Thema: Ruhepause
Der Feststellung von einigen hier im Forum, dass die 11 Stündige Ruhepause für Lehrer nicht gilt, kann ich nur teilweise folgen. Für Tarifbeschäftigte KuKs gilt die Vorschrift sehr wohl. Grund:Ihr zieht für Eure Begründung diverse Verordnungstexte heran. Ich beziehe mich auf das Bundesrecht (bricht Landesrecht) und hiernach gilt die 11 stündige Ruhepause für alle Angestellten. Ausnahmen für Lehrer sind hier nicht beschrieben. (Quelle: Arbeitszeitgesetz). Ich wiederhole also meine Auffassung, dass Tarifbeschäftigte KuKs bei ihrer zuständigen Unfallkasse nachfragen sollten, ob ein Abweichen vom Gesetz bei Klassenfahrten zulässig ist.
Beiträge von chemikus08
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Das von Kokosnuss zitierte Urteil ist auf unser Beispiel nicht übertragbar. Bei Kokosnuss ergibt sich die Fragestellung, ob dies zusätzlich zu vergütete Stunden sind. Hier wird dann sehr gern argumentiert, dass man in dieser Zeit eben auch vorbereiten kann und damit dsponable Zeit an anderer Stelle spart. Hier geht es um eine Mindestruhezeit nach einem Arbeitstag. Darüber hinaus kommen Arbeitsgerichte evtl sowieso zu günstigeren Einschätzungen für Tarifbeschäftigte.
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Ich Frage mich ernsthaft, wie Klassenfahrten in der heutigen Zeit, noch mit dem Arbeitszeitgesetz zu vereinbaren sind. Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeiten. Also nur, wenn ich mir die Ohrstöpsel in die Ohren stecke, mein Handy ausschalte und von 2000 bis 0700 morgens nicht mehr erreichbar bin, habe ich meine Ruhezeit eingehalten, wie soll das funktionieren, wenn nur zwei Personen eine Klasse begleiten dürfen? Denn der Kollege der in der Nachschicht kontrolliert hat und Ansprechpartner war, hat jetzt nach Arbeitszeitgesetz Feierabend. Also müssten mindestens 4 Kollegen für eine Klasse eingeteilt werden. Berücks man die Regeln zur Mehrarbeit werden es 5"Kollegen. Bei Fahrtennmit zwei Klassen kann man dann wegen der Synergieeffekte auf sieben Kollegen runter regulieren, aber weniger dürften es nicht sein. Und jeder SL der meint, er müsse Kollegien dienstverpflichtet, weil das in den jeweiligen Schulvorschriften so vorgesehen ist, der sollte dann aber genügend Lehrkräfte mitschicken, damit diese Vorgaben eingehalten werden.
Die Remonstration mit o.g. Begründung wäre ein guter Weg seinen Unwillen zu dokumentieren. Den Tarifbeschäftigten Kollegen (m,w,d) rate ich zu einer verbindlichen Anfrage bei der Unfallkasse. Wäre sehr interessant, was da raus kommt.
Damit wären wir im Übrigen wieder bei der Ausgangsfrage -
Die Seiteneinsteiger mitbPE können am ganz normalen Versetzungsverfahren innerhalb NRWs teilnehmen.
Außerhalb NRWs wird's schwierig, da die PE nicht bundesweit anerkannt ist. Also Kontakt mit Dr Schulbehörde des Ziellandes aufnehmen. -
Kiggie ich muss Dich leider korrigieren.
In NRW Schlüssen Seiteneinsteiger ab mit
- der pädagogischen Einführung (E10 bei sek 1)
- oder der Obas (2. Staatsexamen)
abhângig von den persönlichen Vorraussetzungen
Obas ist z.b. nicht möglich,
wenn die Credit Points für ein zweites Fach nicht vorliegen
Oder der Abschluss an einer FH gemacht wurden
Und weitere Gründe -
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Zu 142
Reich ? Eher Brennpunkt. Aber mit den Handys ist es tatsächlich so. Alle zwei Jahre gibt es das Neuste. Evtl. sogar jedes Jahr weil Mama und Papa ja auch einen Vertrag haben und der Prinz das jeweils neuste Handy bekommt. Da sind dann genug alte vorhanden, die man dem Lehrer geben kann. Und die werden dann auch nicht mehr abgeholt. Meine ehemalige Chefin hatte nachher 80 von den Dingern im Tresor liegen. Niemand wollte sie haben -
Ausserdem geht der Trend bei uns eindeutig zum Zweithandy. Das ältere kriegt dann immer der Lehrer.
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Also die App verweigert sich bei der Installation, da das Gerät nicht den Anforderungen entspricht?
Ist da das neuste Android erforderlich? -
Dachte ich mir schon. Passiert das mehr als zweimal im Jahr untersagt der sowieso das einkassieren
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Wer bezahlt eigentlich die Rechnung, wenn so ein 1000Euro teures iPhone der abnehmenden Lehrkraft aus der Hand rutscht und kaputt geht. (Reparaturkosten liegen, wenn man's einschickt so bei 300 ,Euro)
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Es zählt im Wesentlichen Deine Abschlussnote und wie Du Dich im Vorstellungsgespräch verkaufst. Selbst das Letztere könntest Du durch Teilnahme am Listenverfahren übergehen.
