Danke für das tw. Zitat aus der BASS.
An der Stelle nochmal der eindringliche Appell diese Erlasse auch durchzulesen. Wir verweisen in den jährlichen Belehrungen immer auf den Wandererlass.
Achtet Ihr beispielsweise auch bei jedem Schulausflug darauf, dass wenigstens ein Ersthelfer dabei ist? Nein? Dann schaut mal in den Erlass. Was wird wohl passieren, wenn ein Schüler einen plötzlichen Herzstillstand bekommt und keiner da ist der reanimieren kann. Jetzt muss nur noch ein Vater dem Staatsanwalt den Wandererlass zuspielen. Der Planer und Genehmigter der Fahrt kann sich schon Mal warm anziehen. Aus diesem Grunde Schulen wir das gesamte Kollegium in erster Hilfe.