Beiträge von chemikus08

    Da reicht mir alleine schon die Personalratswahl. Wenn ich bedenke was da schon alles zu beachten ist. Da wird man schon bekloppt bei und bei der Bundestagswahl ist es mit Sicherheit nicht einfacher. Wer das einmal selbst mitgemacht hat, der steht bei Aussagen wie "wir machen mal schnell in 60 Tagen Neuwahlen" nur lächelnd daneben und holt schon mal Popcorn.

    Das Problem ist auch noch, dass für das weitere Prozedere zahlreiche Fristen zu beachten sind. So gibt es Fristen für die Listeneinreichung, aber auch Fristen im Rahmen der Listenerstellung. Nach dem derzeitigen Fristenstatut kann die Wahl nicht vor März stattfinden, selbst wenn der Bundeskanzler am Mittwoch die Vertrauensfrage stellen würde. Die Fristen können zwar verkürzt werden, im Moment arbeitet man auch daran, dies bedarf aber eines Gesetzes. Verbunden mit dem Risiko das das Bundesverfassungsgericht zu der Erkenntnis kommt, dass die Fristen zu kurz waren und Neuwahlen vorzunehmen sind.

    Vielleicht ist die Variante von Herrn Scholz dann doch nicht so verkehrt, um dem System erforderliche Vorlaufzeiten zu geben.

    Das mit dem krank lassen wir bitte mal weg, das ist m.E. eine andere Baustelle.

    Was den nicht lehrplankonformen Unterricht anbelangt, sollte man zweigleisig verfahren. Die SL sollte mit ins Boot geholt werden, gleichtzeitig sollte man aber auch dem Kollegen gegenüber signalisieren, dass es so nicht geht. Allzu häufig erlebe ich in meiner Beratungspraxis, dass in dienstlichen Gesprächen Kollegen mit Vorwürfen konfrontiert werden, die offensichtlich in dem dienstlichen Gespräch erstmalig auf den Tisch kommen. Sowas ist natürlich ganz blöd. Denn nur sprechenden Menschen kann geholfen werden und in diesem Sinne ist das Ansprechen des Kollegen natürlich der allererste Schritt.

    Friesin auch wenn die LP "nur" angestellt ist, ist eine Kündigung aus Leistungsgründen zwar nicht unmöglich jedoch eine äußerst schwierige Angelegenheit. Die Fehlleistungen müssten exakt mit Angaben wann und wo zunächst belegt sein. Dann muss der Kollege abgemahnt werden. Erst danach ist eine Kündigung denkbar. Die Bezirksregierungen scheuen Kündigungsschutzverfahren wie der Teufel das Weihwasser. Enden doch die meisten Kündigungsschutzverfahren in der BRD mit einem Vergleich bei dem durch den AG eine Abfindung gezahlt wird. Da hat Herr Optendrenk aber keinen Sack Geld für bereit gestellt und Frau Ministerin denselbigen auch nicht im Vorfeld beantragt. Das ist dann mit viel Schreibarbeit verbunden, die man sich lieber erspart.

    Thema Karneval und irgendwelche Feierlichkeiten.

    Das Problem ist nicht die Bedeutung von Karneval, geht mir auch am Popo vorbei. Das wesentliche Problem ist die Belegung von Räumlichkeiten zu diesem Zeitpunkt. Viele der Wahllokale sind dann nämlich schon anderweitig unter Vertrag. Ein Vertragsbruch würde Vertragsstrafen nach sich ziehen, da ja schon Künstler usw. vertraglich verpflichtet wurden. Um derartige Überschneidungen zu vermeiden, sollten man hier etwas vorsichtig agieren. Insoweit sollte man vielleicht die Bedenken der Bundeswahlleiterin auch ernst nehmen.

    Der Arbeitgeber respektive Dienstherr kann auf eine Notwendigkeitsbescheinigung der Arztpraxis bestehen. Die sollte man entweder von selbst beim Arzt nachfragen und auch kommentarlos an den AG weitergeben oder aber im Vorfeld abklären, ob dies gewünscht ist. Denn wenn der Doc die Dollarzeichen im Auge hat, darf bzw. muss (Honorarordnung) er diese Leistung in Rechnung stellen. Dies zahlt man dann selber (normalerweise 5 bis 10 Euro).

    Ansonsten ist generell der Anspruch gegeben dringend notwendige Arzttermine auch wahrzunehmen notfalls eben in der Dienstzeit. Manchmal gibt es Gründe in der Praxisorganisation (bestimmte Maßnahmen werden nur morgens durchgeführt) , manchmal ergibt sich dies aus der Dringlichkeit oder eben einer langfristigen Terminierung bei der zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung noch nicht abzusehen war, dass zu diesem Zeitpunkt eine Dienstverpflichtung entsteht.

