Beiträge von chemikus08

    Ich habe schon den Eindruck, dass die Menge an Flüchtlingen uns überfordert.

    Was uns überfordert, so habe ich den Eindruck, ist der Umstand, dass viele Politiker dies nicht auf dem Schirm haben. Da werden gerade mal ein paar tausend Kinder weniger geboren und schon schreien alle. ach das mit dem Lehrermangel in den Grundschulen ist in ein paar Jahren erledigt. Schaut man sich die Flüchtlingsstatistiken an, so sind 1/3 aller Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter. Irgendwie werden diese Zahlen aber gar nicht berücksichtigt. In vier Jahren wundert man sich dann, warum das Problem immer noch existiert.

    Was sagen die Datenschutzbeauftragten?

    Wenn die Endgeräte dienstlich sind und das Ganze über einen datenschutzkonformen Anbieter läuft sagen die grünes Licht.

    Auch Personalratssitzungen können im Einzelfall über VK erfolgen. Das LPVG NRW wurde entsprechend geändert. Zuletzt haben wir wegen der Wetterlage davon Gebrauch gemacht.

    Das tut er ja auch. Siehe zum Beispiel die Sonderurlaubsregelung für Kind-Krank-Tage

    Na da hat man gezwungenermaßen Maßen die Regelung für gesetzlich Versicherte, die sich aus dem SGB ergeben auch auf Beamte übertragen. Das würde ich hier nicht unbedingt als das besondere Entgegenkommen bezeichnen. Übrigens gelten die großzügigen Kind- Krank Tage demnächst auch wieder, wie vor Corona, für die gesetzlich Versicherten sowie die Beamten, die unterhalb JAE verdienen. Die anderen werden wieder mit 4 Tagen abgespeist. Auch in den Fällen muss man dann auf die ungünstige Möglichkeit der unbezahlten Freistellung zurückgreifen.

    Und nein chemikus08 , der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen

    ist er nicht, andererseits darf er sich dann auch nicht wundern, wenn man im Einzelfall von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich unbezahlt freistellen zu lassen. Wobei dann mit der Dienststelle noch zu klären wäre, dass man sich ja nicht für den ganzen Tag freistellen lässt, sondern in Verbindung mit § 616 BGB nur für den Zeitraum, wo dies unvermeidbar ist. In dem Fall wird dann nach versäumten Arbeitsstunden abgerechnet? Fragen über Fragen. Die alle vermeidbar wären. Es geht doch nicht darum, dass eine Partei der anderen was Böses will, sondern um eine vernünftige Abwägung und wenn kein Konsens zu erzielen ist, bleibt ja nur die von mir vorgeschlagene Variante der Freistellung. Zumindest solange wir uns im legalen Bereich bewegen.

    Seph

    Umgekehrt kann aber auch der Beschäftigte durchaus die Erwartungshaltung haben, dass in solchenSonderfällen, wir reden von ein oder zweimal im Jahr, der Arbeitgeber( oder auch Dienstherr) gleichfalls ein gewisses Entgegenkommen zeigt und wenn es nur darin besteht, dass der Kollege den Nachwuchs mitbringt. Leider fechtet niemand dies bis zum bitteren Ende durch sondern findet für sich andere "Lösungen" , die wesentlich einfacher sind. "Mundus vult decipi, ergo decipiatur"

    s3g4

    In der Schulverwaltung sitzen überall Volljuristen. Wenn das Ministerium die Praxis abnickt, dann gehe ich doch Mal davon aus, dass die Hausjuristen das Ganze auch juristisch durchleuchtet haben. Wer bin ich, dass ich als Hobbyjurist diese Expertise in Frage Stelle. Außerdem, jetzt kommt der Hobbyjurist, ist es doch so, dass eine Annahme von Zuwendungen auch nach dem Strafgesetz nicht mehr strafbar ist, wenn eine Genehmigung Vorgesetzter Stellen vorliegt. Liege ich da falsch? Letzen Endes aber würde ich drauf drängen, dies in der Schulkonferenz zu beschließen und hierbei den Elternwillen zu erkunden und diesen auch umzusetzen. Denn letztlich muss man zwischen Pest und Cholera wählen. Wenig Fahrten und keine Freiplätze oder aber die Eltern zahlen etwas mehr, erhöhen aber das "Ergebnis" für ihre Kinder deutlich. Denn das Budget ist nun mal begrenzt. Ob uns das passt oder nicht.

