Beiträge von Ruhe

    ich arbeite in Teilzeit (10/25,5 Stunden), verbeamtete Lehrerin in NRW. Muss ich jedes Schuljahr neu diese Stundenzahl beantragen?

    Ja, ich arbeite seit 13 Jahren Teilzeit in NRW und muss für jedes Schuljahr einen neuen Antrag stellen.

    Immer bis Kalenderjahresende. Ich habe meinen daher letzte Woche abgegeben für das Schuljahr 2022/2023.

    Meine Ermäßigung als Schwerbehinderte - falls die TE das meinen sollte - muss ich nicht jedes Jahr neu beantragen. Das gilt solange der Ausweis gilt.

    Edit: pepe war schneller.

    So jetzt ist es vollbracht.

    Ich habe meine Boosterimpfung bekommen. Nach 2x mit Biontech gab es diesmal Moderna.

    Beim Arztgespräch habe ich mich kurz mit dem Arzt unterhalten. Er versteht auch nicht wirklich, warum einige Leute partout kein Moderna wollen.

    Es gehen wohl auch einige Leute wieder, sobald sie hören, dass es Moderna und nicht Biontech gibt.:autsch:

    Edit: Ob ich diesmal Nebenwirkungen habe, weiß ich noch nicht. Die beiden letzten Male war ich lediglich müde und etwas schlapp.

    Eure Kultusministerin Gebauer behauptet ja stets, dass Schulen sicher seien und verbietet Kommunen, dass die Maskenpflicht wieder eingeführt wird.

    Ich habe das auch gelesen.

    Bei uns haben zwei KollegInnen die SchülerInnen mal gebeten die Masken aufzusetzen, wenn man als LehrerIn im Raum umherläuft (bzw. dies mal tun muss). Da haben sich sofort einige Eltern beschwert. Diese haben sogar ihre Kinder gefragt welche/r LehrerIn das verlangt und sich bei der Schulleitung und weite roben beschwert.

    Da hat es richtig Krach gegeben. Nun müssen die SchülerInnen das nicht. Darauf teile ich auch keine AB mehr selbst aus und gehe auch nicht mehr in der Klasse umher (z.B. für Hilfestellungen bei Aufgaben).

    Ich war heute zum Boostern. Um das Impfen voranzubringen, hat man hier kurzfristig die Außenstellen des Impfzentrums reaktiviert.

    So ist das hier auch.

    Ich habe über das Buchungsportal einen Termin bekommen können.

    Nun habe ich schon wieder ein schlechtes Gewissen, weil ich im Vergleich zu meinen Kollegen und einige aus der Verwandtschaft einen so "frühen" Termin ergattert habe.

    Die Erstimpfung hatte ich schon recht früh (hatte damals eine Bescheinigung, da ich bei der Pflege meiner pflegebedürftigen Mutter helfe - wie jetzt immer noch). Da hatte ich schon ein schlechtes Gefühl, weil ich geimpft wurde und andere aus der Verwandtschaft und dem Kollegium noch nicht konnten. Nun werde ich wieder eine ersten mit der Boosterimpfung sein.

    Bin ich bekloppt, wie mein Mann sagt?

    Bei uns im Sauerland gibt es auch noch Unterneger, Mittelneger und Oberneger. Das drei Dörfer, die hintereinander liegen.

    Im benachbarten Siegerlang gibt es Oberholzklau und Niederholzklau.

    Und was war für ihn - oder einen Amtsarzt - dann der ausschlaggebende Punkt, dich doch noch zu verbeamten?

    Der Amtsarzt ist bei seinem Urteil geblieben. Facharztgutachten hat er ignoriert. Das seien doch alles Gefälligkeitsgutachten, seiner Meinung nach. Den die Facharztgutachten waren wohlwollend mir gegenüber.

    Geholfen haben wir letztendlich die Gewerkschaft und ein guter Verwaltungsrechtler. Dieser hat eine erneute fachkundliche Begutachtung für mich erwirkt. Dann war ich an einem Institut für ärztliche Begutachtung. 14 Tage nach dieser ärztlichen Begutachtung war ich Beamtin auf Probe.

    Allerdings hat es 2 Jahre gedauert bis die Bezirksregierung dies genehmigte und bereit war über meine Verbeamtung neu zu entscheiden.

    Damals hatte ich einen GdB von 30. Damit konnte ich nicht viel reißen. Nun ist der GdB deutlich höher wegen einer Sache, die später noch dazu kam.

    Darf ich fragen, was bei dir der Grund für das erstmalige Versagen der Verbeamtung war?

    Im Ref. war ich Beamtin auf Widerruf. Ich war in Thüringen. Dort musste ich vorher nicht zum AA.

    Das kam erst nach Erhalt der Planstelle.

    Ich habe aufgrund meiner Schwerhörigkeit (trage Hörgeräte) und zweier anderen Sachen, die man mir als Arzt auch ziemlich schnell anmerkt, das Gutachten nicht erhalten. Der AA meinte, dass ich diese Arbeit nicht lange durchhalten würde. Das ich das Ref. mit guten Noten und ohne Fehlzeiten (war tatsächlich nie krank) geschafft habe, zählte für ihn nicht.

    Also ich weiß nicht, ob es eine Begrifflichkeit ist, aber ich hatte meine Planstelle vor dem Amstarztbesuch. Anders gesagt: ich durfte erst zum Amtsarzt, nachdem ich das Angebot hatte.

    So war es bei mir auch. Der Amtsarzt war dann der Meinung, dass ich nicht dienstfähig bis zur Pensionierung bin. Daher habe ich das entsprechende Gutachten nicht bekommen. Ich habe die Stelle behalten als unbefristete Tarifbeschäftigte (bis ich dann doch noch verbeamtet wurde).

    Interessant zu wissen wäre ebenfalls, ob man, wenn man die Verbeamtung versagt bekommt, weil der Amtsarzt der Meinung ist, man habe die gesundheitliche Eignung nicht, dann zur Pensionierung einen Anspruch auf Nachzahlung der Differenzen zwischen dem Angestelltenbezahlung der Beamtenbesoldung hat, wenn man bis zur Regelpensionierung kam. Immerhin hat sich dann herausgestellt, dass man die gesundheitliche Eignung sehr wohl hatte.

    Das habe ich ähnlich dann beim LBV mal nachgefragt und bin ausgelacht worden.

    Kenne mich nicht aus, aber ist das wirklich so viel?

    Als ich dann meine ersten Bezüger erhält als Beamtin habe ich nicht schlecht gestaunt. Es waren einige 100€ mehr, auch nach Abzug der PKV und Pflegeversicherung.

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