Einreichen b. Beihilfe bevor die Krankenkasse gezahlt hat?

  • Ich bilde mir ein, irgendwo ist dieses Thema schon mal behandelt worden, aber ich finde es nicht - bitte nicht schlagen!


    Habt ihr Erfahrungen damit, bei der Bezirksregierung Rechnungen einzureichen, bevor die Private Versicherung sie bezahlt hat? (Sonst dauert das ja immer so lang, bis man das Geld zurück hat)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich bilde mir ein, irgendwo ist dieses Thema schon mal behandelt worden, aber ich finde es nicht - bitte nicht schlagen!


    Habt ihr Erfahrungen damit, bei der Bezirksregierung Rechnungen einzureichen, bevor die Private Versicherung sie bezahlt hat? (Sonst dauert das ja immer so lang, bis man das Geld zurück hat)


    Das eine ist doch völlig unabhängig vom anderen. Ohne diesen von Dir beschriebenen Modus bekämst Du im günstigsten Falle ja auch keine Beitragsrückerstattung...
    Wann Du was einreichst, ist völlig egal - solange Du genug Geld hast, das alles vorzustrecken.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Auf der Seite des LBV heißt es:


    "Gibt es einen Mindestbetrag pro Antrag?
    Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 100,00 € betragen."


    Meinen die damit, dass der Teil, den die Beihilfe mir erstattet, 100 Euro betragen muss oder die gesamte Summe, von der ich dann 50 Prozent bekomme? Ich habe bisher 190 Euro insgesamt - auch ne Menge Geld!

  • Zitat

    die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen


    nicht "die erwarteten Erstattungen........" :D


    Also: einreichen.


    Es kann allerdings sein, dass du ein langes Gesicht bekommst, wenn der Bescheid eintrudelt. In Ba-Wü liegt der Kostendämpfungs-Selbstbehalt bei 90 € pro Jahr. Soviel wird uns einmal pro Jahr von der Beihilfe-Erstattung abgezogen. Falls das bei dir auch so ist, bekommst du gerade noch 5 €.


    Beim Einreichen bei der Versicherung musst du vorsichtig sein.
    Je nach Gesellschaft verlierst du deinen Beitragsrückerstattungsanspruch, wenn du einen Betrag geltend machst. Da musst du etwas rechnen oder vorher bei der Gesellschaft anrufen, wie hoch dein Rückerstattungsanspruch wäre, wenn du in diesem Jahr nichts einreichst. Das können zwischen ein (Central) und drei Monatsbeiträge (Debeka) sein .
    Die Debeka ist auch kulanter als die Central, was den Rückerstattungsanspruch betrifft. Bei der Central verlierst du den Anspruch, wenn du nur 1 € geltend gemacht hast.
    Debeka erstattet dir den Differenzbetrag, falls du weniger eingereicht hast, als die Rückerstattungsprämie bei Leistungsfreiheit gewesen wäre.


    Weiß ich aus eigener Erfahrung (Ich:Debeka -- Meine Frau: Central)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo Alias,
    ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich habe derzeit die oben genannte Summe zusammen. Davor habe ich schon immer andere Rechnungen eingereicht und habe somit mit keiner Erstattung zu rechnen. Das ist glaube ich bei meinem Versicherungsmodell auch nicht vorgesehen. Ich will nur nicht weiter warten, ich brauche das Geld jetzt! Vielen Dank also für deine Antwort!

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