Bei Ablehnung der Anerkennung als Dienstunfall würde ich auch das anwaltlich begleiten lassen.
Du bekommst Hinsichtlich des Antrags auf Schwerbehinderung eine Eingangsbestätigung, diese schickst Du über Den Dienstweg an den Dienstherrn und an Deine SbV.
Wenn Du einen Bescheid bekommst unter GdB 50 gehe in den Widerspruch und in den Rechtsstreit. Desto länger das dann vor sich hinköchelt umso länger gilst Du als schwerbehindert unter Vorbehalt. Sobald ein endgültiges Urteil da ist, dass einen GdB von 30 bis 40 enthält, beantrage beim Jobcenter die Gleichstellung. Mit der Gleichstellung hast Du dann auch die gleichen Schutzrechte, mit wenigen Ausnahmen, wie die Schwerbehinderten Kollegen.