    Da der SL der verantwortliche für die Arbeitssicherheit im Betrieb ist und sicherstellen muss, dass der verantwortliche Beauftragte die erforderliche aktuelle Sachkenntnis hat , darf er das anordnen. Er darf allerdings nicht anordnen, dass Du die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragten annimmst. Das bedarf immer noch Deiner Zustimmung.

    Die Bezirksregierungen haben übrigens für den Chemiebereich verantwortliche Fachbeauftragte benannt. Die kann man auch anrufen und sich bestätigen lassen, dass diese Schulung eigentlich zwingend notwendig ist.

    Tipp am Rande:

    In den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung (Download im gesicherten Bereich) wird in der Checklisten Chemie explizit nach der Schulung des Gefahrstoffbeauftragten gefragt. Und das ist auch einer der Punkte, die bei der Regelbegehung abgefragt werden.

    Die Fortbildung ist genauso wichtig wie die Grundschulung, da sich immer wieder was in den Vorschriften ändert.

    In der RISU steht allerdings auch, dass die Übertragung dieser Aufgaben nur mit Einverständnis der LK erfolgen darf.

    Jede LK die einer solchen Beauftragung zustimmt ohne an einem entsprechenden Seminar teilgenommen zu haben verfügt entweder über einschlägige berufliche Vorerfahrung oder ist schlecht beraten.

    Mit Übertragung dieser Aufgaben werden Arbeitgeberaufgaben wahrgenommen. Dies schließt Weisungsbefugnis gegenüber Kollegen auch, bedeutet aber auch, dass man bei rechtlichen Verstössen im Gefahrstoffbereich gleichzeitig sein IbBzz gesetzt hat. Steht für "ich bin bereit zu zahlen" und zwar für alle Bußgelder die es im Arbeitsschutz für Arbeitgeber so gibt (Nur für den Bereich der Gefahrstoffe).

    Das sollte jedem klar sein, der das unterschreibt. Daher, wer sich da nicht ganz rechtssicher ist, sollte mit der Unterschrift bis zur Schulung warten. Bis dahin ist ganz automatisch der SL der Verantwortliche. Ob er oder sie will oder nicht.

    Die Förderung muss natürlich noch wirtschaftlich rentabel möglich sein. Ansonsten stehen wir vor dem Dilemma, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien zu Strompreisen führt, bei denen die Industrie lieber woanders produziert.

    Russland verfügt über beachtliche Mengen an seltenen Erden. Diese sind für den energetischen Wandel derzeit unabdingbar. Das hatte schon seinen Grund, dass diese nie Teil des Embargos waren.🙈🤷

    u kannst in NRW das BEM-Gespräch auch bei der Schulaufsicht führen, wenn du es nicht mit der Schulleitung führen möchtest.

    Aus eigener Beratungserfahrung macht das aber nur Sinn, wenn eine Versetzung erforderlich ist. Bei Rückkehr an die alte Schule läuft ein Gespräch mit der Schulaufsicht meist ins leere, da sämtliche Entlastungsmassnahmen auch auf Machbarkeit zu prüfen sind. Ohne Stellungnahme des SL ist das dann "fischen im Trüben".

    Nicht gern gesehen mag sein. Bedeutet aber nicht, dass es nicht geht. In manchen Fälken ist die Situation so verfahren, dass das Arbeitsverhältnis wirklich zerrüttet ist. In diesen Fällen bleibt von Love it, Change it or leave IT nur noch die letzte Variante.

    Zumindest macht der TE den Eindruck, dass im Moment nicht an eine Rückkehr zum Arbeitsplatz zu denken ist. Ich würde daher dringend empfehlen den Facharzt aufzusuchen und falls da so schnell keiner greifbar ist empfehle ich sich in eine psychosomatische Akutklinik einweisen zu lassen. Das gibt Gelegenheit sich neu zu sortieren. Von dort aus, kann man dann die weiteren Schritte planen. Und wenn sich auch hier herausstellt, dass eine Rückkehr zum Arbeitsplatz unzumutbar erschein, dann muss man sich genau das von der Einrichtung bescheinigen lassen. Mit dieser Bescheinigung wird die Bezreg wohl auch einer Versetzung vor Rückkehr zustimmen. Zwar auch nur unter Einschaltung des Amtsarztes. Der wird sich aber kaum einer ärztlichen Rinschätzung wiedersetzen, die durch längere Beobachtung des Patienten über vier bis sechs Er ochen entstanden ist.

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