Kind lügt- Eltern glauben ihm bedingungslos

  • Und wenn man auf "Zitat" geht, kann man sogar die User-IDs der abstimmenden Delinquenten auslesen!
    Wahrscheinlich, damit sie nicht mehrfach gezählt werden.


    Ich war natürlich keiner der Beiden ... ich war der Dritte. ;)


    - Martin


    P.S.: Leider kann man nicht auslesen, wer wofür gestimmt hat.

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

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  • @ Row-K: mach doch einfach einen neuen Thread auf, dann kannst du dir die Abstimmung sparen. Finde es doof, dass sich beispielsweise Silja hier nicht äußert (obwohl es zum Thema passt und mich interessiert) und das Ganze irgendwie von der Frage jetzt auf eine Abstimmung rausläuft und aus dem Ruder...


    is nicht böse gemeint, nicht mißverstehen...
    Cori

  • Und eine Abstimmung, wie row-k sie hier anzetteln will, ist eh sinnlos.


    Es gibt eindeutige Regelungen im Schulgesetz. Dort sind die zuulässigen Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, weitere sind in der Schulordnung nachzulesen.


    Anfassen ist nicht erlaubt. Punkt. Da rennt dir der Schüler am Nachmittag mit blauen Flecken zum Arzt und du bist aber sowas von fällig, auch wenn er die sich von jemandem anderen beibringen ließ. Wenn du da an die falschen Eltern gerätst, stehst du vor Gericht. Und als Lehrer kommmt das Disziplinarverfahren stande pede hinterher. Und alle Schüler ringsum sind Zeugen, dass du den angefasst hast. Den HAls bekommst du nicht aus der Schlinge.


    Bei row-k mag das anders sein - aber der ist auch nicht an einer öffentlichen Schule und unterliegt nicht dem Beamtenrecht.


    Vor-die-Tür-stellen wird gerne und häufig praktiziert - von manchen Schülern aber auch :D . Die sind zwar draußen, aber trotzdem im Mittelpunkt. Besonders, wenn sie die Türklinke drücken. Die wackelt dann ab und zu - und dein Unterricht ist gelaufen, lieber row-k. Außerdem bekommst du, wenn du an die richtigen Eltern gerätst, wegen entwürdigender Strafmaßnahme, die nicht zu den zugelassenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zählt, auf die Anklagebank.


    Noten ins Tagebuch zu schreiben ist ein Verstoß gegen den Datenschutz. Es ist auch nicht zulässig, Entschuldigungen der Schüler im Tagebuch aufzubewahren.
    Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Aber wehe, einer klagt.....


    Was hilft:
    - Verweis in ein anderes Klassenzimmer, um dort mit einer Arbeit ausgestattet unter Aufsicht des Kollegen still zu arbeiten. Falls das Kind dort auch stört, hast du einen Zeugen für das unmögliche Verhalten
    - Jedes renitente Fehlverhalten im Klassenbuch notieren (=amtliches Dokument!)
    - Bei absolut renitentem Verhalten und Unbeschulbarkeit (bzw. massiver Störung des Unterrichts) in Absprache mit der Schulleitung Verweis nach Hause (wie schon richtig erwähnt - Mutter anrufen, soll das Kind abholen)
    - Konsequenz: zeitweiliger Schulausschluss (Beschluss durch Klassenkonferenz)
    - UNBEDINGT ALLE auffälligen Verhaltensweisen mit Datum und Uhrzeit protokollieren. Zeugen notieren.
    - Diese Notizen (nach Rücksprache mit der Schulleitung und vergeblichen Gesprächsversuchen mit den Eltern sowie Androhung dieser Maßnahme gegenüber den Eltern) als Bericht ans Schulamt geben und um eine sonderpädagogische Überprüfung bitten, mit dem Ziel eines Verweises an eine Schule für Erziehungshilfe.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ja, ok. Pusteblume. Das mach' ich. Ich wollte die reine Technik ausprobieren, mehr nicht.

  • Zitat

    Remus Lupin: Nenn es "gelassen", das klingt besser...


    damit kann ich mich anfreunden. Sogar sehr gut . Aber bis zur Gelassenheit ist es bei mir noch ein weeiiiiiiter Weg. Mir geht so etwas immer sehr nah und ich habe lange dran zu "knabbern".


    Cori

  • Pusteblume,


    schließe diesen Thread doch einfach.


    Es kann doch hier gar nicht mehr konstruktiv diskutiert werden.


    row-k: Um sowas zu testen gibt es geeignetere Plätze hier im Forum.


    alias: DANKE!! (das ist ehrlich und aufrichtig gemeint!!)




