Interessant dürfte auch sein, wie sich das auf die Tarifbeschäftigten auswirkt. Solange man mit Zulagen arbeitet mangelt es an einer Rechtsgrundlage für eine höhere Entlohnung.
Beiträge von chemikus08
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Wobei die Lehrkräfte, wenn sie organisiert sind oder eine Diensthaftpflicht haben auch nicht zahlen.wenn der Dienstherr sie in Regress nimmt.Allerdings werden die das bei der Summe auch nur machen, nachdem sie vorher vor Gericht gezogen sind. Mit dem Dienstherrn natürlich.
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Der Scherz ist oft das Loch aus dem die Wahrheit pfeifft. Leider zeigen Eure letzten Beiträge sehr deutlich,wie es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen bestellt ist.
Wenn man Kollegen fragt, was habt ihr in der ersten Ferienwochegemacht?
- krank geworden
- nur geschlafen und Ruhe nachgeholt
- erst Mal runter gekommen
Nu denn
schönen Urlaub
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Die Geschichte mit den 99 SuS und 8 Begleitrrn die aus Bergnot gerettet wurden ist noch nicht vorbei. Der Schule liegt jetzt eine Rechnung von 18000 Euroaus Österreich für die Rettungskosten vor. Mal schauen,wiedas weiter geht.
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Aber eines möchte ich doch noch wissen. Diese Zustände haben Eltern und KuKs über Jahre hingenommen? Sind keine Beschwerden bei der BezReg aufgelaufen? Und falls doch, haben die Überwachungssysteme komplett versagt?
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Hast Du in der Angelegenheit Dich Mal an den für Dich zuständigen BPR gewandt?
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Das schlimme ist, dies hängt vom nicht immer wissenschaftlich geprägten Weltbild des Beurteilers ab. Du kannst einen BMI von 40 haben und ich behaupte, dass von 20 Gutachtern Dich mindestens zwei Durchwinkeln. Mit einem BMI von 35 und einer Top Fitness findest Du trotzdem noch zwei von 10 die im Weg rumstehen. Alleine schon diese Beliebigkeit ist unglaublich. Angesichts der eklatanten finanziellen Verluste empfiehlt sich bei einer Ablehnung daher immer und grundsätzlich anwaltliche Hilfe einzufordern.
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Ich kann 500 m gehen bis ich mich setzen muss. Ursache ist nicht mein Übergewicht sondern eine Wirbelkanalstenose, die vermutlich auch bei Normalgewicht eingetreten wäre. (so mei Neurochirurg)
Darüber hinaus kenne ich zahlreich andere KollegInnen, die aus diversen Gründen in ihrer Wegstreckenfähigkeit eingeschränkt sind. Die Tatsache, dass man im Lehrerberuf (wie von Kris24 beschrieben) eine erhebliche Schrittzahl zurücklegen muss, muss durch die SL bei den persönlichen Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden
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In NRW gilt eigentlich immer noch, dass wenn nur ein positiver Fall in der Schule getestet wird, schwangere Lehrkräfte 14 Tage für den Präsenzunterricht gesperrt sind. Wo nicht mehr getestet wird, kann man nur schätzen. Bein den derzeitigen Zahlen ist davon auszugehen, dass Schule kontinuierlich COVID Fälle beherbergt. Eigentlich bedeutet dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht 🤷
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Genau das wollte ich wissen. Ich Versuche mein persönliches Risiko abzuschätzen, da ich vorerkrankt bin. Wenn ich das jetzt so höre, ist das Tragen der ffp2 für mich aber wohl weiterhin alternativlos. Zumindest dann, wenn mehrere Personen in einem Raum sind und Abstânde von mindestens zwei Meter nicht dauerhaft gehalten werden können. Hatte gehofft, dass zumindest für geboosterte auch das Risiko für langwierige Verläufe deutlich reduziert sind. Danke für die Info!
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Was mich interessieren würde, ist sie in dieser Situatio trotz Impfung?
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Sachlich ist aber nur: der Amtsarzt entscheidet.
Na ja. Er gibt eine Begutachtung ab und hiernach trifft die Dienststelle eine Entscheidung gegen die ich Widerspruch einlegen kann. Die letzte Entscheidung liegt dann beim Gericht. Die Rechtslage ist hierbei nicht einfach. Insoweit empfehle ich immer einen sachkundigen RA zu beauftragen. Der RA sollte wirklich in diesem Bereich kundig sei, also kein Wald und Wiesen RA
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Tätigkeiten im Rahmen des LPVG nicht zu vergessen.
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Die Frage ist sehr allgemein gehalten. Was sind für Dich wichtige Termine? Der Begriff ist sehr unbestimmt.
