Beiträge von chemikus08

    Teildienstfähigkeit

    Zu den Fragen der KuKs- wo steht das?

    Die Rechtsgrundlage ergeben sich aus:

    § 27 Beamtenstatusgesetz

    Und für die Höhe der Besoldung:

    §9 Landesbesoldungsgesetz NRW

    §71 Landesbesoldungsgesetz NRW

    Für die Kolleg:innen aus anderen BL

    Schaut da bitte nochmal in Eurem Landesbesoldungsgesetz nach. Nicht für den Rechtsanspruch an sich der in § 27 Beamtenstatusgesetz geregelt ist, sondern vielmehr wegen der Höhe des Zuschlags. Der betrug nämlich irgendwann einmal pauschal 300 Euro und dann gab es die Verbesserung auf 50% der Differenz. Ob das alle BL umgesetzt haben, weiß ich eben n nicht.

    Zu erwähnen ist noch, dass die Zulage eine Teildienstfähigkeit von mindestens 20% erfordert. Für Realschullehrer also 24/28 Unterrichtsstunden. Ansonsten entfällt die Zulage! Und außerdem müsst Ihr mindestens die Hälfte Eures Stundendeputats noch arbeiten.

    Das Verfahren kann von beiden Seiten angestoßen werden, also sowohl von der Dienststelle als auch von Seiten des Beamten.

    Gerade habe ich gesehen, dass ich eine Frage übersehen habe, nämlich "bei welcher Diagnose"

    Bei allen Diagnosen. Letztlich hängt es von der Einschätzung des behandelnden Arztes und der nachfolgenden Beurteilung durch den Amtsarzt ab.

    Aus meiner bisherigen Beratungspraxis kann ich nur sagen, da war alles dabei:

    Häufig genannt sind psychische Gründe ( F Diagnosen mit eingeschränkter Belastbarkeit) ,

    Orthopädische Probleme die zu häufigen Ausfällen führen (Die freie Zeit ist da eben erforderlich für die ganzen Massnahmen bei der Physio)

    Aber auch Tinnitus der sich verschlimmert, desto länger ich dem Lärm ausgesetzt bin.

    Es gibt da also keine Einschränkungen. Man muss (gegenüber dem Amtsarzt, nicht gegenüber der Dienststelle!!!!!) nur begründen, warum man das Pflichtstunden deputat nicht schafft.

    kodi

    Die ist aber schon klar, dass dies erst der Anfang ist von den ganz Mutigen. Jetzt kommen noch die hinzu, die bis jetzt in keiner Statistik stehen. Nämlich die, die die Kröte geschluckt haben und jeden Tag mehr überlegen, ob sie in den Sack hauen. Die Zahl der KuKs diei einem dies in der Beratung erzählen hat deutlich zugenommen. Möglicherweise überlegen die sich auch andere Exit Strategien. Die Zahl der Amtsarztbesuche und BEM Verfahren hat auch nach Berichten von Kollegen aus anderen Personalräten deutlich zugenommen.

    Die Maßnahmen wären vielleicht noch akzeptabel, wenn sie kurzfristiger Natur wären. Leider ist die Karre so in den Dreck gefahren, dass man sie nur durch zerlegen wieder raus bekommt.

    Will heißen statt die Mitarbeiter zu vergraulen und potentielle Bewerber abzuschrecken hilft nur die Notbremse.

