche Grüße,
    Dudel

  • Auch in Bayern wird zwischen grundständiger und nachträglicher Erweiterung unterschieden.
    Das 1. Examen der grundständigen Erweiterung kannst du spätestens im 1. RefJahr ablegen, dann machst du auch 2. Staatsex. drin, sofern eins vorgesehen ist, Ausnahmen schrieb ich ja bereits.
    Die nachträgliche Erweiterung zählt bei der Einstellung später weniger (notentechnisch) und es ist kein 2. Staatsexamen vorgesehen.
    Das ist auch hier in Bayern so.

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