Beiträge von chemikus08

    Denn selbst, wenn die Grundvoraussetzungen, also z.B. Master aus dem sich zwei Fächer ableiten lassen, kommt ja noch hinzu, dass für OBAS auch zwei Berufsjahre nachgewiesen werden möchten. Bewerber die das nicht haben, haben dann häufig den Weg über die PE und anschliessender OBAS genommen. Die Unterrichtszeit wird dann als Berufszeit anerkannt.

    das oberste Kriterium bei der Stellenvergabe ist die Bewerbernote, in andere Dinge würde ich erst mal nicht zu viel rein interpretieren.

    Das kann ich für NRW so nicht unterschreiben. Die Bewerbernote ist für die Vorauswahl interessant. Wenn ich 100 Bewerbungen auf den Tisch liegen habe, dann gucke ich, wo muss ich den Schnitt machen, damit noch 10 'Bewerber übrig bleiben. Meinetwegen bei 1,7. Dann lade ich alle Bewerber besser oder gleich 1,7 ein zuzüglich der schwerbehinderten Bewerber zuzüglich deren die aus anderen Gründen in der Ordnungsgruppe nach oben gerutscht sind (z.B. durch Vertretungsunterricht). Der Rest ergibt sich aus dem Bewerbungsgespräch. Da git es meist bis zu 5 Items die mit Punkten von 1 bis 5 durch die Mitglieder der Kommission bewertet werden und dadurch ergibt sich eine gewisse Reihenfolge und die ist entscheidend.

    Ich sag das mal in aller Deutlichkeit. Mich interessieren keine irgendwie gearteten Modelle, sondern die tatsächlich gearbeitete Zeit.

    Es ist arbeitsrechtlich und auch beamtenrechtlich unmöglich vom Mitarbeiter zu erwarten, dass er eine bestimmte 'Arbeit in Zeit X erledigen kann. Denn letzten Endes habe ich im Tarifvertrag nichts von Akkord stehen und im beamtenrechtlichen Dienstverhältnis auch nicht. Ich werden für tatsächlich erbrachte Arbeitszeit bezahlt und nicht für eine Modellrechnung irgendeines Heiopei . Es wird
    Aufgabe des Arbeitgebers sein, die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit zu erfassen nicht mehr und nicht weniger.

    Und da wird es auch Unterschiede in der Leistungsfähigkeit geben. Der eine schafft in einer Stunde 150% vom Soll, während der Durchschnitt eben die hundert Prozent schafft. Als Arbeitnehmer kann mir aber auch nicht zur Last gelegt werden, wenn ich nur 80% in der Zeit schaffe. Die Rechtsprechung sagt "Ich schulde meinem Arbeitgeber eine Arbeit mittlerer Güte" nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich dann doppel so lang brauche wie ein Musterkollege X , dann ist das nicht mein Problem sondern das des Arbeitgebers.

    Es wird verdammt nochmal Zeit, dies dem sogenannten Dienstherrn gegenüber sehr deutlich zu signalisieren.

    @Lauren also in der Gesamtsicht macht das Ganze den Eindruck, dass Du ziemlich am Ende bist und Dich erst mal neu sortieren solltest. Ich an Deiner Stelle würde mich mit sofortiger Wirkung krank melden. Jetzt hast Du nicht geschrieben ob Du Beamter bist oder angestellt., daher schreibe ich jetzt mal für beide Varianten

    a.) als Beamter würde ich mir eine Soforteinweisung für eine eine psychosomatische Klinik geben lassen und mir eine schöne Einrichtung an der Ostsee aussuche und da wäre ich dann die nächsten acht Wochen. Danach dann Antrag auf Versetzung aus dienstlichen Gründen und das Ganze von der Klinik als notwendig bescheionigt. Nach der Klinik stufenweise Wiedereingliederung über Hamburger Modell über ein halbes Jahr.

    b.) Angestellter

    Ebenfalls krank schreiben, jedoch REHA Antrag an Deutsche Rentenversicherung. Um jeglichen Ärger mit der Krankenkasse zu vermeiden, würde ich zu einem Facharzt genen (Neurologe oder Psychiater) Hier sind die Krankenkassen lange Krankschreibungen gewohnt und die wird bei Angestellten undvermeidbar sein, den auf den REHA Termin wartest Du ziemlich lange und die REHA halte ich, zumindest was ich so rauslese, für dringend geboten um das Rüstzeug für die weitere 'Arbeit zu bekommen. Nach der REHA, das unbedingt mit der Sozialmedizin in der Reha Einrichtung absprechen, lässt Du Dich als arbeitsunfähig entlassen und beantragst die Wiedereingliederung frühestens nach 4 Wochen. Warum? Die DRV wäre der Kostenträger , wenn Du unmittelbar im Anschluss oder innerhalb von vier Wochen nach der REHA die Wiedereingliederung startest. Die genehmigen aber erfahrungsgemäß keine längerdauernden Wiedereingliederungen . Die wollen, dass das Ding nach sechs Wochen über die Bühne ist, ansonsten lehnen die das Rundweg ab. Daher als vier Wochen mindestens weiter AU und dann im Anschluss durch den Facharzt die Wiedereingliederung bei der Krankenkasse beantragen. Auch hier kommt wieder der Facharzt zum Tragen. Wenn das der Wald und Wiesen Druide beantragt läufst Du Gefahr, dass die Kasse auf eine niedrigerer Zeit drängt, den Fachärzten möchte der MDK hingegen ungern widersprechen. Auch hier Wiedereingliederung über ein halbes Jahr.

