Beiträge von chemikus08
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Du findest alle SbVen auf der Seite der Bezreg Düsseldorf. Ja, wir sind gem. Inklusionsvereinbarung schon ab GdB20 mit im Boot. Die Gespräche unterliegen der Vertraulichkeit. An die Dienststelle wenden wir uns nur, wenn wir dazu von Dir beauftragt werden . Ab GdB 20 hast Du ebenfalls einen Anspruch auf ein Jahresgespräch mit Deinem SL, vorausgesetzt Du informierst ihn über den GdB
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Ich denke, dass ich an beiden Besichtigungen teilnehmen würde.
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fossi74 Beiträge
Ich horche Mal nach🤷. Niemand von uns hatte dieses Thema bei den letzten Parteitagen wirklich auf dem Schirm. Als Seiteneinsteiger habe ich das sowieso bislang ganz anders betrachtet. Ich war in der Verdi aber auch im IgBCE. In beiden Gewerkschaften liegt der Beitragssatz bei einem pro Cent. Somit war ich eher über den geringen Beitragssatz der GEW erstaunt. Aber es gibt bestimmt Argumente, insbesondere da unsere Rechnungslegung sehr transparent ist und ich den Schatzmeisterin, da doch sehr vertraue. Aber ich höre mich Mal um.
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Einer der wenigen Veranstaltungen, wo ich tatsächlich nochmal mit Begeisterung an Planung und Durchführung beteiligen würde, sogar ohne derzeitiges Stundendeputat🤣
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https://www.nds-zeitschrift.de/nds-2-2019/ja1…eren-mut-machen
Wer finden will, der findet
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Es ist nicht die Aufgabe der GEW sich zur Inklusion zu äußern, zu Flüchtlingen aus der Ukraine oder zur
Was die Aufgabe der GEW ist, bestimmen die Mitglieder. Und hier gibt es nun Mal zu bestimmen Themen auch offizielle Positionen, die nach außen vertreten werden. Ich muss als Mitglied nicht mit jeder Position übereinstimmen. Das klappt weder in einer Gewerkschaft noch in einer Partei. Wenn der Dissenz jedoch erheblich wird, ja dann bin ich möglicherweise in der falschen Gewerkschaft. Genau das ist der Grund, warum man sich meist auch zwischen mehreren Vertretungen entscheiden kann.
Und ja, die GEW ist kein Freund des viergliedrigen Schulsystems, jedoch kommt jetzt ein ganz großes Aber. Solange es noch Gymnasien gibt, bedarf es auch nach Ansicht vieler GEW Mitglieder der anderen drei Schulformen. Auch wenn innerhalb der GEW an der Stelle die Meinungen auseinandergehen, setzen sich die Kolleg:innen, die nicht an einer Gesamtschule tätig sind, intensiv für die Interessen ihrer Schulform ein, solange wir ein mehrgliedriges Schulsystem haben.
Wie man auf das schmale Brett kommt, die GEW könne einen Dissenz zu anderen gesellschaftlichen Gruppen oder dem Ministerium nicht aushalten bleibt unklar. Der Einsatz für die Inklusion war i m m e r verbunden mit einem deutlichen Hinweis, dass das aber nur funktioniert, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind (20:5:2).
Die GEW gehört im Übrigen auch mit zu den Vorreitern von Musterfeststellungsklagen. Daher verstehe ich diese Vorhaltung genausowenig.
Und wem die GEW nicht gefällt, es gibt auch andere Interessensvertretungen. Ich hoffe daher inständig, dass die meckernden KuKs dafür woanders ihr gewerkschaftspolitisches zu Hause gefunden haben
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In dem Fall darf sich aber auch niemand mehr wundern, wenn die angestellten KuKs bei der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben so zurückhaltend sein werden, wie die Eltern bei der Klassenpflegschaft🤷
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Dafür fehlt es der GEW an Führungskräften, die wissen auf welcher Seite sie stehen.