    LG Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

    Einmal editiert, zuletzt von b-tiger ()

  • Ach lieber aliasi,
    hör doch auf, Unwahrheiten zu verbreiten und zu stänkern. Ich mach's doch auch nicht, wenn man mich nicht zu sehr reizt. Also, sei so nett, he!?

  • Zitat

    alias schrieb : - UNBEDINGT ALLE auffälligen Verhaltensweisen mit Datum und Uhrzeit protokollieren. Zeugen notieren.


    Erst einmal vielen Dank für diese guten Tipps. Aber welche Zeugen hätte ich in meinem Fall mit der nicht vorhandenen Handquetschung? Die anderen I- Dötzchen würden sich kaum richtig erinnern. Wer sollte an dieser Stelle dann als Zeuge bereitstehen? ?(


    LG
    Cori

  • Was ist der Unterschied zwischen Tagebuch und Klassenbuch?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Zitat

    oh-ein-papa schrieb am 14.03.2006 21:55:
    Und wenn man auf "Zitat" geht, kann man sogar die User-IDs der abstimmenden Delinquenten auslesen!
    Wahrscheinlich, damit sie nicht mehrfach gezählt werden.


    Ich war natürlich keiner der Beiden ... ich war der Dritte. ;)


    - Martin


    Nein, ich hab' nachgesehen. Man kann nur seine eigene sehen.


    HALT, FALSCH! Man kann sie doch sehen. Mist! Nun kommt es darauf an, wer zu seiner Stimme steht.


    Noch mal edit: Ja, der Papa hat Recht: Man kann zwar sehen, wer abgestimmt hat, aber nicht, was er wählte - also keine Bange. Oder habe ich etwas übersehen?

  • Zitat

    alias schrieb am 14.03.2006 21:58:
    Es gibt eindeutige Regelungen im Schulgesetz. Dort sind die zuulässigen Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, weitere sind in der Schulordnung nachzulesen.


    In NRW ist das nicht so.



    Es werden also lediglich Beispiele besonders hervorgehoben.


    Im Endeffekt kommt wohl eher der Schulleiter mit traurigen Augen herbei, da er von seiner Schulaufsicht gerade gefragt wurde, ob das denn jetzt wirklich begründet und notwendig war. Nur eine Frage, aber auch die muss dann schriftlich einwandfrei beantwortet werden.



    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von oh-ein-papa ()

  • Zitat

    row-k schrieb am 14.03.2006 22:05:
    Ach lieber aliasi,
    hör doch auf, Unwahrheiten zu verbreiten und zu stänkern. Ich mach's doch auch nicht, wenn man mich nicht zu sehr reizt. Also, sei so nett, he!?


    row-k
    Realsatire pur.....
    Jedes Gegenargument ist Gestank..... deine Wortwahl und dein Diskussionsstil hier im Forum lässt generell zu wünschen übrig. Da nützt auch deine Signatur nix. :rolleyes:


    Tagebuch und Klassenbuch sind dasselbe


    pusteblume
    Du hast leider zu Beginn einige Fehler begangen.
    Ich habe die Vorgehensweise für die anderen Mitleser dargestellt. Für dich ist das natürlich zu spät. Dfür, dass man durch Anfassen in "Teufels Küche" kommen kann, bist du ja (leider) ein Beispiel.
    Du kannst höchstens noch - was ich dir DRINGEND empfehle - Gedächtnisprotokolle anfertigen und die anderer Kollegen, die mit dem Kind zu tun hatten, um schriftliche Berichte bitten, damit die Aussage des Kindes beim Schulamt ins klare Licht gerückt werden. Sorry. Da musst du durch. Kopf hoch!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Aliasi, halt Dich doch bitte an die Forenregeln!


    Trotzdem auch für Dich:


  • Nein, auch, wenn es jetzt NICHT hier herpasst: Man kann dieses Instrument missbrauchen, wenn man es editiert. Also werde ich es nicht anwenden, um mich keinem Verdacht auszusetzen.


    Weiter zum Thema:


    Alias hatte ja auch gute Vorschläge dabei und ich erwähnte bereits, dass es in der heutigen Zeit wohl das Beste ist, den betr. Schüler in einen anderen Raum zu versetzen.
    Alias, sei so nett: Was, wenn der Schüler NICHT gehen will? Ich würde ihn anfassen und geleiten. Was wäre zeitgemäßer? Danke für eine konstruktive Antwort und:

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