Beiträge von chemikus08

    Allgemeine Anmerkung: Dies ist ein dienstrechtliches (arbeitsrechtlicher) Thema welches Beamte und Angestellte gleichermaßen betrifft. ( Vielleicht also eine Gruppe Dienstrecht allgemein hinzufügen) Jedoch sind Angestellte aufgrund unterschiedlicher Biographie häufiger betroffen, daher schreibe ich hier 🤷

    Was derzeitpassiert

    Jetzt war es soweit, kurz vor den Sommerferien wurden die Ablehnungen für die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit rausgehauen. Ein Bestandteil aus dem Maßnahmenkatalog zur Sicherung der Unterrichtsversorgung. Nun gibt es Kollegen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, dies aber bis jetzt nicht angegeben haben, sondern von sich aus halt die Stundenzahl entsprechend angepasst haben.

    Diese sollen, so haben wir in der Gewerkschaft bei diversen Telefonhotlines erfahren, nun amtsäztlich untersucht werden.

    Wie gehts weiter?

    Ob sie bis zum Amtsarzttermin nach den Sommerferien dann erstmal mit ihren bisherigen Stunden starten ist noch unklar.

    Viele haben Teilzeit um nicht krank zu werden, was ist mit denen?

    Jetzt gibt es aber auch noch eine zweite Gruppe. Das sind die, die für sich im Rahmen der Work Life Balance für Teilzeit entschieden haben, da sie genau wissen, dass sie auf Grund diverser Belastungsfaktoren (familiäre Probleme, Belastbarkeit usw.) ein mehr an Stunden gesundheitlich nicht verkraften würden.

    Die haben bis jetzt alles richtig gemacht, da sie vorrausschauend sich richtig eingeschätzt haben und dementsprechend die Teilzeit angesetzt haben. Ansonsten sind sie bis jetzt gesund und dementsprechend gibt es es auch nur wenig ärztliche Expertise - bis jetzt. Wenn jetzt aber auf einmal 25 statt 14 Unterrichtsstunden verlangt werden, ist für diese KuKs absehbar, dass sie das auf Dauer nicht schaffen.

    Was tun?

    Viele denken schon an Kündigung (Lt. WDR haben schon 800 ( davon ,ich glaube 200 verbeamtet) den Job geschmissen.

    Es empfiehlt sich sofort Widerspruch einzulegen und auf die gesundheitliche Situation hinzuweisen. Idealerweise belegt durch ärztliches Attest. Wenn der Arbeitgeber nun dennoch auf die höhere Stundenzahl besteht (was jetzt kommt ist spezifisch für Tarifbeschäftigte) , gibt es zwei Schienen, die man parallel fahren sollte.

    Das Arbeitsrecht

    Zum einen sollte man einen im Arbeitsrecht versierten Anwalt einschalten, der dann gegen diese Weisung arbeitsrechtlich vorgehen soll. Grundlage ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz, welches in der nachfolgenden Rechtsprechung erhebliche Hürden für eine Teilzeitverweigerung aufgebaut hat. So reicht beispielsweise der allgemeine Hinweis auf den Fachkräftemangel als Begründung nicht aus. Der Arbeitgeber muss vielmehr nachweisen, welche Bemühungen er angestellt hat, um die Teilzeit zu ermöglichen. Der Hinweis, dass die Einstellung von Kräften aus dem Bereich flexible Mittel nur bei Schwangeren möglich ist, aber nicht bei Ausfällen wegen Teilzeit, wird dem Arbeitsgericht nur ein müdes lächeln abgewinnen. Denn die Mittelbereitstellung ist für das Arbeitsgericht ein internes Problem des Arbeitgeber, das nicht zu Lasten des AN führen darf.

    An der Stelle unterscheidet sich Beamte und Angestellte. Recht. Die Verwaltungsrichter sehen dies für Beamte wahrscheinlich anders. Außerdem dauern verwaltungsgerichtliche Verfahren zu lange um hier zielführend zu sein.

    Darf ich mich krank schreiben lassen?

