Beiträge von chemikus08
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Und in dem Fall wo Schulleitungen nicht so kulant sind, da muss man sich im Vorfeld rechtzeitig juristisch beraten lassen, wie man aus der Nummer rauskommt. Ich persönlich würde in so einem Fall die unbezahlte Freistellung aus wichtigen Grund beantragen (wenn ich das Kind nicht mitbringen dürfte. Da dürfte es sehr schwierig werden, dass rechtswirksam abzulegen, den es gibt ja auch noch so etwas wie den rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit. In dem Falle die Erfüllung der mir übertragenen Pflichten versus Aufsichtspflicht. Da würde ich im Zweifel auch die juristische Auseinandersetzung nicht scheuen.
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Da kann ich nur empfehlen, mal die Stelle anzurufen, die Eich das Gehalt berechnet und ausbezahlt. Für die Landesbediensteten ist das das LBV und die haben es direkt als Top 1:auf ihrer Internetseite.
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Richtig gedacht, Teilzeitler bekommen es anteilig
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Die Betreuung ist Privatvergnügen. Haben wir jetzt immer wieder gehört. Leider gehört der Lehrerberuf zu den Berufen, wo es sehr sehr schwierig ist, spontan mal einen Tag frei zu bekommen. Das war eines der ersten Dinge, die ich im Lehrerberuf nicht so prickelnd fand. Es war jetzt nicht mehr möglich, wenn es einem mal nicht so gut ging, sich spontan einen Tag Urlaub zu nehmen, statt sich unbedingt krank zu melden. Im Lehrerberuf ist es dann die berühmte Bettkantenentscheidung, ob ich mich nun krank melde oder angeschlagen zur Arbeit gehe. Das gleiche Problem, wenn man plötzlich die Handwerker im Haus hat. Oder eben bei der Kinderbetreuung jemand ausfällt.
Wenn es sich dann nicht um Unterricht, sondern Dienstbesprechungen oder Konferenzen geht, ist es dann wirklich zuviel verlangt, wenn man an den Arbeitgeber die Erwartung stellt, dass er für Lösungen nach dem Win win Prinzip offen ist? Ich kann nur hoffen, wir lernen dazu, ansonsten wird die Generation Z durch Abstimmung mit den Füßen schon zeigen was sie davon hält. Da helfen dann auch die gut gemeinten Werbekampagnen von Frau Feller nicht weiter.
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Ist Euer Tarif denn überhaubt an den TVL angelehnt. Sobald Kirche davor steht, haben die doch meist ihre eigenen Verträge. Da würde ich einfach mal in Deiner übergeordneten Dienststelle nachfassen.
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Buchungstext war Vorauszahlung von Bezügen. Also kommt die Abrechnung noch.
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Also ich habe eine Abrechnung für Februar erhalten, jedoch ohne Nennung der Sonderzahlung. Aber überwiesen würde die Zahlung.
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Offensichtlich sitzt sie trotz Gesamtschule auf einer Sek 1 Stelle. Ansonsten hätte sie für Sek zwei seiner Zeit Eg 13 bekommen. Ab 2026 sitzt sie damit auf einer Stelle, die originär A 13 Eingangsamt entspricht. Mit einem Diplom ohne Lehramt steht ihr damit ab 2026 die Eg 12 zu.
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Ich glaube das erst, wenn es soweit ist. Die ukrainische Flüchlingswelle konnte auch keiner vorhersehen. Vielleicht gibt es bis dahin wieder einen Anstieg.
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Hast du dafür Belege, dass das die Ursache dafür ist? Oder wird die Lehrerschaft ggf einfach älter - oder arbeitet länger, wo statistisch gesehen die Zahl der Krankheitstage sowieso steigt?
Das ist mein Gesamteindruck aus der täglichen Beratungspraxis. Da wir proaktiv auf diese Kollegen zugehen, wird der größte Teil auch tatsächlich beraten, so dass sich hierdurch schon ein Bild ergibt.
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Erinnert mich an eine andere Anekdote. Wieso bekomme ich eine fünf ? Meistens war ich doch da.
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@Ingeborg1980
Natürlich nicht damit das Land spart. Vielmehr war sowohl Lehrkräften als auch den Eltern eine einzige Klassenfahrt, nämlich zum Abschluss zu wenig. Mehr ist aber mit dem gewährten Budget nicht drin. Wenn also mehr gewünscht ist, dann nur unter Ausnutzung der Freiplätze.
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ausweichen zu lassen, muss der Dienstherr für eine ausreichende Budgetplanung sorgen.
Umgekehrt wird (leider) ein Schuh draus. Die Fahrtenplanung findet ihre Grenzen in dem vom Ministerium zugewiesenen Budget 🤷
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Na dann bin ich als Elter aber froh, dass ich in NRW wohne. Mir würde das ziemlich gegen den Strich gehen, wenn irgendwelche Eltern ansonsten geheime Informationen zu meinem Kind erhalten und auch noch darüber diskutieren dürfen.
Bleibe irritiert zurück

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In NRW ist die Sache doch ziemlich eindeutig geregelt. Prinzipiell dürfen die Plätze angenommen werden. Das dies eine Milchmädchenrechnung ist, bei der zum Schluß die Eltern die Zeche zahlen, dessen bin ich mir bewusst.
Letzten Endes muss dann die Schulkonferenz entscheiden was sie will. Entweder ausschliesslich Finazierung der Abschlussfahrten oder doch etwas mehr, aber dann müssen die Eltern von den Kosten her in die Bresche springen. Mann muss sich dann nur entscheiden.
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Man darf dann auch um nochmalige Prüfung bitten. Vorher wäre dann abzuklären, ob eine chronische Erkrankung und damit möglicherweise eine Schwerbehinderung oder Behinderung vorliegt. In diesen Fällen sollte man dringend Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen. Hierdurch könnte der Amtsarzt zu einem positiven Gutachten gezwungen sein, da der Prognosezeitraum sich auf fünf Jahre verkürzt.
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Sorry , hab nochmal draufgeschaut. Ich soll mich in die Rolle der Eltern versetzen.
Mach ich auch ganz gerne:
Ich habe nicht den Eindruck, und die Schule meiner Tochter hat auch regelmäßig von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, dass ihr das wirklich geschadet hätte.
Dies gibt tatsächlich auch den Raum, nochmal die Sachen zu wiederholen, die einem nicht so liegen und wo noch Förderbedarf besteht.
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Es wäre nicht nur nett, sondern im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dringend erforderlich.
Es ist halt meine Antwort auf die Ausgangsfrage, wobei ich zugebe, dass sie nicht jedem gefallen muss.
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