Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

  • Nach regelmäßiger Lektüre mein erster eigener Beitrag - bin gespannt, ob`s Antwort gibt.
    Zur Sache: Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt ( rd. 50 T Einwohner) ist schwierig, ärgerlich und zeit- und nervenaufreibend. Gespräche: vielfach geführt; nur mein Problem: nein, leider ein hier fast allgemeines; Zusammenarbeit nötig: ja unbedingt!
    Meine Vorstellungen , Möglichkeiten und Ideen gehen in Richtung eines förmlichen Kooperationsvertrages zwischen meiner Schule und dem JA in Bezug auf die Kinder des Einzugsbereiches meiner GS. ( Beim JA würde das passen, da dieses JA nach regionalen Zuständigkeiten arbeitet, nicht nach dem Fallprinzip.)
    Ziel ist, wenigstens die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit festzulegen: Beantwortung von schriftlichen Hilfeersuchen; Fristen für telefonische Rückrufe; Einbezug der Schule, wenn schulische Fragen von Maßnahmen betroffen sind; Achtung der Schule als verantwortlichem und betroffenem Partner in Erziehungs- und Bildungsfragen u.ä. .
    Hat jemand Kenntnis eines vergleichbaren Vorhabens oder hat sogar jemand ein gutes Beispiel?
    Erstmal danke für`s Lesen und nebelfeuchte Grüße aus dem Norden
    Josch

  • Hallo Josch! Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt kannst du vergessen... Es sei denn, es handelt sich um wirklich schwere Fälle... Die haben einfach keine Zeit, sich um solche "peanuts" wie schulische Erziehungsfragen zu kümmern... Diese Erfahrungen hab ich jedenfalls gemacht! Gruß Jule

  • Ich habe schon sowohl gute Zusammenarbeit als auch das Gegenteil erlebt, aber ich würde es trotzdem versuchen, josch! Das klingt doch gut mit dem Konzept! Unterstützt dich die Schulleitung bei der Umsetzumg? Wir hatten einen Herrn vom Jugendamt mal in eine Konferenz eingeladen und uns gegenseitig gesagt, wie wir uns eine Kooeration vorstellen. Es hilft manchmal schon, wenn man eine Person persönlich (mit Namen) kennt...


    Nicht die Hoffnung aufgeben!!!
    Gruß venti :)

  • Für den Einzugsbereich meiner Schule gibt´s 2 Jugendämter, Landkreis und Stadt. Mit dem einen ist Kooperation möglich, das andere beruft sich auf Schweigepflicht, geht auf passiven Widerstand und hat immer (d. h. im Lauf der Jahre in 4 schwerwiegenden Fällen erst nach langwierigem Aktenkrieg - Protokoll jeden vergeblichen Telefonkontaktversuchs, jeden Gesprächs, jeder Wiedervorlagevereinbarung usw - ), erst dann reagiert, wenn klar war, dass mein nächster Schritt eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung sein würde ...


    Trotzdem: Dein Ansatz ist gut, und das Ziel lohnt jede Mühe!


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Danke für die ersten Reaktionen. Bereite unterdessen ein Gespräch mit der Leitung des JA vor und werde - da auch die Gesprächspartner ( zumindest bei der Terminvereinbarung ) die Zusammenarbeit verbessern wollen und eine feste Verabredung anstreben (grins) mit einem "Vertragsentwurf" ins Gespräch gehen.
    Was bei Bablin die Klagedrohung ist, ist bei mir die Dienstaufsichtsbeschwerde : die Beschwerde wird im Kern abgewiesen aber alle benannten Mängel und Schlampereien sind zwischenzeitlich abgestellt. Also erfolgreich gewesen, hat aber keine Perspektive für eine gesicherte und nerv-freiere Arbeit. Auch die persönliche Zusammenarbeit gibt es formal, aber Inkompetenz wird auch im öffentlichen Forum nicht kompetent. Zudem denke ich, dass Schule und JA unabhängig von den Personen mindestens zwei gemeinsames Anliegen haben: Kindern in schwierigen Lagen gute Hilfe zu geben und die Nerven der Mitarbeiter zu schonen. Ich bleibe zuversichtlich.
    Übrigens zeigt der Norden blauen Himmel!
    Gruß josch

  • Weils von mir begonnen wurde, nun auch eine abschließende Information.
    Habe heute ein ausführliche Gespräch mit der Leitung des JA gehabt und wir haben uns tatsächlich auf eine schriftliche Abmachung über die Formen der Kooperation zwischen meiner Schule und dem JA verständigt.
    Damit ist die Qualität der Arbeit zwar nicht gesichert, aber keine Seite wird sich nach der Unterschrift ( tatsächlich werden wir das so machen ! ) unter der Vereinbarung nachsagen lassen wollen, sie habe geschlampt, vergessen oder ignoriert. Es gibt Fristen für die Bearbeitung, Informationspflichten und die Zusage, sich in wichtigen Fällen gemeinsam zu beraten......
    Bin 1. ziemlich happy und 2. gespannt, ob`s wirklich hilft. Sogar ein Termin zum Check des Vertrages ist abgemacht.

  • Hallo, Josch,
    Glückwunsch! Leider sehe ich nicht, wie ich dir eine PN schicken kann. An einem Vordruck des Vertrages mit dem JA wäre ich interessiert; magst du ihn mir schicken?


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

    Einmal editiert, zuletzt von Bablin ()

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