    Die zweite Schiene ist der gesundheitliche Aspekte. Wenn ich dann also erstmal nach den Sommerferien mit der vollen Stundenzahl anfange, werde ich wohl ziemlich schnell merken, ob es zu Beeinträchtigungen kommt. In diesem Fall sofort zum Arzt des Vertrauens und die Problematik besprechen. Dem Arzt signalisieren, dass man von sich aus ja extra Teilzeit gemacht hat, weil man andere belastende Faktoren nicht ausschalten kann. In diesem Fall kann der Arzt von einem Passus in den Krankschreibungsrichtlinien Gebrauch machen, der eine Krankschreibung auch dann vorsieht, wenn akut keine AU vorliegt, bei Verbleib im Arbeitsprozess aber eine solche droht. Leider gibt es in Deutschland keine Teilkrankschreibung, so dass man dann natürlich bis zur amtsärztlichen Entscheidung oder sogar bis zu einem Urteil für die Schule komplett ausfällt. C'est la vie🤷.

    Bei Beamten gibt es diese Möglichkeit auch. Das kann man dann optimal mit einem Antrag auf Teildienstfähigkeit verknüpfen. Stimmt der Amtsarzt dieser Teildienstfähigkeit zu, so hat das noch den Vorteil, dass man zusätzlich zur Teilzeitbesoldung auch noch einen happigen Aufschlag (Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) erhält, den man vorher nicht hatte

    Synapsenfunken

    Nu mach Dir Mal nicht so viele Gedanken. Gerade in der jetzigen Zeit haben wir zig BEM Verfahren zu begleiten und darunter zahlreiche Wiedereingliederungen. Wer Schulleitung sein will, zu dessen Aufgaben gehört es, auch damit fertig zu werden. Und mach Dir da kein schlechtes Gewissen. Das schlechte Gewissen hat bestimmt Dein Schulleiter, weil er das seiner Zeit nicht rechtzeitig umgesetzt wird. Das lag aber vielleicht daran, dass es nicht klar und deutlich genug vorgetragen wurde. Mach das in Zukunft U d nimm auf jeden Fall Deine Schwerbehindertenvertretung mit dazu, was übrigens auch Dein gutes Recht ist. Deswegen bekommt niemand einen roten Reiter an die Personalakte. In diesem Sinne gute Besserung.

    Nach drei Monaten darf der Beamte amtsäztlich untersucht werden. Kommt der Amtsarzt zu dem Schluss, dass in den nächsten sechs Monaten die volle Dienstfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, so ist der Beamte zur Ruhe zu setzen. Und ja, mir sind entsprechende Fälke bekannt. Wer allerdings geschickt handelt, kann zusätzlich Zeit gewinnen

    Ich kann Dir hierzu was aus eigener Erfahrung aber auch unter dem Blickwinkel Schwerbehindertenvertretung was sagen.

    Es macht vielfach Sinn sich für längere Zeit rauszuziehen. Auch der Gesichtspunkt, dass psychische Instabilität auch zu Fehlverhalten führen kann ist da für unseren Beruf wichtig.

    Auf jeden Fall empfehle ich eine enge Zusammenarbeit mit der Personal oder Schwerbehindertenvertretung. Insbesondere bei Krankheitszeiten über einem halben Jahr ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich, um das Risiko für eine vorzeitige zur Ruhesetzung zu verringern. Beivtarifbeschäftigten Kollegen muss man wissen, dass die Krankenkasse bis zu 78 Wochen Krankengeld zahlt . (Zusammenrechnung von Krankheitstagen beachten) Krankheit ist kein Grund für Sanktionen.

    *Und das Land sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. De facto haben sie das - da man sein privat Konto im rechtlichen Rahmen nutzen kann"

    Nur Mal zu meinem Verständnis, Reden wir von dem gleichen Land, das aber im gleichen Atemzug empfiehlt dies nicht zu machen? Das ist aber schon ein bisschen krank oder?