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Mrs Pace
Faktisch mag das so sein. Die Umlage auf die Schülerkosten ist lt. Ministerium jedoch verboten, die Annahme von Freiplätzen jedoch erlaubt. Ergo... -
Palim
Zitat: Du bist nicht verpflichtet Einsätze während Deiner Dienstzeit anzunehmen
Falsch!
Die Kommune kann Dich heranziehen und die Weigerung ist eine Ordnungswidrigkeit. Für einen Beamten der einen Eid auf die Einhaltung der Gesetze abgelegt nochmal ein ganz spezieller Aspekt -
Krabappel, die Rechtslage ist eindeutig und da wird ihr auch niemand einen Strick draus drehen. Warum habe ich schon erörtert. Ich war zehn Jahre lang Zugführer einer Einsatzeinheit und da wurden mehrfach in der Praxis solche Fälle durchgekaut.Wenn mir übel wird, kann ich mich auch im Sekretariat aus gesundheitlichen Gründen abmelden. Wenn Du Dich morgens krank meldest hat die SL das gleiche Problem.
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Palim
Du hast Aufsichtspflicht bis......
Auch wenn die Threaderstellerin hier vom ihrem SL keine Probleme bekommt, möchte ich auf folgendes hinweisen:
Die Freistellung erfolgt nicht (nur)aus lauter Verständnis für die Kollegin, sondern vielmehr aufgrund einer Rechtslage, nämlich den Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Länder. Hiernach ist der betreffende unmittelbar bei einer Alarmierung freigestellt, genauso wie bei einer plötzlichen Erkrankung. Es sei daran erinnert, dass es gerade unser Arbeitgeber ist, der bei Schadensereignissen auf die Dienstleistung derartiger KuK nicht nur zurückgreift, sondern darauf angewiesen ist und gegenüber privaten Arbeitgebern immer wieder auch an die gesetzliche Freistellungspflicht erinnert. Es würde bei den betroffenen Hilfsorganisationen auf sehr viel Unverständnis Stößen, wenn gerade der öffentliche Arbeitgeber hier Schwierigkeiten macht. In so einem Fall würde glaube ich der örtliche Feuerwehrchef Mal eben bei Frau Regierungspräsidentin anrufen um nachzufassen, ob sie nun als oberste Chefin der Feuerwehr im Regierungsbezirk und gleichzeitig oberste Chefin des betroffenen KuK s damit einverstanden ist, dass das nächste Haus abbrennt, weil andere Firmen demnächst genauso agieren. -
Jetzt aber Mal im Ernst. Die Lehrpläne nehmen keine Rücksicht auf den Klimawandel, die städtischen Träger nicht, aber wir sollen es ausbaden. Wenn diese Hitzeperioden zunehmen, wird es Zeit sich massiv zu wehren. Wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche Kollegium ein beachtliches Durchschnittsalter hat, so kann man auch davon ausgehen, dass viele durchaus auch gesundheitliche Einschränkungen bei diesem Wetter haben. Und nein, ich will niemanden auffordern krank zu 'feiern'. Ein aufmerksames Monitoring des eigenen Gesundheitszustandes ist jedoch nicht nur legitim sondern gleichsam Verpflichtung. Auch sollte insbesondere bei chronisch kranken Kollegen rechtzeitig der Arzt kontaktiert werden. Nach den Krankschreibungsrichtlinien liegt eine AU nämlich auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zwar noch arbeitsfähig bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine Arbeitsunfähigkeit droht. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber auf mögliche Schutzmaßnahmen fahrlässig oder vorsätzlich verzichtet, ist eine weite Auslegung der Vorschrift im Sinne der gesundheitlichen Prävention ein legitimes Mittel um sich persönlich zu schützen.
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Aber Mikael die Zeit des Stoff vermittelns ist vorbei, die SuS müssen Kompetenzen erwerben.
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Den gröbsten Fehler haben die damals Verantwortlichen in der Tat gemacht, als sie den BAT gegen den TV-L getauscht haben. Als Gewerkschafter kann ich den angestellten Lehrkräften nur empfehlen bei der Übernahme von Zusatzaufgaben zurückhaltend sein und auf das allgemeine Stöckchenspringen für Beförderungsstellen zu verzichten.
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Wow Mikael, in NRW hätten wir da eine Lehrerschaft deren Organisationsgrad unter 20% liegt (bezogen auf alle Verbände). Von 200000 Lehrern sind gerade Mal 20000 bereit an ein oder zwei Streiktagen teilzunehmen. Danach nimmt die Bereitschaft sprunghaft ab, wegen der Arbeiten die noch geschrieben werden und den Schulleitern die das nicht so gerne sehen.... Und......
Dank dieses Bedrohungspotentials sehe ich unseren Finanzminister schon richtig blass werden.
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