    Es gab mal Zeiten, da zählte die Eisenbahn, die Post (inkl. Telefon) und die Flugsicherung zur Daseinsfürsorge. Damals waren die Mitarbeiter an den entsprechenden Stellen verbeamtet. Heute ist die Eisenbahn privatisiert, die Post-Zustelldienste picken sich die Rosinen raus (Versandkosten gelten nicht für den Versand auf die deutschen Nordseeinseln etc. ...) und die Flugsicherung übernimmt die Deutsche Flugsicherung GmbH.

    Genau hier liegt das Problem und nirgendwo anders. Diese Aussage habe ich schon mehrfach in diversen Leserbriefen geäußert. Man kann nicht alles privatisieren und sich dann wundern, wenn die Räder still stehen.

    Das wäre mir durchaus Recht, wenn Maike das vom S'tappel lassen würde. Allerdings weiß ich auch, dass sie da von ihrer eigenen Gewerkschaft Gegenwind bekäme, weil man das sooo nicht sagen kann, wegen der armen Kinder.

    Wir sind halt auch nur ein Spiegel des Kollegiums und wenn ich mir mein eigenes Kollegium vorstelle, ob sie eine Resolution mit diesem Inhalt unterschreibt, dann schätze ich 3 dafür, 7 dagegen.

    Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.

    ja aber das hat doch nur verfahrenstechnische Gründe. Der Beweis für formale Verstöße ist viel einfacher zu klären, als die Frage, die eigentlich von Interesse ist. Daher führen solche Verfahren auch leider nicht wirklich immer zu den Ergebnissen, auf die man es als Nebenkläger eigentlich abgesehen hat. Stattdessen ist dann irgendein Sch...Formular der Aufhänger. Das ist das Gleiche, wenn im Chemieunterricht ein Unfall passiert. Das erste was geprüft wird, lag für diesen Versuch eine Gefährdungsbeurteilung vor. Lag diese nicht vor, wird man sich genau darin verbeissen.

    Ich hätte als Staatsanwalt zunächst ganz woanders angesetzt. Wer waren die Betriebshelfer, die von der Schule für diese Maßnahme an Seite gestellt wurden. Damit meine ich nicht den Schulsndienst, den dass sind minderjährige Schüler, die nicht mit der Verantwortung erwachsener Betriebshelfer beauschlagt werden dürfen. Wie hat die Schule sichergestellt, dass genau diese Helfer erreicht werden, wenn irgendwo ein Schüler gesundheitlich nicht in der Spur läuft. Die Sicherstellung einer den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Ersten Hilfe bei allen Schulverantstaltungen gehört zu den Aufgaben der Schulleitung. § 59 Schulgesetz.

    Und an diesen Paragraphen hätte ich mich lang gehangelt. An wen wurde die Erste Hilfe Pflicht delegiert......

    Das die GEW immer noch bei der 40 bzw. 41-Stunden/Woche ist, ist kein Maßstab. Die GEW will Weltpolitik betreiben und vertritt ihre Mitglieder nicht wirklich.

    Du warst so gut gestartet um dann als Bettvorleger zu landen. Ich gebe Dir vollkommen Recht, wir sind als Lehrer gewerkschaftlich sehr schlecht aufgestellt. Dies liegt aber bitte schön nicht an der GEW. Ersten sitzt nicht nur die GEW mit am Verhandlungstisch, sondern auch Lehrer NRW und wie sie alle heißen, vertreten durch den deutschen Beamtenbund. So und jetzt schau Dir dieses Konstrukt, für dass die GEW nichts kann, einmal an. Zunächst sind in Summe nur etwa 10% der Belegschaft angestellt. Der Rest ist verbeamtet und egal wo er oragnisiert ist nicht streikberechtigt. Vorn den Streikberechtigten ist allenfalls die Hälfte organisiert und die teilen sich dann noch mal auf in DBB Gewerkschaften und DGB Gewerkschaften. An wirklich guten Tagen kriegen wir vielleicht (auf NRW gerechnet) 10000 Lehrer von insgesamt 500000 Kollegen auf die Straße. Das das keine wirkliche Bedrohung für den Arbeitgeber ist, das dürfte jedem klar sein. Da würde auch eine IGMetall nicht mehr draus machen könne. Eine IGMetall bei der 90% nicht streiken dürften und die restlichen 10'% sich nur sehr zaghaft auf die Straße bewegen. Die IGMetall würde mit der weißen Fahne schwenken.

    Daher können wir froh sein, die anderen DGB Gewerkschaften im Rücken zu haben, auch wenn die lehrerspezifischen Belange etwas zu kurz kommen. Bisher jedenfalls. Dass wird sich aber vermutlich in der nächsten Lohnrunde ändern. Hier möchte Verdi nämlich auch auf die Arbeitszeit abstellen und die 35 h Woche bei vollem Lohnausgleich fordern. Hier muss der Arbeitgeber die Lehrkräfte dann mitnehmen. Eine Senkung der Arbeitszeit um 10% muss dann eben auch mit einer Senkung der Deputatstunden um 10% einhergehen. Daher wird es da wirklich spannend.

    Das von von Wolfgang Autenrieth beschriebene Szenario ist leider ein sehr reustisches. Wenn man noch dazu nimmt, dass der zukünftige USA Präsident wahrscheinlich Trump heißt, dürfte es mit der amerikanischen Unterstützung im bisherigen Umfang erledigt haben. Ich halte den kümmerlichen Rest der NATO Staaten nicht für fähig diesen Verlust zu kompensieren. Dies würde die Ukraine in eine mehr als bescheidene Lage bringen. Wenn man dann die Moral bei Seite lässt (so funktioniert Krieg nun mal) dann bleibt rein spieltheoretisch betrachtet nur noch dieses Szenario übrig

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