Den 16 Teilzeit und Befristungsesetz kann man ziehen. Dann muß einem aber vorher klar sein, dass durch die Absolvierung zusätzlicher Stunden quasi ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. Der ist aber mündlich geschlossen und damit unwirksam. Und jetzt ziehe ich den 16. Damit besteht dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Beiträge von chemikus08
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Was mich am Arbeitsrecht so fasziniert ist die Tatsache, dass Arbeitsrecht Richterrecht ist. Während in den meisten anderen Gesetzen alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, gibt's im Arbeitsrecht nur wenige Paragraphen. Den Rest müssen sich dann die Arbeitsgerichte aus allgemeinen Vertragsrecht BGB , Schutzvorschriften und andere Zusammenzimmern . Hierbei orientieren sich die Gerichte dann an ähnlichen Fällen zu denen es ein höchst richterliches Urteil gibt. Wenn Du also etwas schwarz auf weiß haben willst, musst Du Dich in den Rechtsdatenbanken auf Urteilssuche begeben. Oder einfach die Leute fragen, die das hier schon Jahre machen und entsprechende Kollegen schon mehrfach begleitet haben.🤷
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Was anzumerken ist, wenn das ursprüngliche Verfahren ein Einzelrichterverfahren war (die Vermutung liegt an Hand von Pressefotos Nähe), dann ist es das beim Berufungsverfahren vor dem Landgericht nicht mehr. Hier sitzen dann zwei Schöffen und ein hauptberuflicher Richter zusammen. Diese (also die Schöffen) bringen eine etwas pragmatischere Sichtweise in die Verhandlung ein. Wie sich das auswirkt werden wir sehen.
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Eins noch, die Auswahlkommission lädt auch die Personalräte der BPRen ein. Falls also da ein Teilnehmer dabei wäre der keinen Bewerbungstermin bekommt, würden wir sofort unser Veto einlegen. In der Auswahlkommission sitzt aber auch die Vorgesetzte Behörde der SL. Diese wäre Not amused wenn das Bewerbungsverfahren aus solchem Grunde wiederholt werden müsste. Also einfach den BPR ansprechen, das kann schon helfen.
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Allerdings ist der Druck auf Kolleginnen und Kollegen schon da u d wird auch teilweise von oben "durchgereicht". Ich kann einfach da nur empfehlen stur nach den Prüfungsvorgaben zu verfahren und wenn dann mehr durchs Raster fallen als die Planzahlen vorsehen, dann ist das so
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Und so soll es bleiben.
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Mit einer solchen Anweisung überschreitet der SL seine Kompetenzen (zumindest in NRW) . Wer sich danach richtet macht sich sogar angreifbar
Nein diesen Trend finde ich unerträglich, weil wir damit aktiv dazu beitragen den Realschulabschluss zu entwerten. Ich möchte, dass ein zukünftiger Arbeitgeber auch Realschüler einstellt.
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Na sagen wir mal so. Es gibt Bereiche, ich meine hier insbesondere die deutsche Rentenversicherung, da scheint mir der Umgang mit den Versicherten doch nicht immer fair. Ein Indikator, dass ich mit dieser Behauptung richtig liege ist der Umstand, dass bei Sozialgerichtsprozessen mindestens jeder zweite Kläger, zumindest in Teilen, Recht bekommt. Da kann der Eindruck aufkommen, dass mit unfähren Methoden berechtigte Ansprüche abgewehrt werden. Sich in diesen Fällen rhetorisch zu bewaffnen ist mitunter kein Fehler. Allerdings betrifft dies eben überwiegend die tarifbeschäftigten Kollegen.
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Ein funktionierendes Mittel sind Störsender, die sind aber leider verboten, sogar in Haftanstalten.
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Möglicherweise ist die Mentalität außerhalb von NRW ja eine andere. Hier habe ich schon viele Menschen begleitet und kann nur sagen, die die nicht mehr konnten sind auch zur Ruhe gesetzt worden. Allerdings gibt es eine Klientel, für die Ihre Beratung wirklich wichtig ist. Das sind die Kollegen, die für sich feststellen "ich kann nicht mehr", sich aber aufgrund irgendwelcher Glaubenssätze nicht krank schreiben lassen. Wenn die jetzt ohne längere Vorerkrankungen eine DU begehren, dann wird es tatsächlich schwierig.
Darüber hinaus sind es die angestellten LK, bei denen es nicht ausreicht die DUvzu konstatieren sondern die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Und hier stehen dann tatsächlich Gutachter gegenüber die nicht wirklich neutral sind.
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Die Hochschulen senken ihre Ansprüche nicht,
Ich weiß nicht, ob ich das für Deutschland so unterschreiben würde. Die Finanzierung der Universitäten, von Drittmitteln mal abgesehen, ist m.W. nach sehr von den vergebenen Abschlüssen abhängig.
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Die Erarbeitung des Konzepts soll in Kooperation zwischen SL, Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellung erfolgen. Die Verabschiedung in der LK. So zumindest die schriftliche Aussage der Bezreg.
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Die LK entscheidet über die Grundsätze der Stundenverteilung gem. §68 Abs.3 SchulG NRW. Hierzu gehört auch die Verabschiedung von Teilzeikonzepten. Zumindest scheint diese Interpretation im Einklang mit der des Ministeriums zu stehen. Das Ministerium hat ja leider nur einen Vorschlag herausgegeben, der als Vorlage für ein solches Konzept dienen kann. Die Verabschiedung des Konzepts ist lt. bisherigen Wissensstand Aufgabe der LK. So zumindest die bislang auch gleichlautende Aussage des HPR.
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