Beiträge von oh-ein-papa

    Zitat

    alias schrieb am 14.03.2006 21:58:
    Es gibt eindeutige Regelungen im Schulgesetz. Dort sind die zuulässigen Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, weitere sind in der Schulordnung nachzulesen.


    In NRW ist das nicht so.



    Es werden also lediglich Beispiele besonders hervorgehoben.


    Im Endeffekt kommt wohl eher der Schulleiter mit traurigen Augen herbei, da er von seiner Schulaufsicht gerade gefragt wurde, ob das denn jetzt wirklich begründet und notwendig war. Nur eine Frage, aber auch die muss dann schriftlich einwandfrei beantwortet werden.



    - Martin

    Und wenn man auf "Zitat" geht, kann man sogar die User-IDs der abstimmenden Delinquenten auslesen!
    Wahrscheinlich, damit sie nicht mehrfach gezählt werden.


    Ich war natürlich keiner der Beiden ... ich war der Dritte. ;)


    - Martin


    P.S.: Leider kann man nicht auslesen, wer wofür gestimmt hat.

    Ich finde es schon bemerkenswert, dass hier nur die juristische Dimension von Interesse zu sein scheint. Eine Abstimmung mit Kollegen oder gar der Schulleitung in so alten Fragen scheint es nicht zu geben.


    Wenn ich beruflich auf der Grenze rumtanze, dann muss ich mich zuerst fragen, ob mein Chef die Sache - so sie denn eskaliert - schlussendlich gutheissen wird. Dass er sich erstmal nach aussen vor mich stellen wird ist sowieso klar.


    - Martin

    Zitat

    Herr Rau schrieb am 14.03.2006 18:04:
    Ich würde es natürlich trotzdem weiter machen. Das deutsche Urheberrecht ist grässlich. Ich sag nur: Videos im Unterricht anschauen, oder Tagesschau-Aufnahmen vom Vorabend. Nein, auch keine zwei Minuten sind erlaubt. Nur Schulfernsehen (und nur, wenn die Aufnahme nicht älter als ein Jahr ist) und Material der Bildstellen. Aber rnicht weitersagen.


    Was Aufnahmen aus dem Fernsehen angeht, stimmt das.
    "Privat kopierte" Filme sind auch nicht legal vorführbar.
    Bei "ehrlilch gekaufen" Filmen sieht es etwas anders aus:


    Zitat


    Zu der Frage, ob Filme auf privat gekauften oder entliehenen Medien im Unterricht verwendet werden dürfen, besteht eine grundsätzliche Kontroverse. Einerseits greift die Vorführung eines Films vor der Schulklasse in keines der gesetzlichen Verwertungsrechte ein, deren Ausübung dem Urheber und den sonstigen Berechtigten vorbehalten ist. ...


    http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=404248.htm



    - Martin

    Zitat

    row-k schrieb am 13.03.2006 22:48:
    Ich habe natürlich im Gesetz nachgeschaut und NICHTS derartiges gefunden. Also habe ich weiter...


    Im Grunde kann ich dem nur zustimmen. Aber die Gesetze sind nur ein Rahmen. Darunter gibt es noch allerlei Erlasse und Verordnungen.
    Und wir (Laien) haben auch keine Ahnung, was die Juristen sich so an "gängiger Rechtsprechung" zurechtgelegt haben.


    Also nur weil im Schulgesetz (und in keinem anderen Gesetz) steht, dass man Schüler nicht mit dem Kopf unter Wasser drücken darf (mein Beispiel!), ist es noch lange nicht erlaubt.



    - Martin

    Ganz unabhänig von Zielsetzung oder Durchführung habe ich mit "Tribunal" nur einen Ausdruck antizipiert, den die Eltern m.E. verwenden könnten, "Pranger" wäre auch nicht schlecht.


    - Martin


    P.S.:

    Zitat

    J.Pusteblume schrieb am 13.03.2006 15:58:
    @ Legata: ich glaube nicht, dass das Kind eine Wahrnehmungsstörung hat. Angeblich soll das Kind hyperintelligent sein (das Kollegium sieht es ein wenig anders ).


    Hmm, ich als Laie denke mal, (echte) "Hyperintelligenz" könnte man durchaus als eine Wahrnehmungsstörung betrachten. Es bleibt einfach zu viel hängen.

    Zitat

    J.Pusteblume schrieb am 13.03.2006 17:24:
    @ Dejana: hier steht keiner mehr auf. Wo unterrichtest du, dass die Schüler noch so Respekt zollen? *Wahnsinn*


    Zumindest im ersten Schuljahr standen unsere auf, richteten sich zum Kreuz aus und sangen ein Lied.
    Aber gut, damit zollten sie nicht der Lehrerin sondern einer noch höheren Instanz Respekt. ;)



    Zitat

    Es arbeitet nicht mit, und braucht vor keiner Konsequenz Angst zu haben, da die Eltern ja eh alles zurrechtbiegen. Die stehen doch bei jeder Kleinigkeit sofort bei der Direktorin auf der Matte....


