Kündigung von angestellten Lehrern.
Betriebsbedingte Kündigungen habe ich noch nicht erlebt. Die wären im Gegenzug nur möglich, wenn zeitgleich keine neuen Kräfte auf absehbare Zeit eingestellt würden. Zu betrachten wäre dann der gesamte Einzugsbereich und das schulformübergreifend. Ansonsten kassiert das Land beim Arbeitsgericht eine Abfuhr.
Risiko zur verhaltensbedingten Kündigung ist in der Probezeit gegeben. Im Normalfall lâuft das auf einen Aufhebungsvertrag hinaus. Ansonsten ist das Thema Aufsichtspflicht sehr wichtig.