Das mit der Doppelbesetzung hätte dann wenigstens einen Nutzen. Dadurch, dass der Kollege aber überhaupt nicht adäquat eingesetzt wird, macht sich der Arbeitgeber erneut angreifbar
Beiträge von chemikus08
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Das mit dem Arzttermin würde ich locker sehen. Soweit der Termin erforderlich ist und der Arzt sich nicht in der Lage sieht Dir einen Nachmittagstermin anzubieten ist das ein Freistellungsgrund. Also sagst Du Bescheid, dass Du einen dringenden Arzttermin hast, bringst die Bescheinigung hierüber mit und gut ist.
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wie Du schon richtig schreibst, Du warst nur TZ mit 10 Unterrichtsstunden. Du hast aber unterrichtet und wie gesagt nur 10 Stunden.
Wenn Du aber nicht unterrichtest und irgendeine Beschäftigungstherapie machst mit 8 Stunden am Tag dann wird blöd, insbesonder wenn die betriebsinterne Kommunikation eingefroren ist. Da kann ich den Kollegen schon verstehen. Das grenzt schon tatsächlich an Mobbing.
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Na wochenlang darf das nicht gehen, letztlich hast Du auch Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Der Dienstherr kann sich nicht zu Tode prüfen. Entweder versetzt er Dich (ordnet ab) oder lässt es bleiben. Eine solche Situation brauchst Du auf Dauer nicht zu dulden. Achte bei der Auswahl des Rechtsbeistandes drauf, dass er sich mit Schule auskennt.
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Den Einwand von Kodi kann ich auf den ersten Blick nachvollziehen. Leider führt das zu folgendem Phänomen, welches ich bei Regelbegehungen häufig beobachte.
Die Schulleitung und das gesamte Kollegium verzichten darauf Mängel, die durchaus sicherheitsrelevant sind nicht weiter zu verfolgen. Denn dann macht die Stadt meinen schönen Werkraum zu. Das geht vielleicht bis zur Pensionierung der Schulleitung gut. Kommt jedoch jemand zu Schaden und der Staatsanwalt ermittelt wird es blöd. Insbesondere wenn man dann in den Unterlagen sogar Begehungsberichte findet, wo dies reklamiert wurde. Dann spricht man in der Rechtsprechung von bedngtem Vorsatz. Kommt dabei jemand ums Leben gehts um lebenslänglich. Mit einem guten Anwalt und ohne Vorstrafen werden es aber vielleicht auch nur fünf Jahre. Ich kann da immer nur auf den Düsseldorfer Flughafen verweisen. Bis es zum Brand kam, haben alle Beteiligten weggeschaut. Rheinischer Grundsatz "Et hat noch immer jut gejange". Und dann kam "Et kütt wie et kütt" und das war für die Verantwortlichen dann nicht mehr so erfreulich.
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Eine solche Behandlung kann krank machen und das auch für länger. Ich wünsche Dir daher alles Gute. Sobald Du Krankheitssymptome bemerkst wie:
Schlafstörungen, ständige Grübelneigung, ständige Traurigkeit, Antriebstörung, dann wende Dich unbedingt an den Psychiater Deines Vertrauens und besprich mit ihm die weitere Vorgehensweise.
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Kollegen über der Regelaltersgrenze dürften hier anders zu bewerten sein
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Dann wird eben ein Raum gesperrt. Diese Form der Erpressung beeindruckt mich schon lange nicht mehr.
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Theoretisch auch Ehrenamt. Allerdings habe ich bislang noch nicht gehört, das deswegen von der Dienststelle ein Fass aufgemacht worden wäre. Das sollten sie auch besser passen, denn viele ehrenamtliche Tätigkeiten genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. So dass man durchaus in umgekehrter Richtung ein Fass aufmachen kann. Wer bis 03.00 Uhr morgen Feuer gelöscht hat, kann sich den Unterricht am nächsten Tag theoretisch schenken, WG. Arbeitszeitgesetz🤷
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Du kannst davon ausgehen, dass jeder Antrag der jetzt und später bei uns beschieden wird, abgelehnt wird, wenn es sich um voraussetzungslose Teilzeit handelt.
Neben familienpolitischen. Gründen, wo nicht abgelehnt wird, sind noch gesundheitliche zu nennen. Auch im Falle einer Schwerbehinderung, darf Teilzeit nach SGB IX nicht verweigert werden.
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Für die Außendarstellung ist die Schulleitung zuständig. Abweichungen davon werden durch die handelnden Akteure häufig sehr übel genommen. Wenn es jemand anders sieht, ausprobieren und berichten. Sagt aber nicht, ich hätte Euch ja Mal warnen könben🤣
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OK dann habe ich was Schönes für Euch:
Die IHK München informiert auf ihren Seiten über Möglichkeiten sich nebenbei beruflich selbständig zu machen.
Hierzu schreibt sie u.a.: Zitat
"
Nebenberuflich selbstständig als Beamter
Beamte haben einen Sonderstatus, da sie kein Arbeitsverhältnis eingehen, sondern in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Daher gelten für Beamte andere Spielregeln.
