Aufnahme an neuer Schule nach Abgangszeugnis möglich?

  • Hallo!
    Ich wurde heute etwas gefragt, auf das ich bisher keine Antwort gefunden habe. Deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt:
    Ein Junge (16) hat heute von der Hauptschule nach der 7. Klasse sein Schulabgangszeugnis bekommen. Vermutlich ist er einmal/zweimal sitzen geblieben, wenn man von seinem Alter ausgeht. Sein Vater fragte, ob er ihn bei einer anderen Hauptschule nochmal anmelden kann, damit er noch den Abschluss nach der 9. Klasse machen kann. Ist das trotz erhaltenem Abgangszeugnis möglich?
    Liebe Grüße
    Finni

  • Zitat

    Finni schrieb am 19.07.2006 19:11:
    Hallo!
    Ich wurde heute etwas gefragt, auf das ich bisher keine Antwort gefunden habe. Deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt:
    Ein Junge (16) hat heute von der Hauptschule nach der 7. Klasse sein Schulabgangszeugnis bekommen. Vermutlich ist er einmal/zweimal sitzen geblieben, wenn man von seinem Alter ausgeht. Sein Vater fragte, ob er ihn bei einer anderen Hauptschule nochmal anmelden kann, damit er noch den Abschluss nach der 9. Klasse machen kann. Ist das trotz erhaltenem Abgangszeugnis möglich?
    Liebe Grüße
    Finni


    In B-W ist ein solcher Schüler ein Fall für das BVJ, hier kann man auch den HS-Abschluss nachholen oder verbessern (meines Wissens der einzige Abschluss in Deutschland, den man verbessern kann).

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Ja, sowas ist leider ein Fall für das Berufsvorbereitungsjahr.


    lg


    lala

  • Oder für die Berufsfachschule. Die nehmen teilweise auch ohne HS-Abschluss und ohne Lehrvertrag auf. Dieses Jahr hatten wir 2 Fälle.


    Niveau ist zum Glück besser als BVJ.


    Gruß
    Super-Lion

  • Hallo Lion!


    Meine Bildungslücke:


    Ihr nehmt Schüler ohne Hauptschulabschluss an die Berufsfachschule? Dachte immer, das wäre die Voraussetzung.


    Was ist denn dann im Hinblick auf die Zugangsvoraussetzungen der Unterschied zwischen


    - Berufsfachschule
    - BVJ
    - JoA





    ?(?(?(


    Vielen Dank für Aufklärung,


    lg


    lala

  • BFS Holz ist z.B. das erste Jahr der Schreinerausbildung. Heißt also, dass alle die einen Vorvertrag haben, auf jeden Fall aufgenommen werden. Sind nicht alle Klassen voll und ist das BVJ z.B. schon zu voll, nehmen wir auch noch ein paar Schüler ohne HS-Abschluss auf. Ist aber eher die Ausnahme.
    Häufiger kommt es dagegen vor, dass wir Schüler aufnehmen, die einen HS-Abschluss, aber noch keinen Vorvertrag haben. Ein Großteil findet dann aber im 1. Jahr eine Ausbildungsstelle und kann dann im 2. Lehrjahr weitermachen.


    JoA sagt mir im Moment gar nichts.


    Momentan haben wir einen Schüler, der von der Realschule abgehen musste. Warum weiß ich nicht. Auf jeden Fall hat er keinen Abschluss, auch keinen HS-Abschluss. Diesen hat er nun bei uns mit Absolvierung der Berufsfachschule und erfolgreicher Abschlussprüfung (nur praktisch) erzielt.
    Genau genommen ist es kein richtiger HS-Abschluss. Im SchulG steht, dass es ein dem HS-Abschluss gleichwertiger Abschluss ist. Liegt daran, dass wir kein Englisch anbieten. Wenn der Schüler, glaube ich, aber Englisch in seiner vorherigen Schule mit entsprechenden Noten eine gewisse Zeit hatte, kann man das, meine ich, auch eintragen lassen.



    Besagter Schüler möchte an der 2jährigen Wirtschaftsschule nun seinen Realschulabschluss nachmachen.


    Ach ja, bezieht sich alles auf die einjährige BFS. Bei der 2jährigen, gibt's bei uns ab nächstem Jahr, ist guter HS-Abschluss Zugangsvoraussetzung.


    Gruß
    Super-Lion

  • Hallo Lion,


    danke für deine Ausführungen.


    JoA heißt eigentlich "Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis", wird aber auch gerne (steinigt mich) "Jugendliche ohne Aussichten" genannt.


    lg


    lala

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