Nur sehe ich nicht ein oder vielmehr widerspricht es dem Gerechtigkeitsprinzip, wenn ich die eine religiöse Kopfbedeckung erlaube und die andere nicht.🤷
Beiträge von chemikus08
-
-
"Kopftuch ja, alles andere nein". Hmm, es gibt auch noch andere Religionen. So kann ich mich an einen Schüler erinnern, der gehörte den Sikhs an. Der kam immer mit seiner sauber gebunden Kopfbedeckung. Soll ich ihm jetzt die Kopfbedeckung verweigern? Und an einen praktizierenden Rastafari kann ich mich auch erinnern. Der müsste schon auf sein Gras verzichten, da sollte er doch wenigsten seinen Kopfschmuck weiter tragen dürfen. Auch als Tarifbeschäftigter habe ich ein Gelöbnis geleistet, dass mich auch dazu verpflichtet Gerechtigkeit gegenüber jedermann auszuüben.
-
Und jetzt alle nach links🤣
-
Erstens kann ich Calmac da nur bestätigen und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, ja geht und wird gerne angenommen. Ich habe, als ich noch mit voller Stelle unterrichtet habe, drei Fächer unterrichtet.
-
-
OK, ich hatte wieder zuviel Hintergrundinfos vorausgesetzt. Also:: Dieser Post gilt für alle, die vor August 2015 eingestellt wurden (1. Bedingung), als Erfüller oder beste Nichterfüller gelten (OBAS sind Erfüller/;2.Bedingung) und die versäumt haben bis 2017 den Antrag auf Angleichungszulage zu stellen (3. Bedingung). Diese haben jetzt erneut die Chance, in die Entgeltordnung überführt zu werden. In diesem Fall gibt es dann sowohl die 105 Euro Zulage WG. der Paralleltabelle als auch die stufenweise ansteigende Zulage
-
NRW
Damit es in der Flut der Information nicht untergeht. Unabhängig von ggf. fälligen Zulagen im Rahmen der stufenweisen Erhöhung nach A13 bitte die Angleichungszulage nicht außer acht lassen! Hier gab es KuKs die versäumt haben einen entsprechenden Antrag zu stellen. Mehrere Jahre gab es keine Möglichkeit diesen Missstand zu beseitigen. Wie man den Informationen entnehmen kann, ist jetzt eine erneute Antragstellung möglich!
-
Also MgO mit einer Elektronenpaarbindung zu "bestücken" wäre in NRW bei der Prüfung wohl ein KO Kriterium. Das irritiert mich jetzt schon🤷
-
Es gibt Gründe dafür und die sind n den Rahmenbedingungen dieser Schulform verortet:
- schlechteste Schüler Lehrer Ratio
- Schülerzahlen von über 30
- bei sehr heterogener Zusammensetzung
- Pflichtstundendeputat von 28 h
- hoher Anteil von SuS die sich herabgesetzt fühlen, da man sie im Gymnasium abgelehnt hat (entweder fehlende Grundschul- Empfehlung oder Abschulung)
Unter diesen Rahmenbedingungen entsteht der Unterricht, den Ihr bei den KuKs registriert. Der Umstand, dass immer mehr Hauptschulen schließen verschlimmert die Rahmenbedingungen kontinuierlich, ohne dass der Dienstherr für adäquaten Ausgleich sorgt. Insoweit liefern die Kolleg:innen die Unterrichtsqualität, die der Dienstherr offensichtlich als hinreichend betrachtet.
-
Sagen wir Mal so, das Ganze ist verwirrend, weil mittlerweile soviel verschiedene Konstellationen da sind, das hier ein richtiger Zulagensalat entstanden ist, den man für jeden Einzelfall auseinandernehmen muss.
Die Mitarbeiter in der Bezreg verzweifeln schon, da da jetzt auch die Telefone heiss laufen.
-
Du kannst in den Ruhestand eintreten, wenn Du bis zu Regelaltersgrenze durcharbeitest. In allen anderen Fällen kannst Du nur in den Ruhestand versetzt werden.
-
Wobei wir immer noch dran sind. Herr Wulf wurde aufgefordert, sich bei der TdL für eine analoge Zulage auch für die Angestellten einzusetzen, die derzeit nicht zum Zuge kommen.
