Beiträge von chemikus08

    An dem BEM Gespräch nimmt jetzt erst Mal der für Dich zuständige Dezernent Teil, denn Du bist ja noch nicht versetzt. Das hat keinerlei Aussagekraft über Deine Aussicht auf Versetzung. Ein BEM Gespräch an dem sowohl der noch zuständige als auch der zukünftige Dezernent teilnimmt habe ich noch nicht erlebt. Nein, Du wirst bei diesem Gespräch nochmal deutlich machen müssen, dass eine Genesung nur nach Schulformwechsel möglich sein wird

    Das was zur Bekämpfung der Korruption gedacht war, wird immer mehr zum Fallstrick. Vielleicht müssen die Ausschreibungen hinsichtlich Qualitätsnachweis ergänzt werden.

    Die Diskussion halte ich für nebensächlich. Russland (und damit auch andere potenzielle Aggressoren) muss so oder so sehen, dass sie durch Überfälle keinen Rubel und keinen Quadratmeter Boden gut machen

    Das wäre schön. Ich befürchte jedoch, dass das Endergebnis ein anderes sein wird.

    Wenn wir mal ehrlich sind, bei Parallelaufsicht entfällt dann eben in zwei Klassen der Unterricht, wenn der Lehrer ständig hin und her laufen mus

    Das ist neben der Aufsichtspflicht noch der andere Aspekt. Formal ist kein Unterrichtsausfall vorgefallen. Tatsächlich jedoch in zwei Lerngruppen. Nee habe keine Lust den Kakao durch den wir gezogen werden auch noch zu trinken.

    Hier ist SL wirklich gefordert auch Mal Unterricht planmäßig ausfallen zu lassen. Das ist alles gar nicht mehr zu leisten . Btw in unserer letzten PV hat der PR Mal die Schuljahre gegen die Zahl der BEM Fälle graphisch aufgetragen. Es war ein linearer Anstieg der BEM Fälle in den letzten 5 Jahren deutlich zu sehen. Die Zahl der Kollegen, die einfach nur noch raus aus dem System wollen nimmt deutlich zu

    Ich kann der betroffenen LK nur dringend empfehlen zu remonstrieren und sich die Weisung zur Paralellaufsicht schriftlich geben zu lassen, wenn die SL die Weisung trotz Remonstration aufrecht erhält. Warum? Nun, wenn es knallt und ein Schaden durch Verletzung der Aufsichtspflicht entsteht, fragt der Staatsanwalt zunächst den Lehrer, wie er das machen könnte. Alleine die Weisung der SL reicht nicht aus um mich zu exkulpieren, denn wenn ich sowas befürchte bin ich nicht nur berechtigt sondern verpflichtet zu remonstrieren. Habe ich das nicht gemacht, bin ich auf jeden Fall in der Mitschuld. Meine Gehaltsklasse ist zu klein um mich ( nur im Interesse der Statistikschönung) diesem Risiko auszusetzen. Da soll dann der Staatsanwalt bitte gleich an der SL. Tür klopfen.

    Das die Ukraine entsprechende Vorkommen hat war mir bekannt, dass die "zufälligerweise" mit den besetzten Gebieten übereinstimmen macht die Geschichte rund. Jetzt wird mir vieles klarer.

    Unsere Berufsgruppe gehört neben den Ärzten im Übrigen zu den stark gefährdeten Berufsgruppen für Suchterkrankungen. Während die Alkoholsucht nach außen am ehesten auffällt, sind Beruhigungspillen weit verbreitet und noch schwieriger als Erkrankung zu detektieren, da die Einnahme an sich lediglich das Befolgen einer ärztlichen Verordnung darstellt. Ab wann das dann in Sucht umschlägt...? Schwierig.

    Wie Moebius es schon formulierte. Damit ein wirksames Präventionsverfahren eingeleitet werden kann er müssen Verfehlungen vorliegen, die offensichtlich Alkohol bedingt sind. Wenn also jemand stockbesiffen vor der Klasse lallend eine Unterrichtsstunde abhält, dann wäre das ein Anlass. Vage Verdachtsmomente, wie sie Eingangs thematisiert wurden reichen allenfalls für ein vier Augengespräch. Wird hierin eine Alkoholkrankheit verneint, hat sich das erledigt .

    Ich habe mir übrigens Mal die Betriebsvereinbarung Sucht der Bezreg Köln angesehen. (Denn nicht jede Bezreg hat überhaupt eine solche Vereinbarung).

    Da wird eigentlich genauso verfahren, wie ich es eben vorgeschlagen habe. Herr des Verfahrens ist der direkte Vorgesetzte, der zunächst (erste Interventionsstufe) ein vertrauliches Gespräch mit dem Mitarbeiter führt. Und wenn man da übereinkommt, dass es kein Problem gibt, dann bleibt das im Raum. Es gibt natürlich keine Rückmeldung an den Beschwerdeführer. Wenn das Gespräch aber ohne Konsens ausgeht wird es kompliziert. Hier kann der Kollege auch zwar freiwillig exkulpieren in dem er sich einer ärztlichen Untersuchung unterzieht. Nur Leute, wenn es soweit gekommen ist und der Vorwurf gegenstandslos ist, dann haben aber alle Beteiligten ein Problem. Wäre ich betroffen, so würde ich dem weitgehenden Persönlichkeitseingriff einer ärztlichen Untersuchung zwar zustimmen. Konsequenz bei Nachweis meiner "Unschuld" wäre allerdings ein Strafantrag wegen Leumundsschädigung gegen unbekannt. Wäre spannend,aber da muss man dann einen zu Unrecht Beschuldigten auch verstehen.

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