Beiträge von chemikus08

    Augen auf bei der Berufswahl!

    Ja stimmt. Allerdings muss sich der Arbeitgeber bei zunehmende Fachkräftemangel verstärkt darum bemühen, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt. Nachdem ich in wenigen Jahren das Rentenalter erreicht, freue ich mich mit einer Tüte Popcorn in zuschauen zu dürfen, wie der Arbeitgeber Schule den Turn around nun schafft oder die Karre endgültig im Dreck stecken bleibt. Bin gespannt.

    Susannea

    Genau das. Daher würde ich, wenn keinerlei Einvernehmen möglich ist (das setze ich immer als ersten Weg voraus), den Weg über die unbezahlte Freistellung gehen. Falls die verweigert wird nötigenfalls auch ohne Genehmigung (den Aufsichtspflicht geht vor) und sollte da jemand rechtliche Schritte einleiten geht der Vorgang an den Anwalt und dann muss eben ein Gericht entscheiden.

    Das es hierzu kaum Präzedenzfälle gibt liegt daran, dass die Kollegen konfliktscheu sind und sich in so einem konkreten Fall schlichtweg krank melden. Das ist dann der unkompliziertere jedoch nicht der rechtlich korrekte Weg. Als Gewerkschafter würde ich mir wünschen, dass der Kampf ausgefochten wird, denn erst dann wird "von oben" auch was geregelt. Wenn das Problem einfach "verdampft" wird es hierzu nie vernünftige Regelungen geben. Wobei, die Regel gibt es ja schon. Es Bedarf nur SL die nach einvernehmlichen Vereinbarungen streben. Und die gibt es auch schon. Leider gibt es auch die andere Fraktion.

    Und in dem Fall wo Schulleitungen nicht so kulant sind, da muss man sich im Vorfeld rechtzeitig juristisch beraten lassen, wie man aus der Nummer rauskommt. Ich persönlich würde in so einem Fall die unbezahlte Freistellung aus wichtigen Grund beantragen (wenn ich das Kind nicht mitbringen dürfte. Da dürfte es sehr schwierig werden, dass rechtswirksam abzulegen, den es gibt ja auch noch so etwas wie den rechtfertigenden Pflichtenwiderstreit. In dem Falle die Erfüllung der mir übertragenen Pflichten versus Aufsichtspflicht. Da würde ich im Zweifel auch die juristische Auseinandersetzung nicht scheuen.

    Die Betreuung ist Privatvergnügen. Haben wir jetzt immer wieder gehört. Leider gehört der Lehrerberuf zu den Berufen, wo es sehr sehr schwierig ist, spontan mal einen Tag frei zu bekommen. Das war eines der ersten Dinge, die ich im Lehrerberuf nicht so prickelnd fand. Es war jetzt nicht mehr möglich, wenn es einem mal nicht so gut ging, sich spontan einen Tag Urlaub zu nehmen, statt sich unbedingt krank zu melden. Im Lehrerberuf ist es dann die berühmte Bettkantenentscheidung, ob ich mich nun krank melde oder angeschlagen zur Arbeit gehe. Das gleiche Problem, wenn man plötzlich die Handwerker im Haus hat. Oder eben bei der Kinderbetreuung jemand ausfällt.

    Wenn es sich dann nicht um Unterricht, sondern Dienstbesprechungen oder Konferenzen geht, ist es dann wirklich zuviel verlangt, wenn man an den Arbeitgeber die Erwartung stellt, dass er für Lösungen nach dem Win win Prinzip offen ist? Ich kann nur hoffen, wir lernen dazu, ansonsten wird die Generation Z durch Abstimmung mit den Füßen schon zeigen was sie davon hält. Da helfen dann auch die gut gemeinten Werbekampagnen von Frau Feller nicht weiter.

    Offensichtlich sitzt sie trotz Gesamtschule auf einer Sek 1 Stelle. Ansonsten hätte sie für Sek zwei seiner Zeit Eg 13 bekommen. Ab 2026 sitzt sie damit auf einer Stelle, die originär A 13 Eingangsamt entspricht. Mit einem Diplom ohne Lehramt steht ihr damit ab 2026 die Eg 12 zu.

    Hast du dafür Belege, dass das die Ursache dafür ist? Oder wird die Lehrerschaft ggf einfach älter - oder arbeitet länger, wo statistisch gesehen die Zahl der Krankheitstage sowieso steigt?

    Das ist mein Gesamteindruck aus der täglichen Beratungspraxis. Da wir proaktiv auf diese Kollegen zugehen, wird der größte Teil auch tatsächlich beraten, so dass sich hierdurch schon ein Bild ergibt.

    @Ingeborg1980

    Natürlich nicht damit das Land spart. Vielmehr war sowohl Lehrkräften als auch den Eltern eine einzige Klassenfahrt, nämlich zum Abschluss zu wenig. Mehr ist aber mit dem gewährten Budget nicht drin. Wenn also mehr gewünscht ist, dann nur unter Ausnutzung der Freiplätze.

    In NRW ist die Sache doch ziemlich eindeutig geregelt. Prinzipiell dürfen die Plätze angenommen werden. Das dies eine Milchmädchenrechnung ist, bei der zum Schluß die Eltern die Zeche zahlen, dessen bin ich mir bewusst.

    Letzten Endes muss dann die Schulkonferenz entscheiden was sie will. Entweder ausschliesslich Finazierung der Abschlussfahrten oder doch etwas mehr, aber dann müssen die Eltern von den Kosten her in die Bresche springen. Mann muss sich dann nur entscheiden.

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