Sorry wenn das als "Rüge" angekommen ist. Es war ausschliesslich rezitiert damit wamn weiß auf welchen Post sich die Anmerkung bezieht. Es geht mir nur darum Hilfestellung zu geben, wie man legal aus der Nummer rauskommt wenn die Kind Krankentage aufgebraucht sind. Denn viele KuKs greifen in der Tat zu der nicht legalen Variante.
Beiträge von chemikus08
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nur weil das Kind krank ist und ggf. die "Kindkranktage" bereits aufgebraucht sind, wäre eine grobe Pflichtverletzung und ist keinesfalls empfehlenswert.
Es besteht noch die Option diese Tage unbezahlt frei zu nehmen. Darauf besteht auch mehr oder weniger ein Anspruch.
Mehr oder weniger heißt in dem Zusammenhang, es darf keine andere Möglichkeit geben wie das Kind in dem Moment versorgt werden kann.
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Kiga ab 06.00 sollte eigentlich auch im Westen Standard sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert einen entsprechenden Anspruch sicherzustellen. Das gilt umgekehrt auch für die Abholzeiten bis 18.00 Uhr. Natürlich entsteht so ein Mehrbedarf an Fachkräften. Aber so wie es jetzt hier ist, bleiben KuKs ganz zu Hause , weil sie bei den jetzigen Betreuungszeiten es nicht organisiert bekommen.
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Diese amerikanischen Strafen finde ich einfach daneben. Es stellt sich mir immer die Sinnfrage und ein Unrecht durch ein anderes zu ersetzen ist einfach auch nicht die Lösung. Insoweit finde ich unser System schon korrekt, wenn es denn angewendet wird und nicht die Hälfte diverser Verfahren eingestellt wird, weil das Personal fehlt.
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Also weil man sich "in Scheidung befindet" kann man spontan Abordnungen abwende
Also das sehe ich schon als eine schwerwiegende Begründung gegen eine Abordnung. Die Betreuungssituation für die gemeinsamen Kinder ändert sich ja in Gänze. Das hier ein wohnortnaher Einsatz selbst bei einfachster Betrachtung wesentlich zum Erhalt der Gesundheit beiträgt ist offensichtlich. Daher sollte dies aus Fürsorgegründen auch umgesetzt werden.
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Die BR Köln ist im Personaldezernat chronisch unterbesetzt. Das ist kein willkürlicher Umgang mit seinen Leuten.
Du hast vollkommen Recht. Aber es wird von den Mitarbeitern nicht als besonders wertschätzend angenommen. Und in der Art und Weise, wie man das gegenüber Mitarbeitern kommuniziert, da ist, wie soll ich sagen, noch Luft nach oben.
Ich habe zu Hause schön den Vergleich. Meine Frau arbeitet beim Rentenversicherungsträger, also auch öD. Die Art und Weise in denen aber beispielsweise Mitarbeitern ein BEM angeboten wird, ist wesentlich einladen der als die Schreiben, die wir bekommen. Bei uns ließt sich das, platt gesagt, wie der Steuerbescheid des Finanzamts und bei meiner Frau eher wie der Werbeflyer eines Sanatoriums😂.
Das Mal so als Beispiel 🤷
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Gute Vorgesetzte können das einschätzen
Ja , gute schon.
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Deswegen finde ich wichtig sich hier über sowas auszutauschen. Wenn man das vorher schon Mal irgendwo gelesen hat, fällt einem im entscheidenden Moment vielleicht die passende Aussage ein. Ansonsten kann ich das sehr gut nachvollziehen, dass dann in einer Stresssituation die Formulierung suboptimal ist.
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So wie Du es schilderst, könnte es als Drohung mit einer Erkrankung ausgelegt werden.
A.) Wenn ich das Kind weiter unterrichten muss, melde ich mich krank, ggf Abmahnung
B ) Ich glaube derzeit nicht, dass meine seelische Verfassung es zulässt das Kind zu unterrichten. Gleicher Sachverhalt, aber nur Schilderung der faktischen Situation. Keine Abmahnung.
