Ist in NRW eine Frage der Schulform, Real-und Hauptschulen suchen sich verrückt. Ist aber kein Wunder, wenn man nur A 12 zahlt. Seiteneinsteiger bekommen E10 bei Obas, ist es E11mit Zulage.
Ohne Studium gibt es E9
Ist in NRW eine Frage der Schulform, Real-und Hauptschulen suchen sich verrückt. Ist aber kein Wunder, wenn man nur A 12 zahlt. Seiteneinsteiger bekommen E10 bei Obas, ist es E11mit Zulage.
Ohne Studium gibt es E9
Zum Thema "Man muss sich ja nicht gleich ne Woche krankmelden"
Sorry, aber da muss ich gleich Mal zwischengrätschen. Ich sehe zuviel KuKs die sich krank zur Arbeit schleppen, obwohl sie wie schön Mal gegessen. Wenn andere das dann nicht tun, werden sie gleich geächtet, u.a. unter Verwendung solcher Sprüche.
Können wir uns bitte darauf einigen, dass jeder für sich selber entscheidet, wann er sich nicht mehr wohlfühlt? Und da wir ja von einer Woche reden, entscheidet ja sowieso der Arzt der es studiert hat und nicht Dr. med Karl Dieter, Facharzt für leicht erkennbare Krankheiten
Ja, man wird zunächst mit dem Deputatsumfang entfristet IT dem man zuletzt eingestellt wurde. Allerdings erlebe ich es so, das man im weiteren Verlauf durchaus gewillt ist, den Vertrag aufzustocken. Jedoch würde man in diesem Fall wahrscheinlich abwarten, bis der SL sich abreagiert hat. Es ist nâmlich durchaus davon auszugehen, dass er für den Vorfall "einen auf den Deckel" bekommt.
Wenn Sie schon angefangen hat damit, kann sie gleich einen Antrag auf Entfristung stellen
. Nein das Unterrichtsdeputat ist eindeutig definiert als 25,5 Stunden zu 45 Minuten.
In NRW wäre es denkbar sich mit dieser Qualifikation als MPT Kraft zu bewerben.
Rechtlich fragwürdiger Rat?
Also zunächst einmal kann ich nachvollziehen, dass jemand in einer derartigen Situation psychisch tatsächlich nicht in der Lage ist seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachzukommen selbst, wenn man wollte. Eine Krankschreibung ist nach den Krankschreibungsrichtlinien eigent vollkommen ok. Wenn die Diagnose entsprechend lautet kann ich das juristische Problem nicht erkennen. Letztlich eine ärztliche Entscheidung. Darüber hinausgehend bleibe ich bei meinem Vorschlag der Miteinweisung, welcher eben nicht auf 12 Jahre (im Gegensatz zu den Kinderkranktagen) begrenzt ist. Es ist eine Frage der medizinischen Indikation und damit auch hier in die Hände des Arztes gelegt🤷
Es gibt neben den üblichen Kind krank Tagen noch etwas anderes, das gemeinhin nicht so bekannt ist, gilt aber nur bei stationären Aufnahmen. Das ist die stationäre Mitaufnahme eineiner Begleitperson aus medizinischen Gründen. Der Arzt bescheinigt, dass die Begleitperson in das Therapieverfahren mit eingebunden ist und die Anwesenheit aus medizinischer Sicht erforderlich sind. Hier gelten die üblichen zeitlichen Grenzen nicht mehr. Das kann dann sogar mehrere Wochen sein.
fossi74
Die Versicherung hat aber nur Grund zu meckern,wenn diese Diagnose vor Unterzeichnung des Vertrages erfolgte und man versäumt hat dies anzugeben. Ich würde übrigens in dieser Erklärung immer darauf hinweisen,dass diese Angaben nim Rahmen des Erinnerungsvermögens erfolgen.Für eine vollinhaltliche Abfrage würde ich der Versicherung immer die Arztauskunft anbieten!🤷
Ist die Diagnose erst danach erfolgt ist dies für den BestaBestand des Versicherungsverhäktnisses unerheblich. Gleiches gilt übrigens für die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung.
