Ok versuchen wir Mal Licht ins Dunkel zu bringen. Zunächst einmal ist die derzeitige Einstufung beim Bachelor in die EG 10 mit Zulage m. Erachtens nach falsch. Diese stünde Dir nur mit Master zu, mit Bachelor wäre es eigentlich nur EG 10 ohne Zulage. Entsprechend würdest Du in 2026 dann eigentlich in die EG 11 und nicht in die 12 rutschen.
Jetzt kann es sein, dass es niemanden auffällt, aber wenn es auffällt muss Du damit rechnen, dass der Irrtum korrigiert wird. Auch mit einer Nachforderung muss Du dann rechnen, die ist aber immer auf ein halbes Jahr rückwirkend begrenzt.
Kommen wir zu der Stufe. Da die neue Eingruppierung vor dem November passiert, beginnt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der Höhergruppierung neu. Korrekt wäre also Eg 11 und erneuter Beginn der zweijährigen Stufenlaufzeit. Sorry, dass ich Dir da nichts anderes sagen kann. Aber halte einfach die Füße still, wenn Du ganz viel Glück hast, gucken die nur auf die vorherige Eingruppierung und gehen davon aus, dass die korrekt war. Unter dieser Annahme kämst Du dann nicht ganz legal in die EG 12.
Btw. in Köln geht so manches was anderswo nicht durchgingen.