Im Prinzip hast Du mit allem was Du schreibst Recht. Und wenn man über den Tellerrand hinausschaut und sich mal anguckt wie das bei Sozialpädagogen (außerhalb des Schulbereiches) geregelt wird, da schlackern wir aber mit den Ohren. Die fahren mit einem ganz anderen Schlüssel, so dass in der Tat richtige Dienstpläne mit entsprechender Freizeit geschrieben werden können. In der Freizeit ist dann auch Freizeit, da können die ins Restaurant essen gehen oder schwimmen oder in die Disco. Sie müssen auch erst wieder zum nächsten Dienst gem. Dienstplan erreichbar sein.
Genau genommen (meine persönliche Ansicht) verstößt das was wir im Schuluniversum da so treiben gegen alles was der Arbeits- und Gesundheitsschutz so vorgibt. Allerdings gelten diese Vorgaben erstmal nur für angestellte Kollegen. Aber ich fände es durchaus interessant, wenn das mal einer exemplarisch durchzieht. Nötigenfalls auch unter Einschaltung der Unfallkasse als eine der zuständigen Sonderordnungsbehörden.