-
Ich glaube eher umgekehrt wird ein Schuh draus. Genau das was Ratatouille beschreibt, machen die Förderschulkollegen ja tagein und tagaus. Das ist der, in Teilen vergebliche Versuch, mit absoluter Unterbesetzung die Förderschul Expertise in die einzelnen Schulformen zu bringen. Daher fehlen diese Kollegen jetzt an den Förderschulen. Allerdings sind hier immer noch mehr Förderschullehrer als an anderen Schulformen, so dass sie ihre neuen KuKs unterstützen können. Klingt alles ziemlich Banane und ist es auch. Das wissen auch die schulfachlichen Dezernenten. Die kriegen aber vom Ministerium die Anweisung die Löcher irgendwie zu stopfen. Das erinnert an das alte Lied "Ein Loch ist im Eimer".
Wobei die grössten Verlierer die Förderschulkollegen sind, die von SchuljJr zu Schuljahr wieder an anderen Schulen Löcher stopfen sollen, obwohl die Arbeit eigentlich Beziehungsarbeit ist und man sich gerade was an Struktur aufgebaut hat 🤷🙈
-
Beförderungen gibt es dann nur in Verbindung mit dem unbedingten Wilken, sich für zwei Jahre anordnen zu lassen🤣
-
Wollte gerade sagen, falls sich jemand eine Behinderung zulegen möchte, versteigere ich meine meist bietend. Aber einen Haken hat die Sache. Die gesundheitlichen Einschränkungen, die erhaltet Ihr dann kostenlos von mir dazu.Wäre für mich das bessere Geschäft.
-
Mag sein, dass die Beamten folgen müssen. Aber sie müssen das nicht auch noch toll finden. Dementsprechend haben sie das Recht, sich mit Händen und Füßen zu wehren. Sie können Einwânde geltend machen, warum die Versetzung eine besondere Härte darstellt. Sie können ihre PR um Unterstützung in bitten. Sie können sich über den Politischen Arm der Gewerkschaften bei der Politik beschweren. Über den gleichen Arm können sie die Presse über die Nutzlosigkeit der Massnahme informieren. Nur um Mal ein paar Beispiele zu nennen. Nur so wie Du es formuliert hast kommt einem das ja vor, wie ein Haufen Lemminge, die sich auf Befehl auch von der Klippe stürtzen. Das ist ja nicht mehr anzusehen.
-
Vergesst übrigens nicht, dass Ihr die Fahrten zur Anordnungsschule nach dem Land dreisekosstenrecht mit der Dienststelle abrechnet.😀
-
"beste Nichterfüller
Das ist nunmal die Verwaltungssprache des Mysteriums. Alleine die Differenzierung in Erfüller und Nichterfüller. Da muss man schon das Beamtenstatusgesetz mit der Muttermilch eingeflösst bekommen haben, um solche Wortungetümer zu akzeptieren.
-
Ein achtsames Monitoring des eigenen Gesundheitszustandes ist auch eine wichtige Empfehlung l. Die meisten KuKs arbeiten über die vom eigenen Körper oder auch der eigenen Psyche hinaus. Erste Anzeichen, wie z.b. Schlaflosigkeit werden gerne verdrängt. Wenn man diessorgsamer beobachtet und auch fachärztlich bewerten lässt, ist man unter Umständen erstaunt, wie nah man am endgültigen Zusammenbruch war.
-
Bewerben würde ich mich auf alle Fälle. Hol aber bereits im Vorfeld den Personalrat mit ins Boot! Wenn die jemanden entsenden, hast Du einen Zeugen da sitzen, ob die Auswahlkommission Dich haben will. Wenn dann das Einstellungsbüro nein sagt, wird eine Klage einfacher, da die jetzt nicht einfach sagen können, dass bei bei der Auswahl der Kandidat x halt besser war.Danach wird es spannend, entweder gibt man Die ohne weitere Schulungsvereinbarung den Vertrag oder man lässt eine Ausnahme zu. Über die Hilfskrücke des 1.3 (der ja nur ein Erlass ist), dir endgültig den Zugang zu versperren dürfte so ohne weiteres nicht gehen
Werbung