    Schluss mit gebundenem Ganztag

    Schluss mit gemeinsamen lernen

    Verkürzung der Stundentafeln

    Natürliich bei gleichzeitiger Kürzung des Lehrplans

    Für jede Schule einen Schulverwaltungsassistenten und zwar ohne Anrechnung auf Lehrerstellen

    Das wären beispielhaft Maßnahmen die jetzt passieren müssten. Alles andere führt zur Abwärtsspirale🤷

    Ein Hinweis noch für die behinderten (GDB 30 und 40) und schwerbehinderten KuKs


    Wer schwerbehindert ist, hat Kraft Gesetz SGBIX einen Anspruch auf Teilzeit, das reicht als Begründung. Wnn die Dienststelle was anderes behauptet legt Widerspruch ein und kontaktiert Eure Schwerbehindertenvertretung (Achtung: Kein Nachteilsausgleich ohne Nachweis, die Schwerbehinderung muss angezeigt werden unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises)

    Anders sieht es bei den behinderten Lehrkräften aus (Gdb 30 bis 40). Diese haben diesen Anspruch nur, wenn sie durch das Landesarbeitsamt gleichgestellt sind. Hierzu ist ein entsprechender Gleichstellungsantrag zu stellen. Da die sich immer etwas korintenartig beim Landesarbeitsamt anstellen ist die Begründung wichtig. Damit ich den und den Nachteilsausgleich kriege reicht nicht. Der Arbeitsplatz muss gefährdet sein. Also: Ohne Gleichstellung erhalte ichkeine Teilzeitgenehmigung. Bei Vollzeit droht Dienstunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit. Den Beamten könnte es passieren, dass Ihr trotzdem eine Ablehnung bekommt, denn es gibt auch ohne Nachteilsausgleich das Recht auf Teildienstfähigkeit. Darauf könnten sie verweisen. Bei Angestellten sollte dieser Weg aber funktionieren.

    (Sorry für den Konjunktiv. Das ist aber leider die traurige Erfahrung die wir im Schwerbehindertenbereich machen, dass die Deutungshoheit der Vorschirften zunächst bei den Sachbearbeitern liegt und da ist die Spannbreite was bei gleicher Fallkonstellation raus kommt sehr hoch. Nicht umsonst gehen 50 %aller Verfahren beim Sozialgericht zu Gunsten des Klägers aus.)

    Allgemeine Anmerkung: Dies ist ein dienstrechtliches (arbeitsrechtlicher) Thema welches Beamte und Angestellte gleichermaßen betrifft. ( Vielleicht also eine Gruppe Dienstrecht allgemein hinzufügen) Jedoch sind Angestellte aufgrund unterschiedlicher Biographie häufiger betroffen, daher schreibe ich hier 🤷

    Was derzeitpassiert

    Jetzt war es soweit, kurz vor den Sommerferien wurden die Ablehnungen für die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit rausgehauen. Ein Bestandteil aus dem Maßnahmenkatalog zur Sicherung der Unterrichtsversorgung. Nun gibt es Kollegen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, dies aber bis jetzt nicht angegeben haben, sondern von sich aus halt die Stundenzahl entsprechend angepasst haben.

    Diese sollen, so haben wir in der Gewerkschaft bei diversen Telefonhotlines erfahren, nun amtsäztlich untersucht werden.

    Wie gehts weiter?

    Ob sie bis zum Amtsarzttermin nach den Sommerferien dann erstmal mit ihren bisherigen Stunden starten ist noch unklar.

    Viele haben Teilzeit um nicht krank zu werden, was ist mit denen?

    Jetzt gibt es aber auch noch eine zweite Gruppe. Das sind die, die für sich im Rahmen der Work Life Balance für Teilzeit entschieden haben, da sie genau wissen, dass sie auf Grund diverser Belastungsfaktoren (familiäre Probleme, Belastbarkeit usw.) ein mehr an Stunden gesundheitlich nicht verkraften würden.

    Die haben bis jetzt alles richtig gemacht, da sie vorrausschauend sich richtig eingeschätzt haben und dementsprechend die Teilzeit angesetzt haben. Ansonsten sind sie bis jetzt gesund und dementsprechend gibt es es auch nur wenig ärztliche Expertise - bis jetzt. Wenn jetzt aber auf einmal 25 statt 14 Unterrichtsstunden verlangt werden, ist für diese KuKs absehbar, dass sie das auf Dauer nicht schaffen.

    Was tun?

