An dem BEM Gespräch nimmt jetzt erst Mal der für Dich zuständige Dezernent Teil, denn Du bist ja noch nicht versetzt. Das hat keinerlei Aussagekraft über Deine Aussicht auf Versetzung. Ein BEM Gespräch an dem sowohl der noch zuständige als auch der zukünftige Dezernent teilnimmt habe ich noch nicht erlebt. Nein, Du wirst bei diesem Gespräch nochmal deutlich machen müssen, dass eine Genesung nur nach Schulformwechsel möglich sein wird
Beiträge von chemikus08
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Das was zur Bekämpfung der Korruption gedacht war, wird immer mehr zum Fallstrick. Vielleicht müssen die Ausschreibungen hinsichtlich Qualitätsnachweis ergänzt werden.
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Was folgt denn dann?
Das siehst Du doch in Teilen schon in UK was folgt, wenn man zur D-Mark zurückkehrt und sich von allen Handelsabkommen abkoppelt.
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Die Diskussion halte ich für nebensächlich. Russland (und damit auch andere potenzielle Aggressoren) muss so oder so sehen, dass sie durch Überfälle keinen Rubel und keinen Quadratmeter Boden gut machen
Das wäre schön. Ich befürchte jedoch, dass das Endergebnis ein anderes sein wird.
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Die arbeiten halt auch mit Textbausteinen und formulieren diese Schreiben am Fließband. Da passieren zwangsläufig Fehler.
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Schon richtig. Wir sprechen aber auch mit diesen Kollegen und in der Hälfte der Fälle spielen psychosoziale Belastungsfaktoren eine Rolle. Gleichzeitig gibt es eine zunehmende Zahl von Ereignissen in Schule nicht trivialer Natur. Und in der Summe gibt uns das schon zu denken.
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Wenn wir mal ehrlich sind, bei Parallelaufsicht entfällt dann eben in zwei Klassen der Unterricht, wenn der Lehrer ständig hin und her laufen mus
Das ist neben der Aufsichtspflicht noch der andere Aspekt. Formal ist kein Unterrichtsausfall vorgefallen. Tatsächlich jedoch in zwei Lerngruppen. Nee habe keine Lust den Kakao durch den wir gezogen werden auch noch zu trinken.
Hier ist SL wirklich gefordert auch Mal Unterricht planmäßig ausfallen zu lassen. Das ist alles gar nicht mehr zu leisten . Btw in unserer letzten PV hat der PR Mal die Schuljahre gegen die Zahl der BEM Fälle graphisch aufgetragen. Es war ein linearer Anstieg der BEM Fälle in den letzten 5 Jahren deutlich zu sehen. Die Zahl der Kollegen, die einfach nur noch raus aus dem System wollen nimmt deutlich zu
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Ich kann der betroffenen LK nur dringend empfehlen zu remonstrieren und sich die Weisung zur Paralellaufsicht schriftlich geben zu lassen, wenn die SL die Weisung trotz Remonstration aufrecht erhält. Warum? Nun, wenn es knallt und ein Schaden durch Verletzung der Aufsichtspflicht entsteht, fragt der Staatsanwalt zunächst den Lehrer, wie er das machen könnte. Alleine die Weisung der SL reicht nicht aus um mich zu exkulpieren, denn wenn ich sowas befürchte bin ich nicht nur berechtigt sondern verpflichtet zu remonstrieren. Habe ich das nicht gemacht, bin ich auf jeden Fall in der Mitschuld. Meine Gehaltsklasse ist zu klein um mich ( nur im Interesse der Statistikschönung) diesem Risiko auszusetzen. Da soll dann der Staatsanwalt bitte gleich an der SL. Tür klopfen.
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Das die Ukraine entsprechende Vorkommen hat war mir bekannt, dass die "zufälligerweise" mit den besetzten Gebieten übereinstimmen macht die Geschichte rund. Jetzt wird mir vieles klarer.
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Du bist traurig,vweil ich Briefwahl bevorzuge.
