Beiträge von chemikus08

    Der Germanist

    Danke für das tw. Zitat aus der BASS.

    An der Stelle nochmal der eindringliche Appell diese Erlasse auch durchzulesen. Wir verweisen in den jährlichen Belehrungen immer auf den Wandererlass.

    Achtet Ihr beispielsweise auch bei jedem Schulausflug darauf, dass wenigstens ein Ersthelfer dabei ist? Nein? Dann schaut mal in den Erlass. Was wird wohl passieren, wenn ein Schüler einen plötzlichen Herzstillstand bekommt und keiner da ist der reanimieren kann. Jetzt muss nur noch ein Vater dem Staatsanwalt den Wandererlass zuspielen. Der Planer und Genehmigter der Fahrt kann sich schon Mal warm anziehen. Aus diesem Grunde Schulen wir das gesamte Kollegium in erster Hilfe.

    So ganz Unrecht hat Schmidt nicht. Bei der derzeitigen Personalsituation sind alle mit dem regulären Betrieb schon überlastet. Das hat u.a. die letzte Befragung der GEW ergeben. In Überlastungssituationen kommt es zu Fehlleistungen. Ob jetzt im konkreten Fall das mitursächlich war weiß ich nicht. Das man hingegen bei der derzeitigen Personalsituation die Durchführung von Fahrten generell aussetzen sollte, ja dem stimme ich zu. Auch süß Sicherheitsgründen.

    Wenn Herr M. bisher gut verdient hat wird er in aller Regel erstmal ALG I erhalten und in dieser Zeit, da er ja, wie das recht hohe Einkommen nahelegt, gut qualifiziert ist, wieder einen Job finden.

    Herr M muss beispielsweise nur eine tarifbeschäftigte Lehrkraft über 55 sein. Wenn Herr M. dann auch noch so "durch" ist wie manch andere verbeamtete Lehrkraft die zur Ruhe gesetzt wird,l dann bekommt der trotz seiner Quali nirgends mehr einen Job. Spätestens mit 57 endet das Krankengeld und dann gibt es noch zwei Jahre Nahtlosgeld und dann ist er beim Bürgergeld angekommen. Ob es für eine Erwerbsminderungsrente reicht? Möglicherweise nicht. Soweit meine Erfahrung als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht.

    Mein Ausgangsthread war auf Tarifbeschäftigte bezogen. Der Verweis auf die Beamten bezieht sich in der Tat erst einmal nur auf NRW. Da müssten sich die Angehörigen der anderen Länder mal äußern ob es da Abweichungen gibt.

    Aber mal ehrlich, dann müsstest du ja auch sagen, dass die Verbeamtung in Bundesländern ein Zusatz über den Tarifvertrag hinaus ist, der nicht zulässig ist.

    Aus juristischer Sicht falsche Denkweise. Sobald jemand verbeamtet wird, befindet er sich nicht mehr im Tarifsystem. Das sind grundsätzlich zwei verschiedene Kapitel. Daher kann ja auch die Vergütung der Beamten von den Tarifergebnissen abweichen. Pssiert nicht allzu oft aber rechtlich erstmal zulässig. Meist jedoch eher nach oben.

    Was mich auch ein klein wenig erschreckt ist Folgendes:

    Wenn man den Focus mal auf die anerkannten Wohnkosten lenkt, dann ist die letzte RP sehr aufschlussreich. Hier wurde als Extrembeispiel der Kreis Höxter genannt. Hier mussten 42% der Bürgergeldempfänger bei den gewährten Mietkosten draufzahlen.

    Hierdurch können die sich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel auch noch mal deutlich reduzieren.

    Das darf so nicht sein und allein hier besteht ein deutliches Ungleichgewicht.

    Aus meiner Tätigkeit am Beratungstelefonen der GEW ist mir sehr wohl bekannt, dass es Schulen gibt, in denen das Niveau systematisch durch die Schulleitung gesenkt wird. Da müssen sich die Lehrer dann systematisch rechtfertigen, wenn der Notenschnitt nicht so ist, wie von der Schulleitung gewünscht.Irgendwann hat das Kollegium dann keine Lust mehr und alle stufen systematisch die Noten nach oben und das Niveau nach unten. Ich kenne keine Berufsgruppe, die sich derart viel vom Vorgesetzten bieten lässt wie unsere Berufsgruppe.

    Wie immer noch, den Nachteilsausgleich, weil man nicht verbeamtet wird, den gibt es doch erst neu und ich wüsste nicht, was da gegen den TVL verstoßen sollte.

    Nicht falsch verstehen. Ich gönne diese den Berliner Kollegen von Herzen. Das Problem sehe ich darin , dass es eine Mehrleistung ist, die über dem was der Tarifvertrag hergibt gewährt wird. Genau das war aber schon das Problem bei der generellen Vorabgewährung von Stufe 5. Deswegen hat es doch zwischen Berlin und TdL geknirscht. Denn das weckt natürlich auch Begehrlichkeiten in den anderen Bundesländern. So würde Ich unseren Verhandlungsgruppen dringend anraten in der nächsten Tarifrunde diesen Zuschlag für angestellte Kollegen die aufgrund von Alter oder Gesundheit nicht verbeamtet werden können diesen Zuschlag zu gewähren. Die Tatsache, dass dies in einem Bundesland praktiziert wird gibt dem Ganzen zusätzlichen Trieb.

    Das mag in anderen Bundesländern klappen, Berlin ist da etwas merkwürdig. Die erkennen kaum etwas an, bei Stufe 5 die sie früher gezahlt haben, haben sie z.B. gar nichts anerkannt, man fing immer mit Stufe 1 an,

    Soweit die Berufserfahrung einschlägig ist, ist der Passus im Tarifvertrag eigentlich sehr konkret und bindend. Lediglich Erfahrungsstufen oberhalb von 3 liegen wieder im freien Ermessen des Arbeitgebers. Da würde ich im Zweifel klagen. Hat das mal jemand versucht?

    Wenn ich sehe was es an Bürgergeld gibt, dann weiß ich das es mir als angestellter Lehrer auch nicht schlecht geht.

    Nein aber im ernst. Mir würde es sehr sehr schwer fallen mit diesem Geld auszukommen. Und ich bin schon der Auffassung, dass man dadurch auch sozial abgehängt ist. Die Tätigkeit in einem Verein wäre schon schwierig, weil man sich dann immer abkoppeln müßte, sobald die Vereinskollegen zusammen iregendwelche Freizeitaktivitäten planen. Selbst einmal Pizza essen gehen, müsste man sich dann schon dreimal überlegen.

    Außerdem gilt:

    Wenn Ihr in der Praxis bekannt seid. So besteht, wenn es nur um die Krankmeldung geht, die Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung, wenn der Kinderarzt damit einverstanden ist. Diese ist bis maximal 5 Tage möglich.

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