Beamte können nur nebenberuflich selbstständig sein, wenn folgende Grundregeln eingehalten werden:
- Die wöchentliche Arbeitszeit für die nebenberufliche Selbstständigkeit darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen. Wer beispielsweise 40 Stunden im Finanzamt arbeitet, darf pro Woche maximal acht Stunden in seine Selbstständigkeit investieren
- Außerdem dürfen die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit nur maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen
Dazu kommt, dass Beamte den Dienstherrn nicht nur informieren müssen, wenn sie sich nebenberuflich selbstständig machen – sie sind verpflichtet, das Vorhaben genehmigen zu lassen. Die Genehmigung wird ausschließlich dann erteilt, wenn die Selbstständigkeit dienstliche Interessen nicht beeinträchtigtund ist zudem auf längstens fünf Jahre befristet.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die selbstständige Tätigkeit:
- die Arbeitskraft so stark in Anspruch nimmt, dass dienstliche Interessen leiden
- den Beamten in Widerstreit mit dienstlichen Pflichten bringt
- Angelegenheiten umfasst, in denen die Behörde, zu der der Beamte gehört, tätig werden könnte
- die Unparteilichkeit oder die Unbefangenheit des Beamten beeinflussen könnte
- zu einer Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit des Beamten führen könnte
- dem Ansehen der Behörde schadet
Das Bundesbeamtengesetz regelt in den Paragrafen 97 bis 106 alles um die nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten.
Unsere Ausführungen zur Sozialversicherung im Anschluss beziehen sich auf die aktuell gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.
Im Rahmen der Personalratstätigkeit schlägt eine Nebentätigkeit immer Mal wieder auf, nämlich die privat erteilte Nachhilfe. Auch dies ist eine selbständige Nebentätigkeit. Für NRW kann ich nur dringend empfehlen, dies als genehmigungspflichtige (Beamte) oder anzeigepflichtige (Angestellte) Nebentätigkeit zu betrachten. Auf entsprechende Versäumnisse reagiert die Dienststelle einschlägig.
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Interessante Rechtsauffassung, die sich nach meinem Kenntnisstand nicht mit der gängigen Rechtsprechung deckt. Ich empfehle daher dringend die Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsrechtler, bevor Du diese Interpretation für Dich in Anspruch nimmst🤷
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Das ist dienstrechtliche betrachtet tatsächlich eine Schnapsidee, Du wirst den Ärger Deines Lebens bekommen und dabei ist der Dienstherr / Arbeitgeber sogar leider im Recht. Gehe besser mit einem Schulausschussmitglied einen trinken. Sollte dann der Schulausschuss auf die Idee kommen einen Ortstermin zu machen und hierbei machen dann die Vertreter der Linken ein paar Fotos die dann in der Zeitung stehen. Dann ist das nicht Dein Problem🤣🤣🤣
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Hmm, das erinnert mich jetzt sehr stark an meine eigene "Sportkarriere" auf dem Gymnasium. Ich bin das Grauen der Sportlehrer in Person. Dennoch war ich, auch auf Grund meines Freundeskreises sportlich aktiv. Ich war jede Woche mit Bekannten beim Jiu Jitsu und war auch ständig bemüht besser zu werden. Dennoch habe ich es in zwei Jahren nicht über den weissen Gürtel hinaus geschafft. War aber jede Woche dabei. Für die Kondition war es gut, der Anzug war zumindest nach jedem Training klatschnass.
Dennoch bei den Bundesjugendspielen hat's nicht gereicht. Die erbrachten Leistungen fanden sich in der Notentabelle nicht wieder. Und dann kam schwimmen. Trotz schwimmen bis zur Erschöpfung hat's nicht gereicht. Da habe ich dann wirklich die Reißleine gezogen. Da ich damals in der realistischen Unfalldarstellung tätig war, habe ich mich schön mit dem RTW wegfahren lassen. Danach war Ruhe im Karton, man hat mir die vier versprochen und ich habe in Ruhe meine Bahnen geschwommen. 🤣🤷
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Was ist eigentlich dran an der Behauptung, dass die Ukraine jetzt schon Streubomben einsetzt? Angeblicher Lieferant die Türkei?
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Sollte die Ukraine völkerrechtlich geächtete Waffen einsetzen, macht das meine Gewissensentscheidung einfach, dann wäre ich für ein sofortiges Beenden jeglicher Waffenlieferung.
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Ich gebe Dir mal ein Beispiel das bleibt sogar im öD also kein Vergleich mit der freien Wirtschaft. Ein Bachelor Absolvent des Bauingenieeurwesens kann bei uns als Seiteneinsteiger einsteigen. Er erhält dann bei uns in NTW zunächst Eg 10, ab 2026 dann gnädigerweise wegen "A13 für alle" eine Anpassung auf Eg11. Er bleibt aber "nur" normaler Lehrer ohne weitere Aufstiegschancen in Eg 11.
Im kommunalen Dienst gibt es für den gleichen Abschluss passende Angebote zwischen Eg 11 und Eg 12, alle jedoch im TvöD, der nochmal besser bezahlt. Wer das Glück hat bei kommunalen Versorgern unterzukommen hat die gleichen Eingruppierungen, jedoch aufgrund eines besseren Tarifvertrages nochmal rund 500 Euro monatlich (brutto) mehr in der Tasche. Darüber hinaus sind Aufstiegschancen (Abteilungsleitung, Amtsleitung) gegeben.
Schaut man sich den Bereich IT an, da sind die die Eg 11 und Eg12 teilweise sogar für Beschäftigte ohne Studium mit ähnlicher Erfahrung freigegeben.
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