Das Thema Abfindung ist kompliziert. Soweit ich informiert bin, urteilt das Gericht nicht über eine zu zahlende Abfindung sondern nur ob eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn das Land keine Abfindung zahlen möchte, muss es die Kollegin eben weiter beschäftigen🤷
Beiträge von chemikus08
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BASS 16-01.5 sagt:
Kopien im Zusammenhang mit der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ersetzen Arbeitsmaterialien und Gegenstände, die für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden (z.B. Schreibmaterial, Hefte) und müssen von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich auf eigene Kosten beschafft werden.
Dies gilt insbesondere für Kopien, die dafür eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler davon zu entlasten, komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen, und für Kopien, die Mitteilungen an Eltern enthalten, die ansonsten ins Heft diktiert würden. Insoweit entstehende Kopierkosten sind der Ausstattung zuzurechnen und daher von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu tragen. Werden von einer Schule derartige Kopien hergestellt, die der Ausstattung zu zurechnen sind, sind diese Kosten unabhängig vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittel umlagefähig. -
Bisher hat sich noch niemand beschwert. Fünf Euro für ein Schuljahr halte ich für überschaubar
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In meinen bisherigen Schule wurden jedes Schuljahr fünf Euro Kopiergeld von jedem Schüler eingesammelt und das hat im Normalfall gepasst. Würde hin und wieder eng, dann hat der SL irgendwo einen Sack Geld gefunden und es ging wieder🤷
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Was ist wenn ein Schüler fehlt?
Es tauchte die Frage auf, wer nach dem vermissten Schüler sucht. Die Antwort ist einfach, niemand der zivilen Kräfte. Sondern Meldung an den Meldekopf (SL) der wendet sich an den C.Dienst der Fuerwehr (auf Zivll " Wo ist der Chef?") und meldet die Gesamtzahl der Vermissten.
Hintergrund: Wenn das Betreten nur noch unter Lebensgefahr möglich ist, wird man bei der Meldung "keine Person mehr im Gebäude" im Zweifel kontrolliert abbrennen lassen. Das Suchen vermisster im Gebäude ist Sache der Feuerwehr mit Atemschutz
Kein falsches Heldentum
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Wäre die Kollegin Beamtin, hätte sie noch eine wesentlich elegantere Möglichkeit. Hier kann man nämlich den Joker Teildienstfähigkeit ziehen. Hat den Charme, das man die Hälfte des "fehlenden" Geldes noch als Zulage erhält.
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Übrigens ein Problem, das wir im Zuge der Häufung der Anzahl tarifbeschäftigter Kollegen noch häufig haben werden. Es gibt im Sozialrecht nämlich eine Versorgungslücke und das ist die Berufsunfähigkeit. Die war früher einmal versichert, jetzt aber nicht mehr. Bevor die Kollegen ins Arbeitslosengeld fallen, werden sie erst Mal die 78 Wochen Krankengeld versuchen auszuschöpfen 🤷
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Wenn die persönliche Grenze eine gesundheitliche Grenze ist, greift hier zunächst des Entgeltfortzahlungsgesetz und anschließend das SGB V bevor denn Leistungen beim Arbeitsamt geltend gemacht werden
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"Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten ,
der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung
der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die
Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen."
Zitat aus der AU Richtlinie für Kassenärzt
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Ich halte mich an den Informationen fest, die ich der Presse entnommen habe. Und die entscheidende Wendung in dem Fall kann für mich aus einem Beitrag des öffentlichen Rundfunks. Diesem war zu entnehmen, dass die Kollegin ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht habe. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass bei Überschreitung der Grenze eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, womit die Voraussetzungen für eine AU nach den kassenärztlichen Richtlinien gegeben wären. Dies im Endeffekt zu beurteilen ist dann ärztliche Aufgabe, wobei ich zu einem Facharzt raten würde. Mit einer rechtswidrigen Erschleichung einer AU hat dies nichts gemein. Auf diese Feststellung lege ich großen Wert!
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Den Zuschuss muss sie beim Arbeitgeber beantragen und hierzu den Bescheid über Krankengeld einreichen. Dieser ist erforderlich, damit man den Zuschuss ausrechnen kann.
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Na ich sehe die Kollegin überhaupt nicht chancenlos. So stellt das Teilzeit- und Befristungsgesetz einen möglichen Hebel dar. Zusammen mit einem ärztlichen Gutachten dürften die Chancen sehr gut sein. Aber um das ganze abzurunden, sollte die Kollegin die Arbeit incl. der Mehrstunden zunächst leisten. Stellen sich gesundheitliche Beschwerden ein, lässtvsue sich AU schreiben. Nach sechs Wochen fordert sie ein BEM ein. Im Rahmen des BEM Verfahrens klärt sie die Teilzeit. Klappt das nicht, weiter AU und Klage.
Sollst Mal sehen wie das fluppt.
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Zu BAT Zeiten gab es noch die volle Differenz. Im TVL ist es deutlich weniger.
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Ein guter kollegialer Kontakt zum Hausmeister ist immer empfehlenswert🤷
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Komischer Begriff, "erfüllend".
Den Begriff finde ich jetzt auch nicht so erfüllend :). Ich übersetze ihn für mich am ehesten mit sinnstiftend
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Normalerweise wäre der Referendar beim durchziehen des Unterrichts durchgefallen.
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Das Problem dürfte sein, dass allgemein in NRW für Deine Schulform eure Besetzung bei 130% und mehr liegt. Alle anderen haben unter 100. Damit ist Deine Schule in der Pflicht abzuordnen und wahrscheinlich dürfte es auch noch andere in Deiner Schule getroffen haben. Also wird nach Ende Deiner Anordnung das Problem Fortbestehen. Dementsprechend kannst Du dann mit weiteren Abordnungen rechnen, da die SL offensichtlich beschlossen hat, dass sie auf Dich am ehesten verzichten kann. Daher würde ich Dir dringend empfehlen, zu schauen, oh Du an der Anordnungsschule auch Deinen Frieden finden könntest. Gerade Gesamtschule macht ja über den normalen Unterricht so Einiges. Gibt es da so gar kein Steckenpferd wo Du Dich mit einbringen könntest? Wenn die quirligen Siebtklässler von der Tonfrequenz zu hoch liegen, sprich mit der Schule, dass sie Dir ab Klasse neun alles geben können. Irgendwo muß doch da ein Platz für Dich sein? Lass die alte Schule los, das ist verbrannte Erde, daran festzuhalten bringt Dich höchstens in die psychosomatische Reha.
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Was Ihr bis jetzt, korrigiert mich wenn ich es kübersehen habe, noch gar nicht zu n dem Vergleich berücksichtigt habt, sind die familienpolitischen Zulagen. Bei zwei Kindern kann das je nach Mietstufe ja auch nochmall ein vierstelligen mehr in der Lohntüte bedeuten.
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Und was zeigt uns das? Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Konflikt heißt Veränderung und es gibt eine Entwicklung. Und manchmal können sich Schulleitungen gar nicht vorstellen, wie as Kollegen belastet. Daher muß man es kommunizieren. Wenn's geht frühzeitig.
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