    Viele denken schon an Kündigung (Lt. WDR haben schon 800 ( davon ,ich glaube 200 verbeamtet) den Job geschmissen.

    Es empfiehlt sich sofort Widerspruch einzulegen und auf die gesundheitliche Situation hinzuweisen. Idealerweise belegt durch ärztliches Attest. Wenn der Arbeitgeber nun dennoch auf die höhere Stundenzahl besteht (was jetzt kommt ist spezifisch für Tarifbeschäftigte) , gibt es zwei Schienen, die man parallel fahren sollte.

    Das Arbeitsrecht

    Zum einen sollte man einen im Arbeitsrecht versierten Anwalt einschalten, der dann gegen diese Weisung arbeitsrechtlich vorgehen soll. Grundlage ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz, welches in der nachfolgenden Rechtsprechung erhebliche Hürden für eine Teilzeitverweigerung aufgebaut hat. So reicht beispielsweise der allgemeine Hinweis auf den Fachkräftemangel als Begründung nicht aus. Der Arbeitgeber muss vielmehr nachweisen, welche Bemühungen er angestellt hat, um die Teilzeit zu ermöglichen. Der Hinweis, dass die Einstellung von Kräften aus dem Bereich flexible Mittel nur bei Schwangeren möglich ist, aber nicht bei Ausfällen wegen Teilzeit, wird dem Arbeitsgericht nur ein müdes lächeln abgewinnen. Denn die Mittelbereitstellung ist für das Arbeitsgericht ein internes Problem des Arbeitgeber, das nicht zu Lasten des AN führen darf.

    An der Stelle unterscheidet sich Beamte und Angestellte. Recht. Die Verwaltungsrichter sehen dies für Beamte wahrscheinlich anders. Außerdem dauern verwaltungsgerichtliche Verfahren zu lange um hier zielführend zu sein.

    Darf ich mich krank schreiben lassen?

    Die zweite Schiene ist der gesundheitliche Aspekte. Wenn ich dann also erstmal nach den Sommerferien mit der vollen Stundenzahl anfange, werde ich wohl ziemlich schnell merken, ob es zu Beeinträchtigungen kommt. In diesem Fall sofort zum Arzt des Vertrauens und die Problematik besprechen. Dem Arzt signalisieren, dass man von sich aus ja extra Teilzeit gemacht hat, weil man andere belastende Faktoren nicht ausschalten kann. In diesem Fall kann der Arzt von einem Passus in den Krankschreibungsrichtlinien Gebrauch machen, der eine Krankschreibung auch dann vorsieht, wenn akut keine AU vorliegt, bei Verbleib im Arbeitsprozess aber eine solche droht. Leider gibt es in Deutschland keine Teilkrankschreibung, so dass man dann natürlich bis zur amtsärztlichen Entscheidung oder sogar bis zu einem Urteil für die Schule komplett ausfällt. C'est la vie🤷.

    Bei Beamten gibt es diese Möglichkeit auch. Das kann man dann optimal mit einem Antrag auf Teildienstfähigkeit verknüpfen. Stimmt der Amtsarzt dieser Teildienstfähigkeit zu, so hat das noch den Vorteil, dass man zusätzlich zur Teilzeitbesoldung auch noch einen happigen Aufschlag (Hälfte der Differenz zur Vollzeitstelle) erhält, den man vorher nicht hatte

    Synapsenfunken

    Nu mach Dir Mal nicht so viele Gedanken. Gerade in der jetzigen Zeit haben wir zig BEM Verfahren zu begleiten und darunter zahlreiche Wiedereingliederungen. Wer Schulleitung sein will, zu dessen Aufgaben gehört es, auch damit fertig zu werden. Und mach Dir da kein schlechtes Gewissen. Das schlechte Gewissen hat bestimmt Dein Schulleiter, weil er das seiner Zeit nicht rechtzeitig umgesetzt wird. Das lag aber vielleicht daran, dass es nicht klar und deutlich genug vorgetragen wurde. Mach das in Zukunft U d nimm auf jeden Fall Deine Schwerbehindertenvertretung mit dazu, was übrigens auch Dein gutes Recht ist. Deswegen bekommt niemand einen roten Reiter an die Personalakte. In diesem Sinne gute Besserung.