Das kann ich so nicht bestätigen. Mir ist auch nicht so ganz klar, wie man zu solch einer Behauptung kommt. Vielleicht sollte man an dieser Stelle einmal sagen, dass Tarifverhandlungen ein kompliziertes Geschäft sind. Bevor man mit den Arbeitgebern verhandelt, muss auf Arbeitnehmerseite erstmal klar sein, für was man eintritt. Hier sind wir als Lehrer die kleinste Kerze, die auf der Torte brennt. Nun könnte man auf die Idee kommen, alleine zu verhandeln und für die Lehrer alleine zu verhandeln. Dafür ist unsere Streikmacht schlichtweg zu klein. Gerade bei dem anstehenden Streit um Inflationsausgleich können wir froh sein, die Kolleg:innen aus den anderen Bereichen mit an unserer Seite zu haben. Wer da eine bessere Idee hat, ran an die Buletten. Gute Vorschläge sind herzlich willkommen. Leider folgt auf so einem Gewerkschaftsbashing, wenn es um konstruktive und zielführende Alternativstrategien geht meist nur ein langes Pffff......
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Im Zweifel greift auch die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Das darf nämlich auch der Arbeitnehmer. Ob die Aussicht auf eine bestimmte Stelle einen wichtigen Grund darstellt, bitte mit einem Arbeitsrechtler abklären. In NRW jedenfalls ist es Behördenintern so geregelt, dass Auflösungsverträgen in solchen Fällem immer zu entsprechen ist. Frag daher bitte unbedingt bei Euren PRs nach, ob da eine ähnliche Regelung besteht.
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Drittel, Drittel, Drittel. So wie immer im Leben. (Ja ich weiß, so sollte auch eine Gesamtschule bestückt sein, trifft in meiner Stadt aber nur auf eine zu. Eine hat sogar einen Gymnasialanteil von 1%)
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Der Mitschüler, der das Mädchen betreut wohnt bei mir in der Nachbarschaft, daher muss ich sagen, dass ich den gesamten Vorgang betreffend befangen bin Außerdem ist das Verfahren nach wie vor schwebend. Nachdem das zuständige Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Damit kann die nächste Instanz von vorne orüfen.
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Mag sein, dennoch wäre mir Unwohl, weshalb ich so eine Fahrt schlichtweg auch nie organisieren würde🤷
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Bundesland? Ich antworte Mal für NRW
Die Versetzung ist geregelt wie bei anderen Lehrkräften auch. Man stellt einen Versetzungsantrag über Leo. Ob und inwieweit dem stattgegeben wird, steht genauso in den Sternen wie bei anderen LK auch. Bundesland übergreifende Versetzung sind dann noch Mal ein spezielles Problem. Nicht jedes Bundesland beschäftigt MPT Kräfte 🤷
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Interessanterweise gibt es immer noch Schulen die derzeit Klassenfahrten nach UK unternehmen.
Ganz ehrlich? Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen muss man immer wieder mit Streiks des NHS rechnen. Der Fall wo eine Schülerin während einer Klassenfahrt ums Leben gekommen ist, sollte Euch allen noch in Erinnerung sein. Natürlich muss nicht bei jeder Klassenfahrt ein Rettungsdienst gerufen werden. Auszuschließen ist das aber auch nicht. Ich möchte nicht in der Situation eines Kollegen sein, dem ein Kind unter den Händen wegstirbt, weil kein RTW gekommen ist. Daher würde ich bedenken anmelden und auch remonstrieren. Im Falle eine juristischen Aufarbeitung wäre ich wenigstens in dem Punkt abgesichert.
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NRW
Ich habe mich beim BAD diesbezüglich erkundigt. Die Ärzte des BAD sagen folgendes:
Tritt in der Schule ein Covid 19 Fall auf, so besteht ein Beschäftigungsverbot für 8 Tage. Egal ob Schüler oder Lehrer. Das setzt natürlich voraus, dass die auch als Covid Fall bekannt wird. Die Dunkelziffer bleibt dabei unberücksichtigt.
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