Schönes Beispiel für die sträfliche Vernachlässigung des Bereiches Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich Schule. Leider interessiert das Thema bislang niemanden, daher warte ich ja auch so inständig auf die nationale Umsetzung eines EU Urteils, dass Arbeitgeber zur genauen Erfassung aller Arbeitszeiten verpflichtet.
Beiträge von chemikus08
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Es gibt Sachbearbeiter die sowas auch formlos akzeptieren. Aber da wo es Formulare gibt', schickt man Dir nach einem formlosen Antrag meist das Formular zu, mit der Bitte das auszufüllen. Um also doppelte Arbeit zu vermeiden...
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Meistens gibt es dafür in den BL einen Vordruck. Denn downloaden und ausfüllen. Die Arbeitszeit sollte ein fünftel der regelmäßigen Regelarbeitszeit nicht überschreiten.
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Der Vergleich mit der Kita ist gut, wir suchen uns mit den Kids ein schattiges Plätzchen und machen Gruppenkuscheln mit Eis und Getränken 🤣🤣. Warum bin ich da nicht gleich drauf gekommen 🤷
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Es gibt auch reine Privatpraxen, die gar keine Kassenzulassung haben und die auch nicht wollen. Die haben richtig Zeit für ihre Patienten. Auch Physiotherapeuten ko!men immer mehr auf die Idee ihre Kassenzulassung zurückzugeben.
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Wer meinen letzten Post übertrieben findet, in München wurde letzten ein Douglas Laden durch die Gewerbeaufsicht dicht gemacht wegen zu hoher Temperaturen ((Klimaanlage defekt) . Geht doch!
Schön wâre halt nur, wenn das Kollegium sich einig wäre und nicht ein Teil des Kollegiums jetzt meint Feuerwehr spielen zu müssen um die Ausfälle auszugleichen und sich dann auch noch zu beschweren, dass es selber einem ja auch nicht gut ginge, man aber trotzdem dageblieben wäre.
Den Letzten beissen halt die Hunde🤷
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NRW
Diese permanente Weigerung, die Regeln des Arbeitsschutzes für Lehrer:innen strāflich zu missachten ist unbegreiflich. Ab einer Überschreitung der Raumtemperatur von 26 Grad ist der Arbeitgeber zu Massnahmen verpflichtet. Hierzu gehört die Bereitstellung von Getränken, passive Hitzeschutzmaßnahmen wie Folien auf den Fenstern, Rollos usw. Auch könnten Ventilatoren bereitgest werden. Der Lehrerrat muss diese Massnahmen einfordern, da Arbeitsschutz eben auch in die Zuständigkeit desselbigen fällt. Der SL muss dann eben Druck machen bei der Stadt oder die Bezreg informieren, damit diese über das Dezernat Arbeitsschutz aktiv wird. Angestellten KuKs kann ich nur empfehlen, sich bei der für sie zuständigen Unfallkasse zu beschweren, ggf. auch wiederholt.
Kollegen mit Vorerkrankungen, die keine höheren Temperaturen verkraften sollten dies ihrercSchulleitung melden mit der Bitte für sie die Gefährdungsbeurteilung zu erneuer. Hierzu können die KuKs sich vom BAD und dessen betriebsärztlichen Dienstberaten lassen. Dieser (und darauf sollten diese Kollege dränge) könnte ein Beschâftigungsverbot ab einer bestimmten Innentemperatur empfehlen. (Falls der BAD sich querstellt den Hausarzt um ein entsprechendes Attest bitten) Im Extremfall bleibt dann noch die Möglichkeit (für Vorerkrante) sich prophylaktisch krank schreiben zu lassen. (Nein, kein Missbrauch, eine Krankschreibung ist auch dann gerechtfertigt,wenn beim Verbleib im Arbeitsprozess eine Gefährdung droht)
Ab 35 Grad Celsius ist dann Ende im Gelände. Hier ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Besteht die SL dennoch auf Verbleib im Raum, auf jeden Fall eine persönliche Übrrlastungsanzeige schreiben. Unterricht geht dann eben nicht mehr, ausser Arbeitssuftrag an die SuS und Stillarbeit. Im wiederholten Fall Meldung an die UK (Tarifbeschäftigte) bzw.bei Beamten Beschwerde an die Dienststelle. Bei gesundheitlichen Beschwerden krank melden und der SL Bescheid geben das sie für Vertretung sorgt.