    Nach drei Monaten darf der Beamte amtsäztlich untersucht werden. Kommt der Amtsarzt zu dem Schluss, dass in den nächsten sechs Monaten die volle Dienstfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, so ist der Beamte zur Ruhe zu setzen. Und ja, mir sind entsprechende Fälke bekannt. Wer allerdings geschickt handelt, kann zusätzlich Zeit gewinnen

    Ich kann Dir hierzu was aus eigener Erfahrung aber auch unter dem Blickwinkel Schwerbehindertenvertretung was sagen.

    Es macht vielfach Sinn sich für längere Zeit rauszuziehen. Auch der Gesichtspunkt, dass psychische Instabilität auch zu Fehlverhalten führen kann ist da für unseren Beruf wichtig.

    Auf jeden Fall empfehle ich eine enge Zusammenarbeit mit der Personal oder Schwerbehindertenvertretung. Insbesondere bei Krankheitszeiten über einem halben Jahr ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich, um das Risiko für eine vorzeitige zur Ruhesetzung zu verringern. Beivtarifbeschäftigten Kollegen muss man wissen, dass die Krankenkasse bis zu 78 Wochen Krankengeld zahlt . (Zusammenrechnung von Krankheitstagen beachten) Krankheit ist kein Grund für Sanktionen.

    *Und das Land sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. De facto haben sie das - da man sein privat Konto im rechtlichen Rahmen nutzen kann"

    Nur Mal zu meinem Verständnis, Reden wir von dem gleichen Land, das aber im gleichen Atemzug empfiehlt dies nicht zu machen? Das ist aber schon ein bisschen krank oder?

    Und Last Bit Not Least gibt's noch einen ganz anderen Gesichtspunkt. Solange wir einen derart eklatanten Lehrermangels haben, dass z.t. sehr unbequeme Maßnahmen ergriffen werden, komme ich mir verarscht vor, wenn man unter diesem Gesichtspunkt noch Klassenfahrten dirchführt. Leider gehört dies in NRW zu den Dienstpflichten. Das Eröffnen von Konten unter eigenem Namen hingegen nicht. Und man muss den Kakao ja nicht unbedingt trinken durch den man gezogen wird. Und wenn das Land diese Dienstpflicht dann trotzdem durchsetzen möchte, so hätte es ja eine Möglichkeit 🤷

    Na prima. Wenn das Ministerium jetzt glaubt, dass solche Berichte junge Menschen motivieren den Lehrerberuf zu ergreifen, dann liegt es falsch Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden und zwar gerade in der jetzigen Mangelsituation.

    Ich selber bin Seiteneinsteiger. Zum Glück bin ich auf ein Kollegium gestossen, indem gegenseitige Unterrichtsbesuche zum normalen Alltag gehörten. Nur so kann ich z.b. feststellen, ob andere aus einer vermeintlich nicht lernbereiten Klasse vielleicht mehr raus holen. Sändig in seinem eigenen Saft zu schwimmen führt schnell zur Betriebsblindheit. Wenn das bei Euch derzeit nicht möglich ist, solltet Ihr das thematisieren. Ich war froh über jedes Feed Back. Da ich "nur" die pädagogische Einführung absolviert habe, war ich nicht gezwungen meinem Fachleiter Glanzstunden zu zeigen, so dass ich ihn auch zu unterirdischen Kursen eingeladen habe, dir man im Normalfall seinem Fachleiter nicht zeigen würde. Aber die si gewonnenen Erkenntnisse waren es wert. Insoweit sind auch gegenseitige Unterrichtsbesuche, bei denen es vielleicht nicht so gut klappt hilfreich um Erkenntnisse zu sammeln, wie es klappen könnte

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