Daher nie mit Krankmeldung drohen.
Umgekehrt darf ich aber sehr wohl sagen, dass mich etwas krank macht. Das in Folge dann eine Krankmeldung Erfolg, dass muss man sich denken🤷
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OK vielleicht war da noch kein Lehrermangel, ansonsten gibt es heutzutage die Möglichkeit wohnortnah Vertretungsstein zu besetzen und mich innerhalb der Laufzeit mich für eine geeignete Stelle zu bewerben. Ansonsten kauft man sich mit der Beamtenstelle das Risiko ein, da fünf Jahre nicht weg zu kommen. Ist blöd, aber das sind die Nachteile des Berufsbeamtentums.
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"Beispielsweise meine Kollegin, die seit 5 Jahren 160 km am Tag fahren muss"
Warum hat die Kollegin dann damals die Stelle angenommen? Überlege ich mir vorher, ob ich das möchte. Wenn ich zwangsversetzt werde, muss mir die Dienstelle den Umzug zahlen. (TrennungsentschädigungsVO). Und wenn das der Kollegin jetzt gesundheitlichen Stress macht, dann kann sie sich krankschreiben lassen und notfalls den gleichen Weg gehen. Möchte das Verwaltungsgericht sehen, dass bei ärztlich und amtsärztlich beschiedener Notwendigkeit sagt, dass in dem Fall die zur Ruhesetzung Vorrang hat vor einer anderweitigen Weiterbeschäftigung.
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Es war ein Dienstunfall (bitte die Anerkennung als solchen nötigenfalls vor Gericht erstreiten!!) und die Dienststelle scheint sich absolut nichts an Verantwortung anzuziehen. Es kann einfach nicht sein, dass wenn's knallt die Dienststelle die Kollegen im Regen stehen lässt. So etwas verunsichert auch im Dienst stehende Kollegen.
Die Anerkennung als Dienstunfall ist schon deswegen wichtig, weil im Falle einer vorzeitigen zur Ruhesetzung normalerweise 10,8% pauschal von der zustehenden Pension abgezogen werden, wegen vorzeitiger Inanspruchnahme. Das entfällt bei Zur Ruhesetzung nach Dienstunfall.
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Bei Ergas könnte man m.E. sehr gut über Kombination mit CCS nachdenken, aber das will man aus was weiß ich für Gründen nicht.
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Laut Gutachten meines Facharztes Dr..... ist mein Krankheitsgeschehen in komplexer Weise mit den systemischen Voraussetzungen an Schule xy verbunden.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Schule entfallen diese krankmachenden Faktoren, so dass ein Wiedereinstieg an einer anderen Schule lt. Auskunft des mich behandelnden Arztes möglich ist.
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Und wenn wir schon mal dabei sind. Falls Ihr zu Hause über Eure eigenen Beine fallt und Euch die Haxen brecht, dann wäre gut, wenn das auf dem Weg zum Drucker passiert und Ihr noch mit Home Office beschäftigt seit, dann ist das Ganze ein Dienstunfall (Beamte) respektive ein Arbeitsunfall (Tarifbeschäftigte, Kostenträger ist in in NRW die Unfallkasse).
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Die HO-Pauschale ist super. Erspart viel Rechnerei.
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Mein Steuerberater ist das Wiso Steuerprogramm. Damit bin ich bislang gut gefahren.🤷
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Schadensersatzforderungen kann es von Seiten der Geschädigten nur gegen den Staat geben. Das Land NRW könnte dann sich ein Teil des Geldes wiederholen, jedoch nur, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Staat auf dem Schaden sitzen.
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Bei Urlaub aus familienpolitischen Gründen reicht es, dass man Kinder hat. Ein irgendwie gearteter Nachweis über die Betreuungssituation ist nicht erforderlich.
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