Rollen wir das Thema Mal von der Vorschriftenseite auf (in welchem Bundesland ist das eigentlich?). Du sollst Dich um die Sammlung und dann auch noch um eine veraltete Sammlung kümmern. ALSO AUF Vordermann bringen und n Gang halten? Wie viel Entlatungsstunden gibt es dafür? Wer macht eigentlich den Gefahrstoffbeauftragten?
Nach meiner Auffassung ist hinsichtlich der Klassengröße und der besonderen Aufmerksamkeit die diese Schülerin nunmal benötigt, die Erledigung dieser Aufgabe nur bedingt durch eine Person gewährleistet. Ich würde daher eine Überlastungsanzeige an die SL schreiben, indem ich (auch durch Nennung der von Dir genannten Fallbeispiele) aufzeigen würde, dass innerhalb dieser Zeiträume eine zeitgleiche Aufsichtspflicht über diese Schülerin und die gesamte Lerngruppe nur suboptimal zu gewährleisten ist. Im Schadensfall siehst Du ein Organisationsverschulden, welches Du alleine jedoch nicht abwenden kannst. Daher bittest Du um entsprechende Abhilfe. Entweder lässt die Schulleitung sich was einfallen oder Deine Überlastungsanzeige geht an die nächsthöhere Stelle. (CC an Personalrat m.d. Bitte um Unterstützung.)
Humblebee
Deswegen istces mir ja wichtig zu wissen, wer was für ein Gebilde im Kopf hat, wenn er \ sie den Begriff verwendet. Mittlerweile ist das echt eine babylonische Sprachverwirrung🤣🤷
@ Palim
Dann halten wir Mal fest, dass die von Dir benannten Förderlehrkräfte etwas ganz anderes sind als MPT Kräfte So kannst Du als Frisör Meister auch MPT Kraft werden.
Richtig Karl Dieter
reduzieren aber Deinen Anspruch auf Sonderpädagogen (in NRW)
Welches Anforderungsprofil gibt es bei Euch für " Förderschullehrkräfte"?
@ Ceci
MPT Kräfte sind, auch wenn sie keine einschlägige Ausbildung haben, gem. Erlass (NRW) Lehrkräfte im Sinne des 44 T-VL.
Und ich schiebe auch Mal eine Frage nach, wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Gibt es bei Euvh MPT Kräfte? Stellenbeschreibung? Eingruppierung? Zusätzliche Kraft oder Anrechnung von Lehrerstellen?
Was mich interessiert ist eine breite Diskussion des Themas, weil es sowohl,positives als auch sehr fragwürdiges zu berichten gibt. So finde ich es auf der einen Seite gut, wenn zusätzliche Professionen in Schule eingebunden werden. Jedoch Stelle ich mir dies als zußätzliche Ressource vor. Das mir aber jede MPT Kraft von den Stellenplanern als eine Sonderpädagogen Stelle angerechnet wird (NRW)und ich für jede eingestellte MPT Kraft einen Sonderpâdagogen weniger einstellen kann ist eine Sauerei.
Es gibt nur eine sehr vage Stellenbeschreibung durch den Arbeitgeber (ich vermeiden den Begriff Dienstherr, denn eine Verbeamtung ist ja nicht vorgesehen). Letztlich ist die SL für die genaue Ausgestaltung verantwortlich. Das Tâtigkeitsprofil kann also an Schule x ein ganz anderes sein als an Schule y. Bei einem Wechsel der SL kann es Dir also passieren, dass Du etwas ganz anderes machst als vorher. Eigentlich unterliegt das der Mitbestimmung nach LPVG. Da aber die Schulleitungen die Ausgestaltung übernehmen sollen, müssten die Lehrerräte zustândig sein. Und das ist nur der Anfang einer Kette von Fragen, die sich bei diesem Thema stellen?!
Schade das die Frage zurückgezogen wurde. Das Thema MPT Kräfte dürfte in vielerlei Hinsicht interessant werden, und ist in diesem Forum bisher nur wenig beleuchtet worden!?
Ich würde den für Dich zuständigen Personalrat um eine qualifizierte Antwort bitten. In NRW wâre Dein SL nicht der zustândige Entscheider, sondern Deine Diensstelle. Also Mal sehr unjuristisch ausgedrückt, die Stelle die auch die Verbeamtungsurkunde rausschickt. Bei der SchulForm Realschule wäre es die Bezirksregierung.
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