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3000 Euro würde bei mir den Rahmen sprengen, vielleicht alle fünf Jahre, aber bin ja auch Tarifbeschäftigte. Als Beamter wären es echt mind. 3000 Euro netto mehr, also genau dieser Betrag. Hmm überlege gerade, welche Empfehlung daraus für die Angestellten KuKs resultiert.
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Also ich habe mir das durchgelesen und finde es sowohl attraktiv aber auch anspruchsvoll. Aus eigener Anschauung kenne ich NRW OBAS und das hier ist OBAS hoch zwei. Du wirst in der Zeit einiges lernen müssen, dafür stehen Dir dann aber auch zwei Tage in der Woche und nicht nur fünf Tage zur Verfügung.
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Einen Auslandsurlaub, nicht jedes Jahr sondern gelegentlich, wo würdest Du denn in Deindr Bedürfnispyramide einordnen?
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Also es gibt in der Tat gegenüber anderen Berufen Vorteile. Dazu gehört für mich, dass es sich um eine sinnstiftende Tätigkeit handelt (wenn man es für sich richtig macht). Viele der von Dir genannten vermeintlichen Vorteile entspringen aber irgendwie komischen Phantasien.
Freie Ortswahl: Nur bedingt und da ganz jederzeit versetzt oder abgeordnet werden
Homeoffice: Ja, die Unterrichtsvorbereitung, weil die Schule nicht in der Lage ist Dir ein Büro zur Verfügung zu stellen. Einen Zuschuss fürs Homeoffice gibt es nicht und auch keine Spesenabrechnung (wie bei der Pharmareferentin)
38 Stunden: Träum weiter Alter, das gilt höchsten falls Du Sport und Religion an der Sek 1 unterrichtest und aus einem unerfindlichen Grund von der Klassenlehrertätigkeit befreit bis. Ansonsten kann ich Dir sehr leicht vorrechnen wie schnell Du da wesentlich drüber bist. Besonders mit Klassenleitung und Korrekturfächern.
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Die Ausgangsfrage ist eine Frage der Definition. Wenn man nur die Einkommenssituation abhängig Beschäftigter betrachtet, kommt man ganz schnell in die Kategorie reich. Der Aspekt Eigentum fällt hinten runter. Wenn ein selbständiger seine Gewinne in Betriebsvermögen anlegt und seinen Betrieb erweitert, fallen die Gewinne beim Einkommen hinten runter, dennoch spart er auf diese Art und Weise Geld und kann im Bedarfsfall natürlich auch mal private Entnahmen machen. Sein regelmässiges Gehalt kann daher entsprechend niedrig sein, insbesondere wenn Frau und studierende Kinder zu den Gehaltsempfängern gehören. Insoweit erhält man ein falsches Bild, wenn man den Fokus auf das regelmässige Netto- Einkommen legt.Da müssten wesentlich mehr Parameter erfasst werden.
Betrachtet man nur das Netto-Einkommen dann rutscht ein(e) Kolleg:in mit A13 oder A14 natürlich schnell in die Kategorie der oberen 10%. Im Gegensatz zur Generation der Millionenerben muss aber von diesem Geld noch einiges an Bafög oder sonstigen Ausbildungskrediten zurückgezahlt werden. Da Papa kein Haus spendiert hat, muss auch das noch abbezahlt werden. Man sieht also reich ist nicht unbedingt gleich reich

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Welche Schulform?
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Nun ja, sofern keine Alters oder Gesundheitsgründe dagegen sprechen hast Du mit Obas noch die Chance,auf Verbeamtung. Als PEler hast Du die Möglichkeit nicht. Auch sind Leitungsstellen oder Fachleiterfunktionen mit PE nicht möglich. Rein finanziell ist die Differenz zu Eg13 nur marginal.
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Da demnächst A13 wohl zum Eingangsamt auch für die Sek 1 wird, ist für den PE Master Eg12 die folgerichtige Eingruppierung. Das ist dann schon durchaus attraktiv.
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Ich fürchte, dass auch die Gymnasien beim derzeitigen Fachkräftemangel den Bedarf an Physik und Chemie Lehrern nicht mit Regelbewerbern decken können.
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Ich denke man wollte eher verhindern, dass Sek1:Bewerber das Ganze nur als Sprungbrett nutzen um in die Sek 2 zu kommen.
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Im Einstellungserlass steht aber auch, dass eine PE nur einmal gemacht werden darf?!
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