Psychotherapie

  • Ich hoffe jemand kann mir meine wichtige Frage beantworten. Ich bin gerade im Referendariat. Ich würde mich gerne aus privaten/ familiären Gründen in Psychotherapie begeben. Weiß jemand, wie das später mit der Verbeamtung ist? Kann sich das negativ darauf auswirken oder kann das eigentlich keiner herausfinden?
    Danke! Lotte

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lotte,
    da du im Ref bist, bekommst du ja Beihilfe und musst die Rechnungen an die Beihilfe stellen verschicken- insofern ist komplettes Geheimhalten wohl nicht möglich.
    Ich kenne auch Leute, die trotz Therapie verbeamtet worden sind, habe aber auch schon von welchen gehört, die abgewiesen wurden- worauf das ankommt, weiß ich leider nicht. Grundsätzlich hieß es bei uns immer, man solle das erst nach dem Referendariat machen.
    Ich fürchte, ich hab dir nicht sehr weitergeholfen :(
    Liebe Grüße,
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • hallo lotte!
    ich kann hermine nur zustimmen: ich habe bislang auch nur ähnliches gehört... offenbar scheint eine therapie bisweilen wirklich einer verbeamtung im wege zu stehen (was ja - by the way - totaler quatsch ist, wie ich finde...).
    kopf hoch, lotte!
    :)

  • Hallo Lotte,

    ich habe - ohne das es mich selbst betrifft, aber weil irgendwie das Gespräch darauf kam - länger mit "meinem" Amtsarzt darüber gesprochen. Er stand dem Ganzen grundsätzlich positiv gegenüber und meinte, es wäre ja wohl besser, ein Problem anzupacken und sich in Therapie zu begeben, als andersherum. Grundsätzlich würde er eine Therapie also nicht als Grund sehen, der gegen eine Beamtung spricht. Allerdings kommt es wohl doch darauf an, warum man eine Therapie macht und vor allem, ob sie erfolgreich war. Aber - wie so oft, so auch hier: ich denke, es hängt absolut vom jeweiligen Gesundheitsamt und dann sogar noch mal vom jeweiligen Amtsarzt ab, wie das gesehen und bewertet wird.
    LG
    RR

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • hallo,


    ich kenne auch nur die negativ fälle, bzw. die, die es verschiweigen haben, indem sie die kosten slebst getragen haben. ich finde auch, dass es der totale quatsch ist, menschen, die ihre probleme anpacken dafür zu bestrafen, aber so ist das nun mal in unserem schönen land. es gibt aber auch die möglichkeit in kirchlichen einrichtungen zumindest therapeutische hilfestellungen (keine therapie im klassischen sinne) zu erhalten. das erfolgt anonym und kostenlos bzw. übetr freiwillige spenden.


    schnuppe

  • Hallo! Danke für die Hilfe. Ich werde wohl nochmal überlegen, ob ich es mache oder nicht. Es ist aber wirklich bescheuert. Schließlich möchte ich mich ja stärken und nicht weiterhin geschwächt sein. Die Therapie hat aber nichts mit dem Beruf sondern mit meiner Vergangeheit zu tun. Mal sehen...
    Danke! Lottchen

  • hallo zusammen!
    meine freundin wurde selbst zu beginn ihrer referendariats nicht auf widerruf verbeamtet, weil sie vorher eine therapie gemacht hat. deshalb wird sie auch so nicht verbeamtet, zumindest ist das der letzte stand der dinge. ob sich daran noch etwas ändert wird man sehen.
    viel glück

  • Wenn das ein Grund ist, jemand nicht zu verbeamten, dann ist das echt bescheuert, und man sollte vielleicht versuchen, es heimlich zu machen. Vielleicht wollen sie es ja nicht anders, unsere Vorgesetzten. Wenn man einen Arzt findet, der auch Psychotherapie macht, kann der es vielleicht so verklausulieren, dass niemand weiß, worum es geht. Es gibt doch auch die ärztliche Schweigepflicht!?


    Gruß venti :)

  • Hallo,
    es erfährt auch niemand von einer Psychotherapie, wenn man gesetzlich versichert ist. Dann erfährt keine Beihilfestelle und auch keine Vorgesetzten davon. Ja, dieses System ist total von gestern, deshalb ist es auch folgerichtig, wenn man es zur Not verschweigt. Die tun so, als ob Psychotherapie ein Stigma wäre oder ob man gleich geisteskrank wäre.


    Viele Grüße Anna

  • 1. Wenn es dir wirklich wichtig ist, mach es.
    2. Solange du keine Belege bei der Beihilfestelle einreichst, erfährt dein Arbeitgeber davon nichts.

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