Beiträge von chemikus08

    Tom123

    Das ist genau die Einstellung, die dazu führt das die Hand?ungsfähigkeit der Gewerkschaften in den letzten Jshren immer schlechter geworden ist. Wir haben in Schulen keine grossen Gewerkschaften. Die Amgebote der GEW basieren in erster Linie auf dem ehrenamtlichen Engagement von im Schuldienst tätigen

    Lehrkräften. Nur grosse Stadtkreisverbânde können sich einen Geschäftsführer leisten. Das Materiallager für Euer Infomterial ist häufig die Garage der Vorsitzenden. Garage braucht Sie eh nicht mehr, da dauernd unterwegs. (und zwar für Euch) Und wenn ich dann solche Einstellungen mitbekomme von Kollegen die meinen wir wären der ADAC, muss ich sagen sind wir nicht. Wir sind eher eine berufliche SelbshiLifegruppe für Lehrer. Desto mehr mitmachen , desto besser kann das Ergebnis werden. Wenn ich aber sehe, dass in vielen Schulen nur zwei von 10 Tarifbeschäftugten überhaupt zum Warnstreik kommen, dann Frage ich mich, wie sollen wir damit einen Arbeitskampf gewinnen. Tja und die Verhandlungsführer kriegen schon Rü Meldung wie viel % der Streikberechtigten überhaupt gestreikt haben. Desto weniger, desto sturer bleibt man um auf Forderungen einzugehen. Packt euch alle Mal an die eigene Nase.

    Nymphicus

    Die Forderungen der GEW waren eindeutig und präzise formuliert. Sie wurden mit Nachdruck sowohl gegenüber der Politik als auch der Presse gegenüber geäußert. Auch hat die GEW in Sachen Arbeitsschutz versucht zu klagen. Verbandsklagen hat das Gericht jedoch nicht zugelassen. Interessenten die als Arbeitnehmerin den aktiven Rechtsstreit gegen das Land gehen wollten gab es keine. Da gibt es ggf. wesentlich weniger belastende und aufwendige Strategien, wenn sich jemand dieser Belastung entziehen möchte. Ansonsten haben wir vielfach beraten. Damit sind aber die legalen Spielarten der gewerkschaftlichen Arbeit erreicht. Von dem Ergebnis ist letztlich auch in der Gewerkschaft niemand wirklich begeistert. Ich fürchte jedoch, dass bei einem Streikaufruf die wenigsten Kollegen zu einem wochenlangen Streik bereit gewesen wären. Dieser wäre bei der Verweigerungshaltung der Arbeitgeber jedoch erforderlich gewesen, mit ungewissen Erfolgsaussichten.

    Ich fürchte auch, dass das Omikron Virus schon unter uns weilt. In Dänemark hat man es festgestellt, da dort jeder 15 PCR auch einer Sequenzierung unterzogen wird. Auf welchen Anteil wir derzeit in Deutschland kommen weiss ich aktuell nicht. Anfang des Jahres war es jede 900. Probe. Man wollte die Quote steigern. Nymphicus vielleicht hast Du ja aktuellere Zahlen. Ich fürchte jedoch, dass uns die Belgier, UK und viele andere nach wie vor um Längen voraus sind. Wir fahren also auf Sicht🙈. Irgendwie habe icht jetzt ein dejavu.

    Fällen Angel.

    Die sechs Monate sind erst Ende Dezember um. Vorher lassen die hier keinen.Da ich jetzt schon von mehreren Durchbrüchen gehört habe, die ganz heftig abgegangen sind. Insoweit betrachte ich derzeit meinen Impfschutz als auf Kante genäht. Vom Alter gehe ich auf die 60 zu.

    state_of_Trance

    Nur damit wir über das Gleiche reden. Brot und Butter Stunden, bei denen das Rad nicht neu erfunden wird,werden die Kollegen eh schon machen, sonst hätten sie in der Hochphase eine 80 Sfundenwoche und keine 60 h Woche. Kann ich folgern, dass Du von " Brot und Butter" Stunden redest, die Dir ermöglichen, einen Teil der Klausuren währen der Arbeitsphase Deiner SuS zu erledigen?

    Karl-Dieter

    Verwechselst Du möglicherweise den Begriff Feststellung mit Aufruf? Gerade in unserem Beruf ist eine stabile Psyche geradezu Voraussetzung diesen Beruf im Sinne aller Beteiligten auszuüben. Andererseits sind die Belastungen aber auch so hoch, dass wir zu den gefährdeten Berufsgruppen gehören und es wäre ein törichter Fehler nicht auf entsprechende Symptome zu achten. Hierzu rufe ich als Interessensvertreter als auch Betroffener in der Tat auf.