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Mein Wahllokal ist schon seit längerem mein Wohnzimmer.🙈🤷. Der sonntägliche Marsch mit anstehen ist mir zu blöd
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Ich musste vor vier Jahren drei mal nachweisen und erklären warum ich an zwei Schulen arbeite, geht doch nicht.
Da würde ich sagen es ist so, wenn sie mir nicht glauben, muss das Dingen eben vor das FinanzGericht und mein Arbeitgeber in den Zeugenstand 🙈🤷
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Auch im Chemieunterricht ist die Handhabung gefährlicher Stoffe unter Drogeneinfluss ein No Go. Bei konkretem Verdacht kann sowohl tarifrechtlich als auch beamtenrechtlich eine Untersuchung der Dienstfähigkeit erfolgen.
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Unsere Berufsgruppe gehört neben den Ärzten im Übrigen zu den stark gefährdeten Berufsgruppen für Suchterkrankungen. Während die Alkoholsucht nach außen am ehesten auffällt, sind Beruhigungspillen weit verbreitet und noch schwieriger als Erkrankung zu detektieren, da die Einnahme an sich lediglich das Befolgen einer ärztlichen Verordnung darstellt. Ab wann das dann in Sucht umschlägt...? Schwierig.
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Wie Moebius es schon formulierte. Damit ein wirksames Präventionsverfahren eingeleitet werden kann er müssen Verfehlungen vorliegen, die offensichtlich Alkohol bedingt sind. Wenn also jemand stockbesiffen vor der Klasse lallend eine Unterrichtsstunde abhält, dann wäre das ein Anlass. Vage Verdachtsmomente, wie sie Eingangs thematisiert wurden reichen allenfalls für ein vier Augengespräch. Wird hierin eine Alkoholkrankheit verneint, hat sich das erledigt .
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Das Gespräch wird wohl der SL alleine führen müssen. Und so ist es auch beispielsweise in der Kölner Dienstvereinbarung vorgesehen.
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Ohne Wissen über die Sucht und d
Wer bitte soll das sein? Außer eben dem Amtsarzt?
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Ja, bis zum Vier-Augen-Gespräc bin ich bei Dir. Wenn mein Wort dann aber nicht reicht und ich quasi zur Untersuchung genötigt würde um mich zu exkulpieren, wäre meine persönliche Schmerzgrenze überschritten. Da unterscheiden wir uns möglicherweise.
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Insoweit weiß ich auch gar nicht, ob die Betriebsvereinbarung so toll ist. Ich bin da zwiegespalten.
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Ich habe mir übrigens Mal die Betriebsvereinbarung Sucht der Bezreg Köln angesehen. (Denn nicht jede Bezreg hat überhaupt eine solche Vereinbarung).
Da wird eigentlich genauso verfahren, wie ich es eben vorgeschlagen habe. Herr des Verfahrens ist der direkte Vorgesetzte, der zunächst (erste Interventionsstufe) ein vertrauliches Gespräch mit dem Mitarbeiter führt. Und wenn man da übereinkommt, dass es kein Problem gibt, dann bleibt das im Raum. Es gibt natürlich keine Rückmeldung an den Beschwerdeführer. Wenn das Gespräch aber ohne Konsens ausgeht wird es kompliziert. Hier kann der Kollege auch zwar freiwillig exkulpieren in dem er sich einer ärztlichen Untersuchung unterzieht. Nur Leute, wenn es soweit gekommen ist und der Vorwurf gegenstandslos ist, dann haben aber alle Beteiligten ein Problem. Wäre ich betroffen, so würde ich dem weitgehenden Persönlichkeitseingriff einer ärztlichen Untersuchung zwar zustimmen. Konsequenz bei Nachweis meiner "Unschuld" wäre allerdings ein Strafantrag wegen Leumundsschädigung gegen unbekannt. Wäre spannend,aber da muss man dann einen zu Unrecht Beschuldigten auch verstehen.
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