    Und Last Bit Not Least gibt's noch einen ganz anderen Gesichtspunkt. Solange wir einen derart eklatanten Lehrermangels haben, dass z.t. sehr unbequeme Maßnahmen ergriffen werden, komme ich mir verarscht vor, wenn man unter diesem Gesichtspunkt noch Klassenfahrten dirchführt. Leider gehört dies in NRW zu den Dienstpflichten. Das Eröffnen von Konten unter eigenem Namen hingegen nicht. Und man muss den Kakao ja nicht unbedingt trinken durch den man gezogen wird. Und wenn das Land diese Dienstpflicht dann trotzdem durchsetzen möchte, so hätte es ja eine Möglichkeit 🤷

    Na prima. Wenn das Ministerium jetzt glaubt, dass solche Berichte junge Menschen motivieren den Lehrerberuf zu ergreifen, dann liegt es falsch Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden und zwar gerade in der jetzigen Mangelsituation.

    Ich selber bin Seiteneinsteiger. Zum Glück bin ich auf ein Kollegium gestossen, indem gegenseitige Unterrichtsbesuche zum normalen Alltag gehörten. Nur so kann ich z.b. feststellen, ob andere aus einer vermeintlich nicht lernbereiten Klasse vielleicht mehr raus holen. Sändig in seinem eigenen Saft zu schwimmen führt schnell zur Betriebsblindheit. Wenn das bei Euch derzeit nicht möglich ist, solltet Ihr das thematisieren. Ich war froh über jedes Feed Back. Da ich "nur" die pädagogische Einführung absolviert habe, war ich nicht gezwungen meinem Fachleiter Glanzstunden zu zeigen, so dass ich ihn auch zu unterirdischen Kursen eingeladen habe, dir man im Normalfall seinem Fachleiter nicht zeigen würde. Aber die si gewonnenen Erkenntnisse waren es wert. Insoweit sind auch gegenseitige Unterrichtsbesuche, bei denen es vielleicht nicht so gut klappt hilfreich um Erkenntnisse zu sammeln, wie es klappen könnte

    kleiner gruener frosch

    Arschbacken zusammen kneifen? Nada so arbeitgeberfreundlich bin ich nicht eingestellt. Der Krug geht nämlich zum Brunnen bis er bricht. Die Kollegen gehen so schon auf dem Zahnfleisch, wenn dann noch täglich zwei Stunden Fahrzeit hinzukommen, kann dies der Tropfen sein, der das Fass zum überlaufen bringt. Die BEM Fälle sind schin eklatant angestiegen und der Arbeitgeber muss sich fragen. ob er wirklich die verbleibenden Kollegen auch noch ins Burnout bringen möcht.

    Es gibt derzeit leider keine konkrete Kilometergrenze die hier greift. Verbindlich ist nur die Regelung für Rückkehrer aus der Elternzeit, hier liegt die Grenze mittlerweile bei 50 km. Wobei auch diese Grenzziehung in der heutigen Situation so pauschal nicht greift. Es macht nämlich einen Unterschied, ob ich freie Bahn habe oder über Den Ruhrschleichweg A40 fahren muss. Daher bedarf alles einer konkreten Einzelfallprüfung. Daher empfehle ich nach Anhörung zur Versetzung zunächst zu prüfen, ob eine Ausnahmesituation besteht. Solche Ausnahmesituationen können sein_

    - besondere Situation bezüglich der Erreichbarkeit (Fahrsrecke besonders ungünstig, daher überlange FAhrzeiten), mit Nahverkehr nicht erreichbar

    - besondere familiäre Situation, muss ich mein Kind vorher zur Kita bringen? Geht das dann noch? Habe ich Angehörige die auf meine Mithilfe zur Pflege angewiesen sind?

    - Habe ich eine anerkannte Schwerbehinderung oder bin ich einer solchen gleichgestellt?

    - Gibt es bereitsbestehende gesundheitliche 'Einschränkungen meinerseits ?

    In alle o.g. Fällen, die ich beispielhaft benannt hage, solltet Ihr der Abordnung widersprechen und den Personalrat um Unterstützung bitten. Gleichzeiti solltet Ihr für den Gesundheits- oder Pflegefall schon mal schauen, dass Ihr die entsprechenden Atteste bekommt.