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Ich antworte Dir jetzt Mal in meiner Eigenschaft als stark übergewichtiger Kollege. Das Problem ist mir bewusst und ganz ehrlich? Die Beeinträchtigung meiner Gesundheit ist für mich das weitaus gewichtiger Argument als eine "sorry" Kack Verbeamtung. Trotz dieses sehr wichtigen Argumenten schleppe ich dieses Problem seit Jahren nicht nur mit mir herum, sondern habe alles mögliche dagegen unternommen. Von Weight Watchers über Atkins bis Intervalldiät war alles dabei. Manchmal ohne manchmal mit marginalen Erfolgen. Eins war jedoch immer mit dabei, der berühmte Jojo Effekt. Mittlerweile überlege ich ernsthaft mich einer Magen OP zu unterziehen, habe aber vor diesem Schritt noch Angst bzw. einen starken Respekt. Stünde ich jetzt vor einem Amtsarztproblem würde mir Dein Beitrag nicht weiterhelfen, da ich das Problem kenne. Wenn ich dann bezüglich der Verbeamtung Informationsbedarf habe und explizit darum bitte keine Missionierung Versuche zu starten, dann kann ich schon verstehen, dass die Threaderstellerin verärgert ist. Natürlich darfst Du Deine Erfahrungen mit dem Abnehmen gerne veröffentlichen und ich gratuliere zu Deinem Erfolg. Aber bitte mach das nicht in diesem Thread und mach einen neuen dafür auf. Danke!
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Wenn man will geht viel. Ich wollte mit meiner Argumentation auch nur diejenigen Starken, die schlichtweg Nein sagen. Warum? Weil in meiner Schulgruppe und meinem Bundesland wir neben den GS Kollegen die schlechteste Bezahlung bei gleichzeitig schlechtester Schüler : Lehrer Ratio bei gleichzeitig höchstem Stundendeputat 28h) haben. Zusätzlich soll zieldifferent unterrichtet werden. Zu allem Überfluss gibt es dann noch den 132c der dazu führt, dass mittlerweile einige Schulen zusätzlich den Hauptschulbildungsgang vorhalten ohne für diesen zusätzlichen Aufwand eine hinreichende Entlastung zu erreichen. Wir sind an einem Punkt, wo man Stopp Signale setzen muss. Eines dieser Stoppsignale wäre zu sagen, dass man sich wirklich nur noch aufs Kerngeschäft konzentriert. Für Klassenfahrten gibt's eigentlich keine Ressourcen. Wenn Schule dann dennoch auf Klassenfahrten besteht, dann ist das in NRW eine Dienstpflicht. Die Dienstpflicht endet jedoch bei der Erwartungshaltung, dass ich meine privaten Konten zur Verfügung stelle oder auf eigenem Namen irgendwelche Konten eröffne. Man einer mag das anders sehen, ich bitte jedoch um Verständnis für die Kollegen die Nein sagen.
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Es reicht ja schon, wenn Dir durch Online Betrug das Konto leer geräumt wird. Bis zur Klärung der Schuldfrage und ob Du gegenüber der Bank einen Erstattungsanspruch hast, ist die Fahrt gelaufen bzw. nicht gelaufen. Die Klärung der Frage, wer dann gegenüber den Eltern haftet wird wahrscheinlich in einem nie endenden Rechtsstreit geklärt. Nein Danke! Wenn Schule möchte, dass ich als Lehrkraft so etwas durchführe, dann muss sie auch den erforderlichen Rahmen zur Verfügung stellen. Sonst muss ich leider sagen "geht nicht".
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"»Natürlich sehen wir auch, dass es eine nicht unwesentliche Zahl von Menschen an unseren Schulen gibt, bei denen die entsprechenden Einstellungen und Kompetenzen fehlen und deren Motivation nachlässt.« Dafür müsse es »striktere Vorgaben und klarere Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu dienstrechtlichen Maßnahmen« geben.
(...)"
Diesen Satz finde ich schon hammerhart. Dienstrechtliche Massnahmen wegen fehlender Motivation oder Einstellung? Gesinnungsprüfung mit anschliessendem Disziplinarverfahren oder wie soll das laufen? Motivationssteigerung durch Sanktionierung hat noch nie funktioniert und ist auch nicht justitiabel. Was die Kompetenzen anbelangt da helfen auch keine "Konsequenzen" sondern eher gescheite Fortbildungen.
Ich frage mich schon, mit was für einem Menschenbild der Verfasser dieser Aussagen auf das Kollegium zugeht. Ich bin schlichtweg entsetzt.
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@Der Pirol
Man sollte aber auch bemerken, dass in der letzten Hochphase das Verhältnis von Anzahl ITS zu Zahl der Infizierten um den Faktor 5 schlechter war. Der Anstieg der Todesfälle ist ebenfalls diesmal nur marginal. Das alles hängt m.E. auch mit den Impfungen zusammen.
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Ich sehe bei der TEVO noch ein Problem für Tarifbeschäftigte. Die werden namentlich nicht erwähnt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass wir in die Röhre gucken oder habe ich eine Vorschrift übersehen, die die beamtenrechtlichen Vorschriften auch hier für verbindliche erklärt?
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