    Das würde ich als Problem der Direktorin bzw. der Klassenlehrerin ansehen.


    - Martin

    Zitat

    Enja schrieb am 11.03.2006 14:14:
    Ich frage mich, wann denn genau dieses "früher" gewesen sein soll.


    Ein ausgezeichneter Denkansatz...


    Zitat


    Meine eigene Schulzeit unterscheidet sich nicht besonders von der meiner Kinder. Es sind zum Teil sogar noch dieselben Lehrer am Werke.


    Empfinde ich eigentlich auch so, nur die Lehrer von vor 35 Jahren werden nicht mehr unterrichten und wenn dann vielleicht doch irgendwie anders.


    Zitat


    Ich frage mich, ob zu meiner Schulzeit auch schon soviel Einsatz der Eltern erwartet wurde, wie das heute der Fall ist.


    Auch damals war die "Nachhilfe" schon erfunden worden. Jedefalls hatte ich mal welche kurz vor'm großen Latinum. Also wird es auch Eltern gegeben haben, die ihren Kindern den Stoff selbst vermitteln mussten.


    Okay, der PISA-Schock hat vielen (bildungsnahen) Eltern klargemacht, dass man den damaligen Floskeln der Kultuspolitiker, dass das klassische deutsche Schulsystem das Mass aller Dinge ist, je nach Neigung mit Engangment oder auch Hohn und Spott begegnen kann.


    Und was sollen eigentlich Lehrer-Eltern auf einem Elternabend? Das ist ja in der Praxis keine Diskussionsforum für den besten Unterricht sondern eine Möglichkeit für Eltern, sich erklären zu lassen, wie die Schule bzw. die Lehrer so ticken. Da schadet Fachwissen m.E. eher, früher wie heute...



    - Martin

    Zitat

    Prima-Klima schrieb am 10.03.2006 11:45:
    Die Eltern der Klasse haben per Abstimmung entschieden, kann oder muss man sogar nocht etwas tun?


    Ich würde hier eher die Frage stellen: "sollte man noch etwas tun".
    Also wenn nach Jahren vertrauensvoller und erfolgreicher Zusammenarbeit das jetzt der erste Konfliktpunkt ist, dann würde ich das unbedingt verneinen.


    - Martin

    Ich möchte die Träume hier keinesfalls durch schnöde Erbsenzählerei stören.


    Aber um im Mittel die Klassenstärken um einen Faktor X zu senken, muss in erster Näherung auch jeder Lehrer diesen Faktor X länger unterrichten.
    (Kurze Probe: zwei Klassenhälften hintereinander unterichten, doppelte Zeit - ok.)


    Macht also rund 66% Mehrunterricht bei einer Verringerung von 30 auf 20 Schüler.



    - Martin

    Zitat

    Herr Rau schrieb am 09.03.2006 11:49:


    Ich sehe das weniger apokalyptisch, und auch nicht als Schlacht.


    Hach je, es ist nicht meine Schlacht. Mir ist das ziemlich egal.


    Zitat


    Und viele der Leute, die jetzt grässliche Texte verfassen, hätten früher gar keine geschrieben. Ich nenne das immer noch Fortschritt.


    Interessanter Gedanke, jedenfalls haben wesentlich mehr Menschen die Möglichkeit etwas zu "veröffentlichen".


    Zitat

    Finde ich schwach. Außer du hast angefangen, dann ist sie vielleicht nur höflich. :D



    Hier im Forum die SHIFT-Taste quälen und der KL meiner Tochter kleinschrift vorsetzen, das fände ich ja zutiefst souverän.
    Vielleicht kriegt Töchterchen dann einen Mitleidsbonus bei Rechtschreibdingen.
    Nee, die KL hat sich auch dafür entschuldigt, dass sie ihre eMail-Gewohnheiten jetzt nicht ablegt weil ich ein "Vater" bin. Da sie auch kaum auf's Layout achtet würde ich mal vermuten, sie möchte ihre Arbeit schnell erledigen. Merkwürdig, Lehrer haben doch den ganzen Nachmittag frei... ;)


    - Martin

    Andere Kulturtechniken werden überflüssig und machen Platz für Neues. Das saubere Schreiben von Hand etwa. Ich habe es verlernt, kann kaum noch eine halbe Seite ohne motorische Probleme schreiben.


    Toll fand ich ja auch die kontroversen Diskussionen zur Kommasetzung hier. Ich werde meiner Tochter wohl beizeiten einschärfen müssen, praktischt nie einen Kommafehler ohne Diskussion zu akzeptieren. Auch wenn sie sich dafür die Regeln halbwegs einprägen muss.


    - Martin

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