    Kommt es zur Abordnung, weil kein wichtiger Grund greift oder der Dienstherr /Arbeitgeber dem nicht folgen kann bzw. die mangelnde Unterrichtsversorgung als den wichtigeren Grund ansieht, bleibt kein anderer Weg als der Abordnung zunächst einmal zu folgen. Achtet aber bitte sehr genau auf Eure Gesundheit. Kommt es hier zu Einschränkungen, zieht rechtzeitig (!) die Notbremse. Erkundigt Euch bitte auch nach den Erstattungsrichtlinien bezüglich Fahrtkosten oder Trennungsentschädigung. Achtet darauf, dass Ihr nicht über 12 Stunden am Tag unterwegs seit.

    Das sollte so die wichtigsten Punkte sein, auf die ich achten würde. Last but not least möchte ich auch noch darau eingehen was man besser machen könnte.Diese Vorschläge dürften vielen nicht passen, ich nenne sie aber mal trotzdem, da sich der Lehermangel so schnell nicht in Luft auflösen wird.

    1.) Streicht den gebundenen Ganztag mit sofortiger Wirkung. Dieser bindet auch im Lehrerbereich unnötige Stunden

    2.) Eine Kürzung der Stundentafel scheint mir unvermeidbar. Dementsprechend wären auch Lernpläne zu kürzen. In weniger Zeit kann nicht das Gleiche unterrichtet werden.

    3.) Ja, es gibt dann Abstriche in der Studierfähigkeit. Diese Defizite müssen durch entsprechende Brückenkurse an den Hochsuchlen ausgeglichen werden.

    4.) Beendet die gescheiterte Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen. Ja richtig gelesen! Ich möchte an dieser Stelle nicht falsch verstanden werden. Inklusion an der Regelschule ist eine tolle Idee. Sie erfordert aber auch die entsprechenden personellen, sachlichen und räumlichen Ressourcen. Diese Ressourcen sind in allen drei Bereichen jetzt und auf absehbare Zeit nicht vorhanden. Also wartet bitte bis die erforderlichen Voraussetzungen da sind und dann kann man noch mal einen Neustart versuchen. Derzeit werden wird jedoch weder den Regelschülern noch den Schülern mit besonderen Lernvoraussetzungen gerecht. Eine Inklusion pro forma möchte ich weder Eltern noch Schülern noch Kollegen zumuten.

    5.) Stellt weitere Menschen unterschiedlichster Professionen an den Schule ein, die die Kollegen von wirklich allem was nichts mit Unterricht zu tun hat entlasten. Dazu gehören sowohl Verwaltungskräfte, CTAs für die Biologie , Chemie und Physiksammlung (ink. Auf und Abbau von Versuchen, Auf und Abbau von Lernstationen) aber auch technisch versierte Kräfte, die die Multimedia am laufen halten, die Schinkenwurstreste aus den Laufwerken rauskratzen usw.

    6.) Hört auf Euch an jeder Schule neu erfinden zu müssen. Als Elter möchte ich, dass mein Kind, wenn es von einer Realschule in Düsseldorf auf einmal an eine Realschule in Erkelenz muss, dass idealerweise mein Kind nahtlos anknüpfen kann und sich nicht schon wieder auf ein neues Regelwerk einstellen muss. Entsprechendes gilt für lehrernde Kollegen, wenn sie nun mal wie Schachfiguren auf dem Tableau versetzt oder abgeordnet werden.

    Ja das wären tiefgreifende Änderungen, die mit persönlich besser gefallen würde als das bisherige Maßnahmenpaket gegen Unterrichtsausfall.

    Ähem, ich nehme doch an Du meinst Lehrer? Da dies Landesbedienstete sind gibt es noch keine Tarifergebnis. Dies steht erst Ende des Jahres aus. Danach kann ich Dir auch was zur Übertragung auf die Landesbeamten sagen. Jetzt geht es ja allenfalls um Kommunal und Bundesbeamte. Bezüglich der Letzteren hatte Frau Feser direkt schon angekündigt, das Ergebnis inhaltsgleich zur übertragen. Habe das aber nicht weiter verfolgt, da mich nur die Landesrunde interessiert.

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