    Humblebee

    Heute hast Du es aber mit den Verwirrungen🤣. Vielleicht sind aber auch unterschiedliche Strukturen in den Ländern für die Verwirrung verantwortlich.

    In NRW ist es so, dass (bis auf Hauptschule) bei den weiterführenden Schulen die Bezirksregierung die Dienststelle ist. Die Schule ist der Dienstort. Für Referendare ist das ZfsL der Dienstort. Am Dienstort habe ich einen Vorgesetzten, bei der Dienststelle einen Dienstvorgesetzten. Für längere Beurlaubungen z.b. muss die Dienststelle immer zustimmen. Arbeitsrechtliche Massnahmen (Abmahnung, Disziplinarverfahren) ist Sache der Dienststelle, nicht des Schulleiters. Möglicherweise ist die Struktur in Niedersachsen eine ganz andere.

    Hmm, nach meiner persönlichen Rechtsauffassung (die mir auch so von einem befreundeten Rechtsanwalt bestätigt wurde) muss das jeder für sich selbst entscheiden. Es ist allerdings die Dienststelle (nicht die Schule) die bei sowas möglicherweise ein Fass aufmacht. In meinem Fall war ich aus psychischen Gründen krank geschrieben. Es war die Stressbelastung der Unterrichtssituation, die ich zu diesem Zeitpunkt nicht ausgehalten habe. Die Teilnahme an einer Personalratssitzung ist wesentlich stressfreier, weshalb ich angeboten habe, dies weiterhin zu machen, denn ansonsten wird der Stellvertreter aus dem Unterricht gezogen und die Kollegen müssen vertreten. Da die Sitzungen in der Dienststelle stattfinden habe ich proaktiv nachgefragt. Die Dienststelle hat für diesen Fall ein ärztliches Attest gefordert, welches bestätigt daß ich dies machen darf. Die behandelnde Fachärztin gab mir zu verstehen, dass ich aus ihrer Sicht das ruhig machen könne, sie fange jetzt aber nicht an für sowas noch Atteste zu schreiben, dann solle die Dienststelle sich eben was .....

    Dementsprechend wurde in den drei Monaten die Stellvertretung geladen und deren Kollegen durften vertreten. 🤷

    Bolzbold

    Hier werden in der Tat die wesentlichen Aspekte wiedergegeben.

    Entgegen der Meinung von CDL bin ich nicht der Auffassung, dass man die erwāhnten Taten unmittelbar miteinander vergleichen kann. An einer Stelle jedoch haben sie eine entscheidende Gemeinsamkeit. Es liegen in allen Fällen keine hinreichenden ethischen Gründe vor, die einer Gesellschaft das Recht geben, einen Menschen wegen dieser Handlungen (wenn auch in vielen Fällen nur theoretisch) hinter Schloss und Riegel zu setzen. Jeder der schon Mal als Schöffe an einem Urteil mitgewirkt hat, weiss was es für Angeklagte, Angehörige und Partner bedeutet, wenn ein Mensch für lângere Zeit weggesperrt wird. Da fängt man an, auch das Strafrecht nochmal zu hinterfragen. Und ja, ich bin fest davon überzeugt, dass wir als Gesellschaft nicht das Recht haben, jemanden wegen des Besitzes von Drogen für den Eigenbedarf hinter Gitter zu setzen. Diese Auffassung geht, dessen bin ich mir bewusst, deutlich über die geplante Legalisierung hinaus. Hier würde ich mir wünschen, wenn die bestehende Drogenpolitik nochmal in Gänze überarbeitet würde.

    Da lass uns Mal die konkreten Änderungen im BTM abwarten. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass zwar das Dealen nach wie vor strafrechtlich relevant bleibt, Genuss und Besitz jedoch ähnlich einzustufen sind wie beim Tabak. Folgerichtig kann ich dann jemanden der beim Cannabis Konsum erwischt wird, nach wie vor sanktionieren, aber nicht mehr direkt von der Schule schmeissen, wie es heute leider noch häufige Praxis ist.

    @ Botzbold

    Das StGB in der pädagogischen Arbeit heranzuziehen, um die Verwerflichkeit einer Tat zu begründen, macht mir immer Bauchschmerzen. So gibt es in diesem Werk immer wieder überholte Regeln, wo dann moralische Verwerflichkeit und Strafbarkeit im Widerspruch stehen. Hier wâre dann gesellschaftliches Handeln zur Änderung gefragt. So ist die von Dir genannte Problematik "Drogen" eine solche. Derzeit ist damit zu rechnen, dass es zu Änderungen im Betubungsmittelrecht kommen. In 20 Jahren werden die dann 50 jährigen Kollegen die Frage von SuS gefallen lassen müssen, warum wir das damals zugelassen haben. Nicht anders war es bezüglich der Strafbarkeit homosexueller Handlungen. Oder wie wäre es mit dem 218 StGB?

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