    Augen auf bei der Berufswahl!

    Ja stimmt. Allerdings muss sich der Arbeitgeber bei zunehmende Fachkräftemangel verstärkt darum bemühen, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt. Nachdem ich in wenigen Jahren das Rentenalter erreicht, freue ich mich mit einer Tüte Popcorn in zuschauen zu dürfen, wie der Arbeitgeber Schule den Turn around nun schafft oder die Karre endgültig im Dreck stecken bleibt. Bin gespannt.

    Susannea

    Genau das. Daher würde ich, wenn keinerlei Einvernehmen möglich ist (das setze ich immer als ersten Weg voraus), den Weg über die unbezahlte Freistellung gehen. Falls die verweigert wird nötigenfalls auch ohne Genehmigung (den Aufsichtspflicht geht vor) und sollte da jemand rechtliche Schritte einleiten geht der Vorgang an den Anwalt und dann muss eben ein Gericht entscheiden.

    Das es hierzu kaum Präzedenzfälle gibt liegt daran, dass die Kollegen konfliktscheu sind und sich in so einem konkreten Fall schlichtweg krank melden. Das ist dann der unkompliziertere jedoch nicht der rechtlich korrekte Weg. Als Gewerkschafter würde ich mir wünschen, dass der Kampf ausgefochten wird, denn erst dann wird "von oben" auch was geregelt. Wenn das Problem einfach "verdampft" wird es hierzu nie vernünftige Regelungen geben. Wobei, die Regel gibt es ja schon. Es Bedarf nur SL die nach einvernehmlichen Vereinbarungen streben. Und die gibt es auch schon. Leider gibt es auch die andere Fraktion.

    Und in dem Fall wo Schulleitungen nicht so kulant sind, da muss man sich im Vorfeld rechtzeitig juristisch beraten lassen, wie man aus der Nummer rauskommt. Ich persönlich würde in so einem Fall die unbezahlte Freistellung aus wichtigen Grund beantragen (wenn ich das Kind nicht mitbringen dürfte. Da dürfte es sehr schwierig werden, dass rechtswirksam abzulegen, den es gibt ja auch noch so etwas wie den rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit. In dem Falle die Erfüllung der mir übertragenen Pflichten versus Aufsichtspflicht. Da würde ich im Zweifel auch die juristische Auseinandersetzung nicht scheuen.

    Die Betreuung ist Privatvergnügen. Haben wir jetzt immer wieder gehört. Leider gehört der Lehrerberuf zu den Berufen, wo es sehr sehr schwierig ist, spontan mal einen Tag frei zu bekommen. Das war eines der ersten Dinge, die ich im Lehrerberuf nicht so prickelnd fand. Es war jetzt nicht mehr möglich, wenn es einem mal nicht so gut ging, sich spontan einen Tag Urlaub zu nehmen, statt sich unbedingt krank zu melden. Im Lehrerberuf ist es dann die berühmte Bettkantenentscheidung, ob ich mich nun krank melde oder angeschlagen zur Arbeit gehe. Das gleiche Problem, wenn man plötzlich die Handwerker im Haus hat. Oder eben bei der Kinderbetreuung jemand ausfällt.

    Wenn es sich dann nicht um Unterricht, sondern Dienstbesprechungen oder Konferenzen geht, ist es dann wirklich zuviel verlangt, wenn man an den Arbeitgeber die Erwartung stellt, dass er für Lösungen nach dem Win win Prinzip offen ist? Ich kann nur hoffen, wir lernen dazu, ansonsten wird die Generation Z durch Abstimmung mit den Füßen schon zeigen was sie davon hält. Da helfen dann auch die gut gemeinten Werbekampagnen von Frau Feller nicht weiter.

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